Einbehaltung Krankengeld
Moderator: Czauderna
hallo melo,
ich hatte einfach keine Kraft mehr. Hab sogar die Klage zurückgezogen, obwohl ich gute Chancen hatte lt. Anwalt.
Das Problem ist für mich mit dem Wechsel erledigt, aber ich werde sicher
Niemandem diese KK mehr empfehlen!
Ich wünsche Jedem, der die Kraft hat, gegen diese Machenschaften anzukämpfen, viel Erfolg!
Gruß Hedi
ich hatte einfach keine Kraft mehr. Hab sogar die Klage zurückgezogen, obwohl ich gute Chancen hatte lt. Anwalt.
Das Problem ist für mich mit dem Wechsel erledigt, aber ich werde sicher
Niemandem diese KK mehr empfehlen!
Ich wünsche Jedem, der die Kraft hat, gegen diese Machenschaften anzukämpfen, viel Erfolg!
Gruß Hedi
Danke..
Leider ist es lt. ZDF so, dass einige KK den Mitgliedern sogar blanko Kündigungsschreiben senden, sobald diese erkranken. Ich meine damit nicht eine Grippe, sondern chronische oder schwere Erkrankungen, die ins Geld gehen.
Ich wae selber jahrelang bei der GEK, ohne Probleme. Seit diese aber nun mit der Barmer zusammen sind gibt es immer wieder Probleme und nicht nur bei mir, sondern auch bei Bekannten.
Leider ist es lt. ZDF so, dass einige KK den Mitgliedern sogar blanko Kündigungsschreiben senden, sobald diese erkranken. Ich meine damit nicht eine Grippe, sondern chronische oder schwere Erkrankungen, die ins Geld gehen.
Ich wae selber jahrelang bei der GEK, ohne Probleme. Seit diese aber nun mit der Barmer zusammen sind gibt es immer wieder Probleme und nicht nur bei mir, sondern auch bei Bekannten.
Ich weiss nicht ob man sich freuen kann.
Um welchen Betrag geht es eigentlich? Als Sofa sollte man erahnen wofür Kontoauszüge angefordert wurden. Wohl, um den gutgläubigen Verbrauch zu prüfen. Der kommt wohl nicht in Frage.
Also wohl nur ein “Triumph“ auf Zeit. Denn die Forderung besteht ja noch und muss so oder so beglichen werden
Um welchen Betrag geht es eigentlich? Als Sofa sollte man erahnen wofür Kontoauszüge angefordert wurden. Wohl, um den gutgläubigen Verbrauch zu prüfen. Der kommt wohl nicht in Frage.
Also wohl nur ein “Triumph“ auf Zeit. Denn die Forderung besteht ja noch und muss so oder so beglichen werden
Hallo,
ich möchte gerne nochmal nachfragen, wie diese Geschichte denn nun ausgegangen ist. Dass die Krankenkasse nun Geld überweist, kann ja nicht der Weisheit letzter Schluss gewesen sein.
Denn das Eingangsszenarium war je gewesen, dass jemand im Krankengeldbezug eine Überweisung seiner Krankenkasse bekommen hat, die ihr nicht zustand, aber dennoch ausgegeben wurde, nun mit der Frage der Rückzahlung konfrontiert ist und die Frage stellte, ob man wirklich zum Jobcenter muss, um feststellen zu lassen, dass man hilfebedürftig würde, wenn die Kasse die Hälfte des Krankengeldes einbehält. Der fehlende Verwaltungsakt ist dabei ja eher ein Zwischenschritt - irgendwann müsste er ja während dieses Ringens ums Geld erlassen worden sein, und damit das Problem des Nachweises wieder aufgetaucht sein.
ich möchte gerne nochmal nachfragen, wie diese Geschichte denn nun ausgegangen ist. Dass die Krankenkasse nun Geld überweist, kann ja nicht der Weisheit letzter Schluss gewesen sein.
Denn das Eingangsszenarium war je gewesen, dass jemand im Krankengeldbezug eine Überweisung seiner Krankenkasse bekommen hat, die ihr nicht zustand, aber dennoch ausgegeben wurde, nun mit der Frage der Rückzahlung konfrontiert ist und die Frage stellte, ob man wirklich zum Jobcenter muss, um feststellen zu lassen, dass man hilfebedürftig würde, wenn die Kasse die Hälfte des Krankengeldes einbehält. Der fehlende Verwaltungsakt ist dabei ja eher ein Zwischenschritt - irgendwann müsste er ja während dieses Ringens ums Geld erlassen worden sein, und damit das Problem des Nachweises wieder aufgetaucht sein.
Öhm, ich glaube, dass Du nicht alles gelesen hast.
Wenn die Kasse irgendetwas versucht zurückzufordern oder einzubehalten, dann muss die Kasse in einem ersten Schritt "einen schriftlichen Bescheid" erlassen.
Wenn es diesen schriftlichen Bescheid nicht gibt, dann gibt es auch keine Forderung die man einbehalten kann. Folglich muss man auch nicht zum Jobcenter.
Der schrifliche Verwaltungsakt (Rückforderung) ist erst einmal Anspruchsgrundlage und kein Zwischenschritt. Dieser ist somit der 1. Schritt.
Wenn die Kasse irgendetwas versucht zurückzufordern oder einzubehalten, dann muss die Kasse in einem ersten Schritt "einen schriftlichen Bescheid" erlassen.
Wenn es diesen schriftlichen Bescheid nicht gibt, dann gibt es auch keine Forderung die man einbehalten kann. Folglich muss man auch nicht zum Jobcenter.
Der schrifliche Verwaltungsakt (Rückforderung) ist erst einmal Anspruchsgrundlage und kein Zwischenschritt. Dieser ist somit der 1. Schritt.
Hallo,
bitte entschuldige: Der Begriff "Zwischenschritt" war von mir nur als Notlösung gewählt worden - in Ermangelung eines besseren Wortes. Natürlich weiß ich, dass der schriftliche Bescheid der erste Schritt ist, sein muss. Aber wenn er dann erlassen wurde, dann wird eben daraus ein Zwischenschritt, denn dann stellt sich die Eingangsfrage wieder: die nach den Rückzahlungsmodalitäten.
Und vor diesem Hintergrund kann das Ende dieses Threads nicht der Weisheit letzter Schluss gewesen sein. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass die Kasse irgendwann das einbehaltene Krankengeld überweist, und nicht auch eben den fehlenden Verwaltungsakt erlässt.
bitte entschuldige: Der Begriff "Zwischenschritt" war von mir nur als Notlösung gewählt worden - in Ermangelung eines besseren Wortes. Natürlich weiß ich, dass der schriftliche Bescheid der erste Schritt ist, sein muss. Aber wenn er dann erlassen wurde, dann wird eben daraus ein Zwischenschritt, denn dann stellt sich die Eingangsfrage wieder: die nach den Rückzahlungsmodalitäten.
Und vor diesem Hintergrund kann das Ende dieses Threads nicht der Weisheit letzter Schluss gewesen sein. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass die Kasse irgendwann das einbehaltene Krankengeld überweist, und nicht auch eben den fehlenden Verwaltungsakt erlässt.