ich bin durch Recherche auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass man mir helfen kann. Leider läuft mir die Zeit weg.
Ich war bis zum 31.12.2018 befristet beschäftigt in Vollzeit. Seit dem 03.12.2018 bin ich durchgehend AU bis dato. Ab dem 1.1.2019 besteht defacto Anspruch auf Krankengeld, den die KK (hier AOK) auch bejaht. Alles fing ganz harmlos an mit der KK:
- Zuerst forderte man von mir die Bankverbindung und die Steuernummer, was ich dann auch mitgeteilt habe.
- Dann erreichte mich ein Schreiben mit einem Fragebogen, den ich ausfüllen sollte. In diesem Fragebogen ging es um das beendete Arbeitsverältnis. Ob meine AU der Kündigungsgrund war, wann ich die AU beim AG abgegeben habe, ob ich gegen diese Kündigung klagen möchte usw. In diesem Fragebogen wollte man zudem eine Kopie des Arbeitsvertrages sowie der Kündigung haben.
Jetzt, rückblickend, habe ich Zweifel an dieser Datenerhebung. Denn die KK hat in Ihrem Schreiben KEINE RECHTSGRUNDLAGE dazu benannt, die mich verpflichtet, diesen Fragebogen auszufüllen und zu unterschreiben. Auch hat sie mich nicht darauf hingewiesen, dass es sich um freiwillige Angaben handeln könnte. In einem Anflug von Leichtgläubigkeit habe ich das aber aufgefüllt und dachte, alles wäre damit gut. Aber nein!
- Zuletzt erreichte mich vor wenigen Tagen ein Schreiben der KK, in dem man mich darauf hinweist, dass man mir angeblich bereits am 02.1.2019 einen Fragebogen zugeschickt hätte - was ich de facto nie erhalten habe. In diesem Schreiben wieder ein Fragebogen. Diesmal für die "Sozialmedizinische Fallberatung" (SFB), der an den MdK adressiert ist und in dem der bearbeitende Krankengeld-SB Fragen stellt, die auf einem 2. Blatt beantworten möge und all das dann an den den MdK schicken möge (Freiumschalg an den MdK war mit in diesem Schreiben. Allerdings sind die Fragen so banal, dass sie sich aus Aktenlage der KK bereits selbst ergeben. Fragen wie:
1. Was begründet Ihre AU. Haben sich die Beschwerden seit AU-Beginn geändert? (Was ich habe steht doch als ICD-Code auf der AU, den die KK doch erhält!?)
2. Liegen Belastungsfaktoren vor? (Versteh ich nicht)
3. Bei welchen Ärzten sind Sie in Behandlung? (Steht doch auf der AU drauf, die vom Doc gestempelt und unterschrieben wird?!)
4. Sind Änderungen in der Therapie geplant? (Dafür bin ich der falsche Adressat, DAS weiß doch nur der Arzt?!)
5. Welche Medikamente nehmen Sie? (Weiß die KK doch selbst, weil sie sie bezahlt?!)
6. Welche Tätigkeit üben Sie aktuell aus? (Die KK weiß doch bereits durch den 1. Fragebogen, dass das AV befristet war und ausgelaufen ist, ich daher seit dem 1.1.2019 erwerbslos bin?!)
7. Sonstiges (???)
Diese Bogen soll bis spätestens 31.1.2019 ausgefüllt bei der KK vorliegen, ansonsten würde man die Krankengeldzahlung - die bis dato noch garnicht stattgefunden hat! - einstellen. Zudem verweist man auf die allgemeinen Mitwirkungspflichten § 60 SGB I.
In diesem Fragebogen werden KEINE RECHTSGRUNDLAGEN genannt. Für mich ist nicht ersichtlich, ob diese Datenerhebung der KK zulässig und erforderlich ist. Zudem kann ich auch nicht sehen, ob es sich dabei eher um freiwillige Angaben und die KK eher den Anschein erzeugt, dass man das ausfüllen muss. Natürlich muss ich diesen Bogen auch unterschreiben.
Ich möchte diesen Bogen aber nicht ausfüllen, weil ich nicht weiß, ob ich das auch muss. Zudem wittere ich hier einen Hinterhalt in Sinne einer Begutachtung nach Aktenlage i.V.m. Gesundschreibung durch den MdK und damit rauswurf aus dem Krankengeld. Fakt ist, dass ich seit dem 1.1.2019 KEINE Einnahmen mehr habe und es mich seit 3 Tagen fertig macht und ich unentwegt überlege, was ich machen soll. Ich habe schon einen Beschwerdebrief verfasst, den ich der Geschäftsleistung der KK zuschicken möchte, den ich weiter unten einstellen. Zudem habe ich beide Fragebögen dem Bundesdatenschutzbeauftragten sowie dem Bundesversicherungsamt zwecks Prüfung übermittelt.
Vielleicht habt ihr ja noch Ratschläge, was ich tun kann. Ich würde mich daher über eine zeitnahe Rückmeldung freuen.
Danke
AFT
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 17.01.2019 sowie die erwähnte Anfrage, die Sie vermeintlich am 02.01.2019 an mich verschickt haben, mir bis dato jedoch nicht zugegangen und daher völlig unbekannt ist.
Es sind keine rechtlich relevanten Verfehlungen erkennbar, die eine Anhörung begründet. Ferner ist auch keine konkrete Rechtsgrundlage von Ihnen genannt worden, die mich zum Ausfüllen Ihres jetzigen sowie des vorherigen Fragebogens verpflichtet. § 60 ff. SGB I benennt lediglich die allgemeinen Mitwirkungspflichten, die ich nach Vorlage aller leistungserheblichen Tatsachen und Nachweise vollumfänglich erfüllt haben dürfte, weshalb ich den dem Grunde nach vorhandenen Anspruch auf Krankengeldzahlung vom 1.1.2019 – 15.1.2019 erwarte.
Des weiteren war bzw. ist in diesem Zusammenhang für mich auch nicht zweifelsfrei ersichtlich, ob Ihre Datenerhebungen rechtmäßig und erforderlich sind oder es sich hierbei vielmehr um freiwillige Angaben handelt. Aus datenschutzrechtlichen Bedenken habe ich daher vorsorglich dem Bundesdatenschutzbeauftragten sowie dem Bundesversicherungsamt Ihre Fragebögen zur weiteren Überprüfung übermittelt. Da eine entsprechend deutliche Kennzeichnung in beiden Fällen durch Sie unterblieben ist, bitte ich Sie zunächst um die Nennung der konkreten Rechtsgrundlage und einer plausiblen Begründung, die mich zum Ausfüllung Ihres Fragebogens verpflichtet.
Im übrigen scheinen Ihre Fragen auch keine Relevanz für den Anspruch auf Krankengeld zu haben. Zudem beantwortet sich ein Großteil dieser Fragen aus den Ihnen bereits vorliegenden Unterlagen ganz von selbst. Für den Nachweis, der den Krankengeldanspruch begründet, welcher durch Sie bereits bejaht wurde, liegen Ihnen schon diverse Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nebst weiteren Nachweisen vor.
Fragen, die Sie an den MdK haben, möchten Sie bitte direkt an den MdK adressieren, der seinerseits dann Auskünfte gesondert einfordert. Es ist nicht ersichtlich, dass hierzu eine Zuständigkeit von Seiten des Versicherten besteht. Sollte eine Begutachtung durch den MdK vorgesehen sein, werde ich alle erforderlichen medizinischen Unterlagen gerne im Rahmen eines Untersuchungstermins dem MdK vorlegen sowie dem entsprechenden Arzt seine Fragen beantworten, die mir zu meinen Krankheiten gestellt werden.
Ihrer kurzfristigen Rückmeldung sehe ich entgegen.
Mit freundlichen Grüßen