Hallo, ich hab da mal ne Frage ...
bei mir wurde im April 2010 der sogenannte Blinddarm entfernt. Ich war schon OP-fertig, als ein "Durchbruch" eingeliefert und unmittelbar vor mir operiert wurde.
Nach 5 Tagen sollte ich entlassen werden, was ich nicht wollte und darauf hinwies, dass sich die Narbe entzündet hat, heiß, rot und sehr schmerzhaft sei. Mit dden Worten " wir können Sie nicht stationär hier behalten, da die Krankenkasse das nicht bezahlt" + "das reguliert sich von alleine wieder, da kann sich ihr Hausarzt drum kümmern".
3 Tage später brach die Narbe auf und ein ekelhaft stinkendes Eiter-Blut-Gemisch floss aus meinem Bauch. Krankenwagen/Notarzt gerufen. Die Sanitäter schauten sich das an und meinten, ich solle mal eben mitkommen, dafür holen sie keine Trage. Im Krankenhaus wurde die Narbe dann komplett geöffnet - ohne jegliche Narkose - und gespült. Danach wurde ich in ein Taxi gesetzt und nach Hause geschickt, mein Hausarzt soll den Rest machen.
Am darauffolgenden Tag hat mein Hausarzt die Narbe nach kurzem Anschauen wieder zugeklebt und mich an einen Chirurgen überwiesen, da ihm das in der Praxis eine Nummer zu groß sei.
Am folgenden Tag bekam ich einen Termin beim Chirurgen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich schon hohes Fieber und wahnsinnige Schmerzen. Der schaute die Wunde kurz an, griff umgehend zum Höhrer und hat den Prof. der Station persönlich angerufen. Es fielen Worte wie Blutvergiftung, unterlassene Hilfeleistung u.ä.
Ergebnis: Das Krankenhaus hat eingewilligt, dass ich stationär aufgenommen und erneut operiert werde. Dazu musste ich erneut 11 Tage im Krankenhaus bleiben, danach wurde ich vom Prof. persönlich noch 3,5 Wochen ambulant behandelt.
Da es sich um eine "Reklamation" handelte, hat das Krkhs. keine Eigenanteils-Rechnung gestellt.
Nun, nach 15 Monaten bekomme ich ein Rechnung über 110 EUR, die das Krkhs. stellen sollte, auf Anforderung meiner Krankenkasse.
Ich habe die Rechcnung mitsammt dieser Erklärung meiner Krankenkasse übermittelt. Hier bekam ich jetzt einen Anruf, dass ich das nach §39 zu bezahlen habe. Basta.
Also wenn ich ein Auto in die Werkstatt gebe und es funktioniert hinterher nicht, muss ich das doch auch nicht 2 x bezahlen?!
Meine Frage:
Muss ich das jetzt wirklich bezahlen????
Nach meinem Empfinden müsste ich eher Schmerzensgeld bekommen, anstatt diese Rechnung zu bezahlen!!! oder?
Eigenanteil auch bei Reklamation ???
Moderator: Czauderna
Es gibt leider keine Grauzone, dass man Eigenanteil nicht zahlen muß, wenn die Behandlung nicht korrekt gelaufen ist, (übertrieben gesagt aber schon oft gehört) der Bettnachbar zu laut geschnarcht hat und man deswegen nicht schlafen konnte oder weil einem das Essen nicht geschmeckt hat.
Da macht der § 39 leider keine Unterscheidung.
Dass die Klínik eine solche Aussage getroffen hat, macht mich rasend vor Wut, denn das ist nicht korrekt.
Krankenkassenkassen zahlen die Behandlung, so lange sie medizinisch erforderlich ist. Über die Notwendigkeit entscheidet der Arzt und nicht die Kasse. In begründeten Fällen sind wir als Kasse jedoch dazu angehalten Abrechnungen zu prüfen, was auch Sinn macht, denn schließlich werden die Krankenhausrechnungen von den Beiträgen der Versicherten gezahlt. Dies ist aber natürlich mit Verwaltungsaufwand verbunden, den so manch eine Klinik gerne mit diesem Entlassungsgrund mal umgehen will, ohne sich dabei mal intensiver mit dem Patienten zu beschäftigen.
So wie Sie ihre Geschichte schildern, würde ich persönlich mal ihre Kasse fragen, ob man da mal ein Verfahren wegen Behandlungsfehler einleiten sollte. Der 2. Aufenthalt hätte bestimmt vermieden werden können und Sie hätten weniger Last damit gehabt, wenn man Ihre Einwände ernster genommen hätte.
Da macht der § 39 leider keine Unterscheidung.
Dass die Klínik eine solche Aussage getroffen hat, macht mich rasend vor Wut, denn das ist nicht korrekt.
Krankenkassenkassen zahlen die Behandlung, so lange sie medizinisch erforderlich ist. Über die Notwendigkeit entscheidet der Arzt und nicht die Kasse. In begründeten Fällen sind wir als Kasse jedoch dazu angehalten Abrechnungen zu prüfen, was auch Sinn macht, denn schließlich werden die Krankenhausrechnungen von den Beiträgen der Versicherten gezahlt. Dies ist aber natürlich mit Verwaltungsaufwand verbunden, den so manch eine Klinik gerne mit diesem Entlassungsgrund mal umgehen will, ohne sich dabei mal intensiver mit dem Patienten zu beschäftigen.
So wie Sie ihre Geschichte schildern, würde ich persönlich mal ihre Kasse fragen, ob man da mal ein Verfahren wegen Behandlungsfehler einleiten sollte. Der 2. Aufenthalt hätte bestimmt vermieden werden können und Sie hätten weniger Last damit gehabt, wenn man Ihre Einwände ernster genommen hätte.
Hallo
Behandlungsfehler,
1) als Patient unterschreibe ich, das eventuelle Komplikationen eintreten können, auch bei einer allerwelts OP wie ein Blindarm
2) bei der 2. Vorstellung im KH, hat der Assistenzarzt ein wenig geschlafen ???
und hätte sorgfältiger reagieren können/ müssen ???
aber das nachzuweisen ist wohl sehr müßig.
Auf der anderen Seite, im Zeitalter der Fallpauschalen, muß der Doc auch längere Liegezeiten / stationäre Aufnahmen genau begründen, bedeutet auch ein Haufen Schreibkram, ansonsten zahlt die Kasse nicht.
Und ob die Kasse bei einer geröteten OP Wunde eine Stationäre Aufnahme bezahlt ????? ( wie die Wunde aussah, keine Ahnung )
Das ist mir doch ein bissel zu pauschal:
"Krankenkassenkassen zahlen die Behandlung, so lange sie medizinisch erforderlich ist. Über die Notwendigkeit entscheidet der Arzt und nicht die Kasse"
In der Praxis sieht es doch so aus, das der Doc für gewisse Diagnosen na ich sag mal so gewisse Formulierungen gebrauchen muß, sonst werden Leistungen von der Kasse nicht bezahlt.
mal ein Beispiel
ältere Dame stürzt - Kopfplatzwunde - Doc will verantwortungsvoll handeln und möchte Sie sicherheitshalber Stationär aufnehmen.
Entweder macht er da ein Schädelhirntrauma raus oder Sturz unklare Genese - innere Abklärung, ansonsten kann er keine stationäre Aufnahme begründen.
Zitat:
Ich habe die Rechcnung mitsammt dieser Erklärung meiner Krankenkasse übermittelt. Hier bekam ich jetzt einen Anruf, dass ich das nach §39 zu bezahlen habe. Basta.
Hier würde ich mit dem Geschäftsführer oder den Ärztlichen Leiter
des Krankenhauses reden.
Viel Erfolg
Gruß Bully
Behandlungsfehler,
1) als Patient unterschreibe ich, das eventuelle Komplikationen eintreten können, auch bei einer allerwelts OP wie ein Blindarm
2) bei der 2. Vorstellung im KH, hat der Assistenzarzt ein wenig geschlafen ???
und hätte sorgfältiger reagieren können/ müssen ???
aber das nachzuweisen ist wohl sehr müßig.
Auf der anderen Seite, im Zeitalter der Fallpauschalen, muß der Doc auch längere Liegezeiten / stationäre Aufnahmen genau begründen, bedeutet auch ein Haufen Schreibkram, ansonsten zahlt die Kasse nicht.
Und ob die Kasse bei einer geröteten OP Wunde eine Stationäre Aufnahme bezahlt ????? ( wie die Wunde aussah, keine Ahnung )
Das ist mir doch ein bissel zu pauschal:
"Krankenkassenkassen zahlen die Behandlung, so lange sie medizinisch erforderlich ist. Über die Notwendigkeit entscheidet der Arzt und nicht die Kasse"
In der Praxis sieht es doch so aus, das der Doc für gewisse Diagnosen na ich sag mal so gewisse Formulierungen gebrauchen muß, sonst werden Leistungen von der Kasse nicht bezahlt.
mal ein Beispiel
ältere Dame stürzt - Kopfplatzwunde - Doc will verantwortungsvoll handeln und möchte Sie sicherheitshalber Stationär aufnehmen.
Entweder macht er da ein Schädelhirntrauma raus oder Sturz unklare Genese - innere Abklärung, ansonsten kann er keine stationäre Aufnahme begründen.
Zitat:
Ich habe die Rechcnung mitsammt dieser Erklärung meiner Krankenkasse übermittelt. Hier bekam ich jetzt einen Anruf, dass ich das nach §39 zu bezahlen habe. Basta.
Hier würde ich mit dem Geschäftsführer oder den Ärztlichen Leiter
des Krankenhauses reden.
Viel Erfolg
Gruß Bully
Das ist aber auch sehr pauschal. Die Kasse MUß lt. BSG erstmal zahlen, so lange die Rechnung nicht sachlich falsch ist. Die Prüfung erfolgt ja i. d. R. erst nach Entlassung, wenn die Kasse alle Daten hat. Davon bekommt der Patient aber nichts mit. Wenn der Arzt tatsächlich entscheidet, dass keine weitere vollstationäre Behandlung mehr erforderlich ist und die Nachbehandlung ambulant durch den Hausarzt ausreicht, ist die weitere Kostenübernahme durch die Kasse sicherlich nicht gegeben. Kann der Arzt die längere Liegezeit medizinisch plausibel begründen und hat dies auch sauber dokumentiert in der Krankenakte steht einer weiteren Kostenübernahme auch nichts im Wege. Noch während der Behandlung den Patienten mitzuteilen, dass sie nach Hause müssen nur weil die Kasse nicht zahlen will ist einfach unverschämt und grenzt meiner Ansicht nach schon an Rufschädigung, weil es so pauschal einfach nicht richtig ist, der Patient dann verärgert über die Kasse ist und bekannterweise sprechen sich negative Dinge schneller herum als positive Dinge. Ist den Kassen gegenüber unfair. Wir dürfen ja auch nicht hingehen und Krankenhäuser empfehlen oder davon abraten, weil es aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht erlaubt ist.Bully hat geschrieben:Auf der anderen Seite, im Zeitalter der Fallpauschalen, muß der Doc auch längere Liegezeiten / stationäre Aufnahmen genau begründen, bedeutet auch ein Haufen Schreibkram, ansonsten zahlt die Kasse nicht.
Das ist aber auch etwas schwammig. Gerade bei älteren Menschen begründet sich oftmals schon die stationäre Behandlung wegen dem Alter, Nebendiagnosen...etc. ja, ich weiß, es war nur ein Beispiel. Ich kann natürlich nicht für alle Kassen reden und wie gesagt, habe ich mit meiner Ausführung bewußt nicht zu sehr ins Detail gehen wollen. Aber nach mittlerweile 12 Jahren in der Abrechnungsprüfung (stationär und ambulant) kann man schon gut einschätzen, worauf es ankommt....und ja, die Ärzte mit gewissen Formulierungen sicherlich auch.Bully hat geschrieben:"Krankenkassenkassen zahlen die Behandlung, so lange sie medizinisch erforderlich ist. Über die Notwendigkeit entscheidet der Arzt und nicht die Kasse"
In der Praxis sieht es doch so aus, das der Doc für gewisse Diagnosen na ich sag mal so gewisse Formulierungen gebrauchen muß, sonst werden Leistungen von der Kasse nicht bezahlt.
mal ein Beispiel
ältere Dame stürzt - Kopfplatzwunde - Doc will verantwortungsvoll handeln und möchte Sie sicherheitshalber Stationär aufnehmen.
Entweder macht er da ein Schädelhirntrauma raus oder Sturz unklare Genese - innere Abklärung, ansonsten kann er keine stationäre Aufnahme begründen.
PS: Neulich rief ein Versicherter verärgert an, weil ihm ein Krankenhaus mitteilte, dass er innerhalb von 30 Tagen nur einmal wegen derselben Erkrankung stationär behandelt werden darf, da die Kasse sonst nicht zahlt. Unglaublich aber sehr kreativ, die Wiederaufnahmeregelung umgehen zu wollen....auf Kosten der Gesundheit des Patienten.
Sicherlich ist die Finanzlage einiger Häuser nicht berauschend...aber sowas geht ja mal gar nicht...
Sicherlich ist die Finanzlage einiger Häuser nicht berauschend...aber sowas geht ja mal gar nicht...