Drohung mit Einstellung des Krankengeldes
Moderator: Czauderna
Drohung mit Einstellung des Krankengeldes
Hallo, ich muss schon wieder etwas fragen. Ich bekomme seit Mitte Februar Krankengeld und habe Teilerwerbsminderungsrente. Nächsten Monat wollte ich die volle Erwerbsminderungsrente beantragen. Schon Anfang März hat wohl die Technikerkrankenkasse meine Ärztin angeschrieben, dass sie den Bericht für die Krankenkasse (Muster 52) und neue Befunde zu meiner Erkrankung benötigt. Meine Ärztin hat wohl nicht reagiert und jetzt bekomme ich das Schreiben, wenn bis 10. Mai diese Unterlagen nicht da sind, schreibt der medizinische Dienst sein Gutachten ohne den ärztlichen Rat und ich bekomme dann gegebenenfalls kein Krankengeld mehr.
Ich gehe Montag zum Anwalt, kostet auch wieder sinnlos Geld. Im Oktober hatte ich schon mal „Rücken“ da war ich noch in der Entgeltfortzahlung. Da wurde eine telefonische Begutachtung durch den medizinischen Dienst in Auftrag gegeben. Das Kurzgutachten sagt aus, dass diese AU medizinisch gerechtfertigt war und dass ich bereits wieder arbeiten gehe, denn da hatte ich das auch schon wieder versucht und war bereits wieder arbeiten, als der MD die telefonische Begutachtung machte. Letzteres finde ich auch schon grenzwertig.
Seit Januar bin ich nun Dauerkrank, nicht zuletzt, wegen dem beabsichtigten Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente. Nach 43 Arbeitsjahren müsste die Krankenkasse zum ersten Mal Krankengeld zahlen. Es ist verrückt mit der Technikerkrankenkasse.
Meine Frage ist jetzt, ist das nur eine Drohgebärde und warum wurde meine Ärztin nicht angemahnt. Jetzt soll ich kein Krankengeld mehr bekommen, weil sie die Unterlagen nicht hingeschickt hat. Ich werde Freitag hingehen und sie noch mal an den Sachverhalt erinnern. Ist ja nur noch eine Woche Zeit. Jedenfalls wusste ich bis heute von dem ganzen Vorgang nichts.
Noch eine zweite Frage: Wenn das Krankengeld wirklich eingestellt wird, was muss ich dann bezüglich meines Arbeitgebers beachten? Sollte die Ärztin trotzdem weiter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, weil ich natürlich Widerspruch einlegen würde?
Ein Krankenkassenwechsel ist wahrscheinlich auch sinnlos und zieht sich ja auch noch eine Weile hin.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte
Ich gehe Montag zum Anwalt, kostet auch wieder sinnlos Geld. Im Oktober hatte ich schon mal „Rücken“ da war ich noch in der Entgeltfortzahlung. Da wurde eine telefonische Begutachtung durch den medizinischen Dienst in Auftrag gegeben. Das Kurzgutachten sagt aus, dass diese AU medizinisch gerechtfertigt war und dass ich bereits wieder arbeiten gehe, denn da hatte ich das auch schon wieder versucht und war bereits wieder arbeiten, als der MD die telefonische Begutachtung machte. Letzteres finde ich auch schon grenzwertig.
Seit Januar bin ich nun Dauerkrank, nicht zuletzt, wegen dem beabsichtigten Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente. Nach 43 Arbeitsjahren müsste die Krankenkasse zum ersten Mal Krankengeld zahlen. Es ist verrückt mit der Technikerkrankenkasse.
Meine Frage ist jetzt, ist das nur eine Drohgebärde und warum wurde meine Ärztin nicht angemahnt. Jetzt soll ich kein Krankengeld mehr bekommen, weil sie die Unterlagen nicht hingeschickt hat. Ich werde Freitag hingehen und sie noch mal an den Sachverhalt erinnern. Ist ja nur noch eine Woche Zeit. Jedenfalls wusste ich bis heute von dem ganzen Vorgang nichts.
Noch eine zweite Frage: Wenn das Krankengeld wirklich eingestellt wird, was muss ich dann bezüglich meines Arbeitgebers beachten? Sollte die Ärztin trotzdem weiter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, weil ich natürlich Widerspruch einlegen würde?
Ein Krankenkassenwechsel ist wahrscheinlich auch sinnlos und zieht sich ja auch noch eine Weile hin.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte
Re: Drohung mit Einstellung des Krankengeldes
Hallo,
auf jeden Fall weiter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Kasse übermitteln lassen.
Dass man dir das Krankengeld versagt, weil die Ärztin nicht auf die Anfrage der Kasse reagiert, das ist meiner Meinung nach rechtlich nicht haltbar.
Allerdings hat die Kasse aber geschrieben, dass ohne die Unterlagen der Medizinische Dienst dann eben ohne aktuelle Information per Aktenlage sein Gutachten schreibt. Das wäre dann aber etwas anderes.
Gruss
Czauderna
auf jeden Fall weiter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Kasse übermitteln lassen.
Dass man dir das Krankengeld versagt, weil die Ärztin nicht auf die Anfrage der Kasse reagiert, das ist meiner Meinung nach rechtlich nicht haltbar.
Allerdings hat die Kasse aber geschrieben, dass ohne die Unterlagen der Medizinische Dienst dann eben ohne aktuelle Information per Aktenlage sein Gutachten schreibt. Das wäre dann aber etwas anderes.
Gruss
Czauderna
Re: Drohung mit Einstellung des Krankengeldes
Naja, und aufgrund dieses Gutachtens könnte es passieren, dass mein Krankengeld eingestellt wird. Ich werde mich Montag für teures Geld beraten lassen. Ich treibe auch jetzt noch die Befunde auf, die meine Ärztin nicht hat, aber das hätte schon längst erledigt sein können, wenn ich davon gewusst hätte.
Re: Drohung mit Einstellung des Krankengeldes
Hallo,
es sollten schon aktuelle Befunde sein und leider muss ich hier auch eine Phrase anbringen - "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Aber soweit muss es ja bei dir nicht kommen, die von dir angesprochene Rechtsberatung wird dir sicher weiterhelfen.
Gruss
Czauiderna
es sollten schon aktuelle Befunde sein und leider muss ich hier auch eine Phrase anbringen - "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Aber soweit muss es ja bei dir nicht kommen, die von dir angesprochene Rechtsberatung wird dir sicher weiterhelfen.
Gruss
Czauiderna
Re: Drohung mit Einstellung des Krankengeldes
Hallo, meine Ärztin hat nun rechtzeitig das Muster 52 und etliche Befunde losgeschickt. Grundsätzlich erwarte ich eventuell eine Aufforderung zur Reha. Grundsätzlich hätte ich bis Juli 2025 Anspruch auf KG
Mein Dienstverhältnis habe ich aus bestimmten Gründen zum Jahresende ordentlich gekündigt. Ein EMR-Antrag von Teil-EMR auf volle ist bereits gestellt. Gesetzt den Fall, die AU ist begründet….
Muss die KK noch die 7 Monate KG bis zum Ende der Kündigungsfrist und auch darüber hinaus bis zur Aussteuerung zahlen, falls die DRV so lange braucht?
Mein Dienstverhältnis habe ich aus bestimmten Gründen zum Jahresende ordentlich gekündigt. Ein EMR-Antrag von Teil-EMR auf volle ist bereits gestellt. Gesetzt den Fall, die AU ist begründet….
Muss die KK noch die 7 Monate KG bis zum Ende der Kündigungsfrist und auch darüber hinaus bis zur Aussteuerung zahlen, falls die DRV so lange braucht?
Re: Drohung mit Einstellung des Krankengeldes
Hallo,
ich nehme an, dass die von dir erwähnte Rechtsberatung nicht stattgefunden hat.
Was deine Frage betrifft - es dauert bis zum Leistungsende (Anspruchserschöpfung) noch ein Jahr. Bei deiner Fallkonstellation wird es mit Sicherheit aber kein Jahr mehr dauern, bis die Rentenversicherung über deinen Rentenantrag entscheiden wird, aber theoretisch ist es tatsächlich so, dass bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit die Krankenkasse bis zum Leistungsende, auch über das Ende deiner Beschäftigung hinaus, Krankengeld zahlen müsste.
Gruss
Czauderna
ich nehme an, dass die von dir erwähnte Rechtsberatung nicht stattgefunden hat.
Was deine Frage betrifft - es dauert bis zum Leistungsende (Anspruchserschöpfung) noch ein Jahr. Bei deiner Fallkonstellation wird es mit Sicherheit aber kein Jahr mehr dauern, bis die Rentenversicherung über deinen Rentenantrag entscheiden wird, aber theoretisch ist es tatsächlich so, dass bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit die Krankenkasse bis zum Leistungsende, auch über das Ende deiner Beschäftigung hinaus, Krankengeld zahlen müsste.
Gruss
Czauderna
Re: Drohung mit Einstellung des Krankengeldes
Danke, doch die hat stattgefunden. Und er hat mir sogar die Eigenkündigung nicht ausgeredet, weil er sieht, dass ich einen Plan mit der DRV habe
Aber gestern Abend habe ich mich wieder verwirren lassen, weil ich irgendwas mit zwölf Wochen Sperre gelesen habe beim Krankengeld, aber das trifft ja in meinem Fall gar nicht zu. Man soll nicht so viel lesen.
Aber dann hab ich gleich noch eine Frage. Sollte die Aufforderung zur Reha kommen, gibt es irgendwie einen Paragraph, dass ich zurückschreiben kann, dass ich bereits einen Rentenantrag gestellt habe. Oder reicht das einfach so? Der Anwalt meint, dass damit auch der selbe Rechtszweck erfüllt wird.
Aber gestern Abend habe ich mich wieder verwirren lassen, weil ich irgendwas mit zwölf Wochen Sperre gelesen habe beim Krankengeld, aber das trifft ja in meinem Fall gar nicht zu. Man soll nicht so viel lesen.
Aber dann hab ich gleich noch eine Frage. Sollte die Aufforderung zur Reha kommen, gibt es irgendwie einen Paragraph, dass ich zurückschreiben kann, dass ich bereits einen Rentenantrag gestellt habe. Oder reicht das einfach so? Der Anwalt meint, dass damit auch der selbe Rechtszweck erfüllt wird.
Re: Drohung mit Einstellung des Krankengeldes
Hallo,
dein Rechtsanwalt hat recht. Die Krankenkasse darf nach § 51 SGB V. zur Beantragung von Reha-Ausnahmen auffordern, nicht aber zur Rentenantragstellung (Altersrente ausgenommen). Wenn aber bereits ein Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt wurde, dann wurde damit auch dem Willen der Kasse entsprochen. In deinem Falle vermute ich, dass die Kasse zwar keine Aufforderung mehr stellt, dir aber mitteilt, dass der Rentenantrag einem Reha-Antrag gleichgestellt wird, d.h. die Kasse wird dir dein Gestaltungsrecht einschränken in der Form, dass du gegenüber dem Rentenversicherungsträger keine Willenserklärung, z.B. Rücknahme des Rentenantrags oder Verweigerung einer Reha-Massnahme, wenn dein Rentenantrag abgelehnt wird und die Rentenversicherung eine Reha bewilligen würde, ohne Zustimmung der Kasse abgeben darfst. Machst du das trotzdem, dann kann dir die Kasse das Krankengeld sperren. Wie gesagt, das kann passieren, abwarten, was die Kasse macht.
Gruss
Czauderna
dein Rechtsanwalt hat recht. Die Krankenkasse darf nach § 51 SGB V. zur Beantragung von Reha-Ausnahmen auffordern, nicht aber zur Rentenantragstellung (Altersrente ausgenommen). Wenn aber bereits ein Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt wurde, dann wurde damit auch dem Willen der Kasse entsprochen. In deinem Falle vermute ich, dass die Kasse zwar keine Aufforderung mehr stellt, dir aber mitteilt, dass der Rentenantrag einem Reha-Antrag gleichgestellt wird, d.h. die Kasse wird dir dein Gestaltungsrecht einschränken in der Form, dass du gegenüber dem Rentenversicherungsträger keine Willenserklärung, z.B. Rücknahme des Rentenantrags oder Verweigerung einer Reha-Massnahme, wenn dein Rentenantrag abgelehnt wird und die Rentenversicherung eine Reha bewilligen würde, ohne Zustimmung der Kasse abgeben darfst. Machst du das trotzdem, dann kann dir die Kasse das Krankengeld sperren. Wie gesagt, das kann passieren, abwarten, was die Kasse macht.
Gruss
Czauderna
Re: Drohung mit Einstellung des Krankengeldes
Top Antwort, vielen Dank. Mehr als abwarten kann man ja sowieso nicht. Ich wünsche morgen einen schönen Feiertag