Dispositionsrecht Reha vor Rente

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Moderator: Czauderna

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Klawitter
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Dispositionsrecht Reha vor Rente

Beitrag von Klawitter » 24.05.2023, 16:39

Hallo liebe Foristen,
meine Ehefrau (64 Jahre) hat sich auf einen Deal mit der Krankenkasse eingelassen, möglicherweise zu Ihrem Nachteil?!
Meine Frau ist seit Ende März 2022 Au und bezieht seit Mai 2022 durchgehend Krankengeld. Im Januar 2023 kam ein Schreiben der Krankenkasse mit der Aufforderung eine Reha zu beantragen. Diesem Antrag (Reha vor Rente) mit Einschränkung im Dispositionsrecht hat meine Frau etwas voreilig zugestimmt.
Derzeit befindet sich meine Frau in der Reha und es zeichnet sich schon jetzt ab, dass die Reheinrichtung die volle Erwerbsminderung befürwortet.
Nun zu meiner Frage:
Sollte die Erwerbsminderungsrente dennoch abgelehnt werden, endet somit auch das Dispositionsrecht der Krankenkasse? Und wäre es möglich neben dem Antrag auf EM-Rente vorsorglich einen Antrag auf Rente mit Abschlag (für langjährig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung) zu stellen, um somit nicht länger ein Spielball der Behörden zu sein? Das Krankengeld endet voraussichtlich Mitte August (wegen Blockfrist) und geht anschließend dann in die Nahtlosigkeitsregelung ALG1 über.
Noch eine Frage zum Schluss: Ist es im Nachhinein möglich, das Dispositionsrecht über einen Überprüfungsantrag anzugreifen? Dazu würde mich generell mal interessieren, welche zeitlichen Fristen für einen Überprüfungsantrag eizuhalten sind um Verwaltungsakte (hier der KK) überprüfen zu lassen (Ein Jahr nach Entscheidung?).
Mit bestem Dank für eure Ratschläge.
Mit freundlichen Grüßen

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