Diagnosewechsel Krankengeld

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Moderator: Czauderna

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hendrika
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Diagnosewechsel Krankengeld

Beitrag von hendrika » 13.12.2023, 21:11

Hallo zusammen,

Ich bin seit Juli 2022 erkrankt, zunächst mit der Diagnose Herzkrank, danach dann mit PtBs.
Im September habe ich 6 Wochen lang eine berufliche Wiedereingliederung gemacht und danach dann für 1 Woche gearbeitet.
Dann bin ich erneut krank geschrieben worden, wieder mit PTBS.
Nun hat endlich eine Psychologin eine andere konkrete Diagnose gestellt.
Der Schlüssel ist also ein anderer.
Mein Krankengeld läuft im Februar aus, die Benachrichtigung durch die Kasse ist da, der Antrag auf AlG 1 läuft.
Meine Frage ist nun, ob es wirklich korrekt ist, dass das KG ausläuft obwohl sich die Diagnose geändert hat?

Vielen Dank für Antworten!

Czauderna
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Re: Diagnosewechsel Krankengeld

Beitrag von Czauderna » 14.12.2023, 11:07

Hallo,
so, wie geschildert ist das korrekt, denn die neue Diagnose, auch wenn sie für sich alleine Arbeitsunfähigkeit begründet, gilt als hinzugetreten. Von daher verändert sich nichts an der ursprünglichen Blockfrist und demzufolge am Krankengeldanspruch.
Ich würde mir an deiner Stelle dies entsprechend von der Kasse schriftlich bestätigen lassen, ob das in deinem Falle auch wirklich so ist.
Gruss
Czauderna

hendrika
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Re: Diagnosewechsel Krankengeld

Beitrag von hendrika » 14.12.2023, 12:20

Danke erstmal für die schnelle Antwort!
Ich werde das so machen.
Aber die Herzdiagnose war sozusagen falsch, ich bin zwar mehrere Monate darauf behandelt worden, bin aber nicht herzkrank, sondern eben psychisch erkrankt.
Ist es dann trotzdem so, dass die psychische Erkrankung hinzu getreten ist?

Czauderna
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Re: Diagnosewechsel Krankengeld

Beitrag von Czauderna » 14.12.2023, 18:51

hendrika hat geschrieben:
14.12.2023, 12:20
Danke erstmal für die schnelle Antwort!
Ich werde das so machen.
Aber die Herzdiagnose war sozusagen falsch, ich bin zwar mehrere Monate darauf behandelt worden, bin aber nicht herzkrank, sondern eben psychisch erkrankt.
Ist es dann trotzdem so, dass die psychische Erkrankung hinzu getreten ist?
Hallo,
diese Frage kann nur die Medizin beantworten. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es möglich wäre rückwirkend eine Änderung vorzunehmen, also keine Herzerkrankung, sondern nur psych. Erkrankung - das Ergebnis wäre das Gleiche. Aber, wie geschrieben, das geht nur über die Medizin und da ggf. über den Medizinischen Dienst. Eine Krankenkasse kann das nicht entscheiden, für die gilt erst mal - es gibt eine hinzugetretene Erkrankung.
Das bedeutet aber auch, dass theoretisch nach einem Ende der laufenden Arbeitsunfähigkeit und einem Neubeginn einer Arbeitsunfähigkeit ggf. eine neue Blockfrist, beginnend mit dem Hinzutreten gebildet wird, wenn die alte Diagnose (Herz) weggefallen ist, meine ich.
Notwendige Gegenrede jederzeit und gerne gewünscht.
Gruss
Czauderna

hendrika
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Re: Diagnosewechsel Krankengeld

Beitrag von hendrika » 14.12.2023, 21:23

Danke!
Eine Nachfrage habe ich dennoch:
Würde sich mein Krankengeldbezug verlängern wenn der MDK feststellen würde, dass die Herzkrankheit nie bestanden hat, bzw. die Diagnose falsch war?

Bisher hat die KK mich komplett in Ruhe gelassen, keine Aufforderung zum MDK zu gehen oder irgendwas.
Lediglich der Aussteuerbedcheid ist gekommen.
Könnte ich um eine Klärung durch den MDK bitten?
Ist das sinnvoll?

Ganz herzlichen Dank für die Mühe alles immer so ausführlich und verständlich zu erklären!!!

Czauderna
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Re: Diagnosewechsel Krankengeld

Beitrag von Czauderna » 14.12.2023, 23:15

Hallo,
ich muss zugeben, einen solchen Fall hatte ich in meiner Praxis noch nie.
Ich schreibe jetzt nur mal meine Vermutung nieder.
Es muss erst mal festgestellt werden, dass nahezu 78 Wochen lang alle beteiligten Behandler/innen davon ausgegangen sind, dass für die Arbeitsunfähigkeit eine Erkrankung des Herzens verantwortlich ist. Man hat in der gesamten Zeit die Therapie/Behandlung auf diese Diagnose abgestellt, d.h. auch fachärztliche Behandlung und ggf. sogar Krankenhausaufenthalte und während dieser Zeit hat die Krankenkasse niemals den Medizinischen Dienst eingeschaltet, um die Erwerbsfähigkeit überprüfen zu lassen und hat anstandslos immer das Krankengeld ausgezahlt aufgrund der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Nach nahezu 78 Wochen wird dann festgestellt (vom wem eigentlich), dass das Herz kerngesund, aber die Psyche angeknackst ist - sehr blamabel für die beteiligten Behandler/innen. Also, es steht nun felsenfest, es war die Psyche und nicht das Herz.
Es sind jetzt meiner Meinung nach mehrere Entscheidungen möglich.

1. Die Kasse geht davon aus, dass die Ursprungsdiagnose "Herz" gegen die tatsächliche Diagnose "Psyche" ausgetauscht wird, war zur Folge hat, dass es bei dem ausgerechneten Leistungsende bleibt, weil ja tatsächlich Arbeitsunfähigkeit vorgelegen hat und Krankengeld auch ausgezahlt wurde

2. Die Kasse beendet mit dem Tag vor Feststellung des neuen Sachverhaltes die Arbeitsunfähigkeit die Krankengeldzahlung und lässt eine neue Blockfrist wegen "Psyche" beginnen mit neuem Krankengeldanspruch für maximal 78 Wochen hängt sich an die Klage des Versicherten an gegen die bisherigen Behandler wegen "ärztlicher Behandlungsfehler" oder klagt sogar selbst auf Schadensersatz, denn schließlich hat mach für fast 78 Wochen Krankengeld für nichts gezahlt und auch die nicht notwendigen Behandlungskosten für "Herz" kämen auch noch dazu.

Ich wiederhole mich - das ist nur das, was mir spontan so einfällt, muss also nicht von anderen Experten hier so geteilt werden und von der Kasse schon gleich gar nicht. Es schwer, dir einen wirklich guten Rat zu geben. Ich, an deiner Stelle würde mir einen Rechtsbeistand suchen um mit dem zu besprechen ob ggf. der Rechtsweg beschritten werden sollte, wobei schon da das Problem auftritt, gegen wen ?
Gegen die Behandler, die nicht erkannt haben, dass es nicht das Herz war und trotzdem "behandelt" haben oder gegen die Kasse, die ggf. bei ihrer Berechnung des Leistungsendes festhält.
Gruss
Czauderna

D-S-E
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Re: Diagnosewechsel Krankengeld

Beitrag von D-S-E » 15.12.2023, 00:18

Hallo,

ich habe schon oft erlebt, dass ein Versicherter zunächst wegen Verdacht auf Herzprobleme AU war, später dann wegen Psyche. Psychomatische Beschwerden eben.

Ungewöhnlich ist zwar die lange Falschbehandlung, dennoch würde ich festhalten, dass du wegen eine kardiologischen Verdachtserkrankung AU warst und nicht wegen der Psyche. Eine Arbeitsunfähigkeit wird ja immer beim Arztbesuch festgestellt und bezieht sich auf den Arztbesuch an diesem einen Tag. Und hier war ja von der Psyche damals nicht die Rede.

Viele Grüße
D-S-E

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