Der Name der Kasse; Schnittstellenproblem sblue56
Moderator: Czauderna
Hallo,
ich habe mich nur über das bereits eingestellte Schreiben der KKH über das Leistungsende zum 27.03.2013 gewundert obwohl ich z.z. keine Leistungen der KKH erhalte. Eine Fürsorgliche SB oder schlechtes Gewissen!!!
Fakt ist, die 3 Monatsfrist endet Mitte Feb. Sollte sich nichts zu meinen Gunsten getan haben wird geklagt.
@ roemer70. 20 Seiten Thread ist mir einfach zu viel Lesestoff, sorry, war gut gemeint von Dir.
ich habe mich nur über das bereits eingestellte Schreiben der KKH über das Leistungsende zum 27.03.2013 gewundert obwohl ich z.z. keine Leistungen der KKH erhalte. Eine Fürsorgliche SB oder schlechtes Gewissen!!!
Fakt ist, die 3 Monatsfrist endet Mitte Feb. Sollte sich nichts zu meinen Gunsten getan haben wird geklagt.
@ roemer70. 20 Seiten Thread ist mir einfach zu viel Lesestoff, sorry, war gut gemeint von Dir.
Hallo Machts Sinn,Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Sblue,
2. 3 Monate nach Erhebung des Widerspruchs die Untätigkeitsklage beim Sozialgericht zulässig ist und dabei nicht vorausgesetzt wird, dass du dich vorher nach dem Bearbeitungsstand und dem weiteren Procedere erkundigt hast aber falls eine solche Anfrage nicht umgehend beantwortet wird, die KKH schlecht aussieht, unabhängig davon, dass dein Risiko dabei deutlich Richtung Null ist.
Gruß!
Machts Sinn
gilt diese 3 Monatsregelung auch für das Versorgungsamt ? Ich habe am 17.07.2012 Widerspruch beim Versorgungsamt eingelegt und seit dem nichts mehr gehört!!!
Da Kollege " Machts Sinn" nicht antwortet und auch sonst keiner Auskunft gab, müsste ich selbst suchen und bin auch fündig geworden gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html. oder http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage
Da bin ich ja erstaunt, dass ich einem so erfahrenen User/in noch etwas lernen könnte!Czauderna hat geschrieben:Hallo,
wird wahrscheinlich daran liegen,
dass es sich hier um ein Krankenkassenforum handelt,
das Versorgungsamtforum muss in der Naehe liegen.
Vielen Dank fuer den Link, wieder etwas gelernt.
Gruss
Czauderna
Hallo,sblue56 hat geschrieben:Da bin ich ja erstaunt, dass ich einem so erfahrenen User/in noch etwas lernen könnte!Czauderna hat geschrieben:Hallo,
wird wahrscheinlich daran liegen,
dass es sich hier um ein Krankenkassenforum handelt,
das Versorgungsamtforum muss in der Naehe liegen.
Vielen Dank fuer den Link, wieder etwas gelernt.
Gruss
Czauderna
es gibt doch den Spruch - "Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu".
Na ja, so oft hatte ich in der Vergangenheit mit dem Versorgungsamt nicht zu tun -
das war früher öfters der Fall als wir noch wesentlich mehr BVG-Fälle als Folge der beiden Weltkriege hatten. Heute wie gesagt, eher selten - mehr als die Ausweise mit dem Grad der Behinderung bekomme ich da nicht zu sehen.
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 603
- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Die brauchen erfahrungsgemäß unendlich. Ich hatte mit ausführlichen Unterlagen im August Verlängerung des SB-Ausweises beantragt, der zum Jahresende auslief. Im Dezember dann erst eine vorläufige Verlängerung bis August 2013 erhalten, und jetzt erst die endgültige (diesmal wenigstens unbefristet, damit ist dann endlich Ruhe).sblue56 hat geschrieben:gilt diese 3 Monatsregelung auch für das Versorgungsamt ? Ich habe am 17.07.2012 Widerspruch beim Versorgungsamt eingelegt und seit dem nichts mehr gehört!!!