Der Name der Kasse; Schnittstellenproblem sblue56
Moderator: Czauderna
Hallo,
wollte nur mal ein kurzes Update bekannt geben:
Gestern war ich beim SB der Agentur und wir haben über meinen "weiteren beruflichen Werdegang" gesprochen, Lt. dem Gutachten des MD der Agentur kann ich meinen zuvor ausgeübten Beruf ( Kraftfahrer ) nicht mehr ausüben, könnte aber mit meinen "zahlreichen Einschränkungen" auf dem Arbeitsmarkt eingesetzt werden! Der SB meinte: ich würde Sie ja gerne vermitteln, doch solch eine Arbeitsstelle hat er nicht und die gibt es auch nicht!!! Wir sind dann so verblieben. Ich solle mich alle 3 Monate an der Info melden und sagen es hat sich nichts geändert und ich solle mal über einen Rentenantrag nachdenken. Da der Erstantrag sowieso abgelehnt wird und ich dann noch über genügend ALG 1 Anspruch für das Widerspruchsverfahren verfüge. Recht hat er!!!
Eine Kopie des MD Gutachten habe ich erhalten und es mit dem Gutachten des MDK und dem Reha Abschlussberichtes verglichen. Es sind doch einige Unterschiede ersichtlich, was eine gute Ausgangsposition für das noch laufende Widerspruchsverfahren gegen die KG Einstellung bietet. Eine Aussage ist bei allen 3 Gutachten gleich: " Ich kann meinen zuvor ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben" dann kann ich auch einen Rentenantrag stellen oder was meint Ihr?
wollte nur mal ein kurzes Update bekannt geben:
Gestern war ich beim SB der Agentur und wir haben über meinen "weiteren beruflichen Werdegang" gesprochen, Lt. dem Gutachten des MD der Agentur kann ich meinen zuvor ausgeübten Beruf ( Kraftfahrer ) nicht mehr ausüben, könnte aber mit meinen "zahlreichen Einschränkungen" auf dem Arbeitsmarkt eingesetzt werden! Der SB meinte: ich würde Sie ja gerne vermitteln, doch solch eine Arbeitsstelle hat er nicht und die gibt es auch nicht!!! Wir sind dann so verblieben. Ich solle mich alle 3 Monate an der Info melden und sagen es hat sich nichts geändert und ich solle mal über einen Rentenantrag nachdenken. Da der Erstantrag sowieso abgelehnt wird und ich dann noch über genügend ALG 1 Anspruch für das Widerspruchsverfahren verfüge. Recht hat er!!!
Eine Kopie des MD Gutachten habe ich erhalten und es mit dem Gutachten des MDK und dem Reha Abschlussberichtes verglichen. Es sind doch einige Unterschiede ersichtlich, was eine gute Ausgangsposition für das noch laufende Widerspruchsverfahren gegen die KG Einstellung bietet. Eine Aussage ist bei allen 3 Gutachten gleich: " Ich kann meinen zuvor ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben" dann kann ich auch einen Rentenantrag stellen oder was meint Ihr?
Hallo Machts Sinn,
ich bin als Arbeitslosengeld-Bezieher in das Krankengeld gekommen. Du meinst das hier, oder ?
Auf die Nr. 3 habe ich mich berufen als die Agentur mir vor meiner Krankheit einige Stellen angeboten hat.
§ 140 - Zumutbare Beschäftigungen
Stand: Aktualisierung 04/2012
(1) Einer arbeitslosen Person sind alle ihrer Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar, soweit allgemeine oder personenbezogene Gründe der Zumutbarkeit einer Beschäftigung nicht entgegenstehen.
(2) Aus allgemeinen Gründen ist eine Beschäftigung einer arbeitslosen Person insbesondere nicht zumutbar, wenn die Beschäftigung gegen gesetzliche, tarifliche oder in Betriebsvereinbarungen festgelegte Bestimmungen über Arbeitsbedingungen oder gegen Bestimmungen des Arbeitsschutzes verstößt.
(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einer arbeitslosen Person insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.
ich bin als Arbeitslosengeld-Bezieher in das Krankengeld gekommen. Du meinst das hier, oder ?
Auf die Nr. 3 habe ich mich berufen als die Agentur mir vor meiner Krankheit einige Stellen angeboten hat.
§ 140 - Zumutbare Beschäftigungen
Stand: Aktualisierung 04/2012
(1) Einer arbeitslosen Person sind alle ihrer Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar, soweit allgemeine oder personenbezogene Gründe der Zumutbarkeit einer Beschäftigung nicht entgegenstehen.
(2) Aus allgemeinen Gründen ist eine Beschäftigung einer arbeitslosen Person insbesondere nicht zumutbar, wenn die Beschäftigung gegen gesetzliche, tarifliche oder in Betriebsvereinbarungen festgelegte Bestimmungen über Arbeitsbedingungen oder gegen Bestimmungen des Arbeitsschutzes verstößt.
(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einer arbeitslosen Person insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.
Hallo,
ein schönes neues Jahr wünsche ich allen.
Meine KKH droht mir jetzt den Widerspruch nicht weiter zu bearbeiten wenn ich keine Schweigepflichtentbindungserklärung abgebe. Der KKH liegen sämtliche Befunde, Gutachten + Reha Abschlussbericht vor. Darf die Kasse so verfahren oder fällt das unter Mitwirkungspflicht ?
ein schönes neues Jahr wünsche ich allen.
Meine KKH droht mir jetzt den Widerspruch nicht weiter zu bearbeiten wenn ich keine Schweigepflichtentbindungserklärung abgebe. Der KKH liegen sämtliche Befunde, Gutachten + Reha Abschlussbericht vor. Darf die Kasse so verfahren oder fällt das unter Mitwirkungspflicht ?
Hallo Ihr beiden,
danke für eure übereinstimmende Antwort. Habe ich mir gedacht das so eine Handlungsweise nicht OK ist.
Heute habe ich noch ein Schreiben meiner KKH erhalten, lustig finde ich den von mir markierten Text auf der zweiten Seite.
http://imageshack.us/a/img402/4622/kkh1.jpg
http://imageshack.us/a/img267/6518/kkh2.jpg
Ja was meint die SB der KKH von was ich seit der Einstellung des Krankengeldes lebe? Der SB der AfA lässt mich ja in Ruhe doch er hat mir nahegelegt einen EM Rentenantrag zu stellen!
danke für eure übereinstimmende Antwort. Habe ich mir gedacht das so eine Handlungsweise nicht OK ist.
Heute habe ich noch ein Schreiben meiner KKH erhalten, lustig finde ich den von mir markierten Text auf der zweiten Seite.
http://imageshack.us/a/img402/4622/kkh1.jpg
http://imageshack.us/a/img267/6518/kkh2.jpg
Ja was meint die SB der KKH von was ich seit der Einstellung des Krankengeldes lebe? Der SB der AfA lässt mich ja in Ruhe doch er hat mir nahegelegt einen EM Rentenantrag zu stellen!
Hallo,sblue56 hat geschrieben:Hallo Ihr beiden,
danke für eure übereinstimmende Antwort. Habe ich mir gedacht das so eine Handlungsweise nicht OK ist.
Heute habe ich noch ein Schreiben meiner KKH erhalten, lustig finde ich den von mir markierten Text auf der zweiten Seite.
http://imageshack.us/a/img402/4622/kkh1.jpg
http://imageshack.us/a/img267/6518/kkh2.jpg
Ja was meint die SB der KKH von was ich seit der Einstellung des Krankengeldes lebe? Der SB der AfA lässt mich ja in Ruhe doch er hat mir nahegelegt einen EM Rentenantrag zu stellen!
nun, dieser Hinweis findet sich generell in allen Schreiben (Bescheiden) über das Leistungsende, ist quasi eine Formsache im Rahmen der Beratungspflicht.
Leider gibt es aber immer wieder Menschen, die offenbar des Lesens nicht mächtig sind - so habe ich einige Fälle erlebt, die trotz rechtzeitigen Erhalkt dieses Schreibens erst zwei Wochen nach dem Leistungsende bei Arbeitsamt aufgeschlagen sind und sich dann furchtbar wunderten, warum sie auf einmal zwei Wochen ohne Geld da standen.
Derjenige, welcher dir dieses Schreiben hat zukommen lassen wollte dich da mit Sicherheit nicht veräppeln, sondern das ist ein ernst gemeinter Hinweis.
Gruss
Czauderna
Es ist die gleiche SB die auch meinen Widerspruch bearbeitet. Ist das so üblich, dass auch der für mich zuständige SB auch den Widerspruch bearbeitet ?Czauderna hat geschrieben: Derjenige, welcher dir dieses Schreiben hat zukommen lassen wollte dich da mit Sicherheit nicht veräppeln, sondern das ist ein ernst gemeinter Hinweis.
Gruss
Czauderna
Beim ersten erfolgreichen Widerspruch hat die KK und die RV die Gelder mit der AfA verrechnet. Fakt ist, dass ich seit Einstellung des Krankengeldes ( 26.08.2012 ) ALG1 erhalte. So wird es doch wohl auch im jetzigen Widerspruchsverfahren sein, wenn das Verfahren für mich Erfolgreich endet!
Hallo,
Ich weiß natürlich nicht wie es woanders läuft, ich kann nur sagen, dass, bevor der Widerspruchsausschuss die Sache bekommt, der Fall vorher noch einmal intensiv geprüft wird - aber nicht vom Mitarbeiter, der bis dahin zuständig war, sondern von anderen Mitarbeitern, die weder räumlich noch
Arbeitstechnisch mit der bisherigen Dienststelle verbunden sind.
Gruss
Czauderna
Ich weiß natürlich nicht wie es woanders läuft, ich kann nur sagen, dass, bevor der Widerspruchsausschuss die Sache bekommt, der Fall vorher noch einmal intensiv geprüft wird - aber nicht vom Mitarbeiter, der bis dahin zuständig war, sondern von anderen Mitarbeitern, die weder räumlich noch
Arbeitstechnisch mit der bisherigen Dienststelle verbunden sind.
Gruss
Czauderna
Hallo,
sämtliche Angelegenheiten seit Beginn meiner Krankheit auch die jetzigen Schriftsätze im Widerspruchsverfahren die mein VDK Anwalt erhält sind von dieser SB gezeichnet! Auch der erfolgreiche Widerspruchsbescheid kam von Ihr. Mir kommt es so vor als ob alles Still und Heimlich über die Bühne geht! Sollte ich mich Vielleicht mal mit Ihrem Vorgesetzten unterhalten? Mein behandelter Orthopäde, der einen sehr guten Ruf in unserer Gegend hat, wundert sich sehr über diese Vorgehensweise der KKH.
sämtliche Angelegenheiten seit Beginn meiner Krankheit auch die jetzigen Schriftsätze im Widerspruchsverfahren die mein VDK Anwalt erhält sind von dieser SB gezeichnet! Auch der erfolgreiche Widerspruchsbescheid kam von Ihr. Mir kommt es so vor als ob alles Still und Heimlich über die Bühne geht! Sollte ich mich Vielleicht mal mit Ihrem Vorgesetzten unterhalten? Mein behandelter Orthopäde, der einen sehr guten Ruf in unserer Gegend hat, wundert sich sehr über diese Vorgehensweise der KKH.
Hallo sblue56,
wenn Deine KK es organisatorisch bei einer beteiligten Person belässt, ist das m.E. ungewöhnlich, aber legitim. Ich vermute nämlich seit Erteilung des WS-Bescheides neue Erkenntnisse oder Klärungsbedarf - deshalb wird das Ganze wohl auch noch nicht in einer Fachabteilung (sofern organisatorisch überhaupt vorgesehen) oder beim WS-Ausschuss liegen.
Und spätestens bei Notwendigkeit der Erteilung eines klagefähigen Bescheides würde unerlaubtes eigenmächtiges Handeln heraus kommen - das ich hier nicht vermute.
Du kannst ja sonst die hier vertretenen Mitarbeiter Deiner KK nach dem Ablauf fragen - in einem anderen Thread haben ja manche diesen Arbeitgeber genannt.
Gruß
roemer70
wenn Deine KK es organisatorisch bei einer beteiligten Person belässt, ist das m.E. ungewöhnlich, aber legitim. Ich vermute nämlich seit Erteilung des WS-Bescheides neue Erkenntnisse oder Klärungsbedarf - deshalb wird das Ganze wohl auch noch nicht in einer Fachabteilung (sofern organisatorisch überhaupt vorgesehen) oder beim WS-Ausschuss liegen.
Und spätestens bei Notwendigkeit der Erteilung eines klagefähigen Bescheides würde unerlaubtes eigenmächtiges Handeln heraus kommen - das ich hier nicht vermute.
Du kannst ja sonst die hier vertretenen Mitarbeiter Deiner KK nach dem Ablauf fragen - in einem anderen Thread haben ja manche diesen Arbeitgeber genannt.
Gruß
roemer70