Blockfristen & Krankengeldbezug

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Moderator: Czauderna

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roli776
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Blockfristen & Krankengeldbezug

Beitrag von roli776 » 09.10.2019, 13:34

Hallo ich hätte mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Blockfristen sind:
01.11.2010 - 31.10.2013
01.11.2013 - 31.10.2016
01.11.2016 - 31.10.2019
01.11.2019 - 31.20.2022

Die Versicherte bezieht aktuell seit 50 Wochen Krankengeld (vorher kein weiterer Krankgeldbezug in der Blockfrist 01.11.2016 - 31.10.2019).
Somit hätte Sie ja eigentlich noch einen Anspruch von max 28 Wochen auf Krankengeld, richtig ?
Läuft dieser Anspruch einfach "so" über in die nächste Blockfrist bzw. ist etwas besonderes zu beachten?

Im Voraus schon mal Danke für eure Antworten

Czauderna
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Re: Blockfristen & Krankengeldbezug

Beitrag von Czauderna » 09.10.2019, 14:00

Hallo,
ich gehe davon aus, dass diese Frage nichts mit deiner Frage zum Themas Blockfristen aus 2012 zu tun hat.
Es ist so, dass, wenn innerhalb einer feststeheneden Blockfrist das Leistungsende, also die 78 Wochen (546 Tage) Krankengeldbezug bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nicht erreicht werden kann, dass sich dann nahtlos eine neue Blockfrist anschliesst mit einem erneuten Anspruch von maximal 78 Wochen.
Gruss
Czauderna

roli776
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Re: Blockfristen & Krankengeldbezug

Beitrag von roli776 » 09.10.2019, 19:24

Hallo Czauderna,

Danke für deine Antwort. Bin jetzt sehr überrascht, das dann ein neuer Anspruch von max. 78 Wochen entsteht.
Ich dachte das halt die 28 Wochen ("Restanspruch") noch in die neue Blockfrist als Anspruch übergehen und dann Schluß ist.

... im www hatte ich auch noch folgende Aussage gefunden:
so lange diese Krankheit Ursache der Arbeitsunfähigkeit ist, ergibt sich eine Kette aufeinander folgender Blockfristen. Eine neue Blockfrist beginnt, wenn die alte abgelaufen ist. Hat während der letzten 3 Jahre vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit wegen der ihr zu Grunde liegenden Krankheit keine Arbeitsunfähigkeit bestanden, wird auf die Ermittlung, ob bereits eine Blockfrist wegen derselben Krankheit läuft, grundsätzlich verzichtet.

... hast du davon schon mal was gehört ???

...in den von mir genannten Fall, ist es so das die Versicherte 2010 erstmals mit "dieser Diagnose" erkrankt ist und auch Krankengeld (20 Wochen) bezogen hat und somit auch die 1. Blockfrist begonnen hat. Dann war Sie mehrere Jahre nicht mit dieser Diagnose AU und jetzt ist Sie seit Oktober 2018 mit der "ursprünglichen Diagnose" wieder erkrankt...

Grüße
Roli

Czauderna
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Re: Blockfristen & Krankengeldbezug

Beitrag von Czauderna » 09.10.2019, 19:50

Hallo,
... im www hatte ich auch noch folgende Aussage gefunden:
so lange diese Krankheit Ursache der Arbeitsunfähigkeit ist, ergibt sich eine Kette aufeinander folgender Blockfristen. Eine neue Blockfrist beginnt, wenn die alte abgelaufen ist. Hat während der letzten 3 Jahre vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit wegen der ihr zu Grunde liegenden Krankheit keine Arbeitsunfähigkeit bestanden, wird auf die Ermittlung, ob bereits eine Blockfrist wegen derselben Krankheit läuft, grundsätzlich verzichtet.


ja, habe ich - es gibt da eine Vereinbarung oder auch eine Absprache zwischen den Kassen, dass man das so handhabt, allerdings kann es hier wirklich zum Nachteil der Versicherten sein. Wir haben schon von Fällen gehört und gelesen, da begannen die Voererkrankungen schon vor mehreren Jahren, in etwas so, wie du auch den Fall geschildert hast, und als da nachgehakt wurde seitens der Versicherten, da musste die zuständige Kasse doch nochmal neu rechnen.
Leider habe ich aber noch kein Urteil gefunden, dass dazu passt.
Ich würde auf jeden Fall die Kasse entsprechend angehen und eine passende Rechtsgrundlage fordern, also nicht nur diese bestehende Absprache.
Gruss
Czauderna

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