Blockfristen Diagnosen bei KG

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Moderator: Czauderna

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cb
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Blockfristen Diagnosen bei KG

Beitrag von cb » 28.10.2013, 14:33

Hi :-)
Habe eine Frage, auf die ihr hfftl. eine konkrete Antwort habt:

Begründen - während KG-Fall LWS-Syndrom -

a. diagnostizierte neue Arthrosen in anderen Bereichen als der Wirbelsäule

b. eine jetzt aktuell wieder aufgetretene, massive Beschwerden verursachende , Erkrankung der Schilddrüse ( Grunderkrankung bereits seit Jahren bekannt , nur parallel mit behandelt ) – durch die ich derzeit zusätzlich nicht arbeitsfähig bin -

neue AU-Diagnosen/ neue Blockfristen für weitergehendes KG oder werden sie als hinzugekommene Krankheit während der AU-begründenden Krankheit eingerechnet und fallen unter die 78 Wochen ?

Beide Erkrankungen waren noch nie Bestandteil einer AU-Diagnose / KG-Fall.

Muss der Arzt auf jeden Fall eine neue Blockfrist bilden ?

Lb Gruß cb

CiceroOWL
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Blockfristen

Beitrag von CiceroOWL » 28.10.2013, 17:20

finkenbusch.de/?p=1626

finkenbusch.de/?p=776

die Blockfrist bildet die Krankenkasse aufgrund der vorliegenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

sofern die SChilddrüse, Arthrose bisher nicht durch eine AU aufgefallen ist wird keine neue Blockfrist gebildet sondern gilt als hinzugetretenen Krankheit.

Meiner Ansicht nach.

cb
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Blockfristen

Beitrag von cb » 30.10.2013, 08:21

Hallo Cicero,
danke für die Antwort und die Links. Finkenbusch führt an:

Verursachen mehrere Krankheiten gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit (vom selben Zeitpunkt an), so beginnen mit dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für jede dieser Krankheiten eigene Blockfristen. Wenn wegen beider Krankheiten schon Blockfristen laufen, hat für jede Krankheit deren eigene Blockfrist weiterhin Bestand.

Haben mehrere Krankheiten zum selben Zeitpunkt miteinander Arbeitsunfähigkeit verursacht, sind sie rechtlich nicht als “hinzugetretene Krankheiten” zu bewerten.

Was wäre dann die korrekte Verfahrensweise eines Arztes ? Nicht nur Blockfristen für jede eigenständige, AU-begründende Krankheit bilden, sondern auch jeweils 1 AU ausstellen ?

Lb. Gruß cb

CiceroOWL
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Re: Blockfristen

Beitrag von CiceroOWL » 30.10.2013, 08:26

cb hat geschrieben:Hallo Cicero,
danke für die Antwort und die Links. Finkenbusch führt an:

Verursachen mehrere Krankheiten gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit (vom selben Zeitpunkt an), so beginnen mit dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für jede dieser Krankheiten eigene Blockfristen. Wenn wegen beider Krankheiten schon Blockfristen laufen, hat für jede Krankheit deren eigene Blockfrist weiterhin Bestand.

Haben mehrere Krankheiten zum selben Zeitpunkt miteinander Arbeitsunfähigkeit verursacht, sind sie rechtlich nicht als “hinzugetretene Krankheiten” zu bewerten.

Was wäre dann die korrekte Verfahrensweise eines Arztes ? Nicht nur Blockfristen für jede eigenständige, AU-begründende Krankheit bilden, sondern auch jeweils 1 AU ausstellen ?

Lb. Gruß cb
g-ba.de/downloads/62-492-726/AU-RL_2013-04-18.pdf

kbv.de/36925.html

dies ist in § 5 und 6 der AU Richtlinen aufgeführt. Der Arzt bildet keine Blockfristen sonden die zuständige Krankenkasse. Der Arzt bescheinigt nur die AU. Übrigens so wie du dein Krankeheitsbild beschreibst gehe ich von einem mediznischen zusammenhang aus>>>> Ich gehe davon aus das die Kasse demnächst die § 51 SGB V Karte zieht.

finkenbusch.de/?p=918

Ist allerdings nur meine Meinung.

cb
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Blockfristen usw

Beitrag von cb » 30.10.2013, 12:55

Hallo Cicero,
hmmm ... interessant, so langsam kristallisiert sich mehr heraus, obwohl ich die Diagnose/AU/KG-Verfahrensweise der Ärzte immer noch nicht wirklich verstehe. Ein med.Zusammenhang zwischen der Autoimmunerkrankung und der LWS incl. BS- Vorfällen wurde bisher selbst von Orthopäden immer kategorisch abgewiesen - vom Hausarzt u. Orthopäde immer nur "Rückendiagnosen" - die ausschließl. Grundlage für versch.KG -Zeiten waren. Oder ist eine Autoimmunerkrankung keine eigenständige AU-Diagnose, obwohl sie ganz üble Beschwerden verusachen kann, die Arbeitsfähigkeit unmöglich machen ?
Ja die Kasse erwägt wohl weitere Schritte, wurde jetzt schon aufgrund meiner jetzigen 5 Monate andauernden AU - auch nur aufgrund Rückendiagnosen- vom MDK für arbeitsfähig erklärt und weiß nicht, wie es weitergehen soll, da immer noch multiple Beschwerden eine angestrebte Arbeitsaufnahme in die Ferne rücken lassen. Die Aussteuerung steht meiner Rechnung nach wohl auch bald vor der Tür.

Hat jemand gleiche Erfahrungen hinter sich und kann mir noch etwas mehr Licht ins Dunkle bringen ?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 30.10.2013, 12:59

mdk.de/325.htm

mdk.de/321.htm

Du hast das recht auf eine persönliche Begutachtung, nicht nur nach Aktenlage. Grundsätzlich besteht hier das Widerspruchsrecht. Unter Beifügung neuer ärztlicher Berichte. zur weiteren Klärung des Vorganges würde ich mich an deinen RV Träger wenden wegen einer Reha usw.
Ggf müßte denn noch eine innternsitische differentialdiagnsoe zum Thema Autoimmunerkrankung und deren Folgen erfolgen mit entsprechenden medizinischen Befundberichten usw.
Ferner sollte ein Arbeitslosmeldung beid er Agentur für Arbeit erfolgen soweit kein Krankengeld gezahlt wird, bzw es müßte ALG II beantragt werden.
Gleichzeitig sollte man sich fachliche Unterstützung sichern. wie z.B. bei der Unabhängigen Patientenberatung, Gewerkschaft, SovD usw.

Meiner Ansicht nach.

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