billy hat geschrieben:Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Besteht kein ursächlicher Zusammenhang, wird die 78-Wochen-Frist ab dem Beginn der jetzigen Arbeitsunfähigkeit errechnet, da dann hier auch die maßgebliche Blockfrist beginnt. Der Höchstanspruch endet dann im Juni.
2. Besteht ein ursächlicher Zusammenhang, beginnt die erste Blockfrist im Jahre 1996. Nach Bildung von aufeinanderfolgenden 3-Jahresfristen kommt man irgendwann zu dem Blockfristenwechsel im März 2017. Ab hier würde ein neuer 78-Wochen-Anspruch bestehen. Leistungsende wäre dann im September diesen Jahres.
Wie du es drehst und wendest.....im September ist spätestens Schluss..
Hallo, Billy,
ich bin ein Langsamdenker mit einer sehr langen Leitung, daher bitte ich um Nachsicht. Vieles verstehe ich nicht und es kommt mir wie eine höhere Mathematik vor.
1. Im Dezember 2016 wurde ein Brustkrebs-Rezidiv diagnostiziert. Allein der Begriff Rezidiv sagt viel aus, es wurde die gleiche linke Brust zuerst operiiert und nach dem hystologischen Auswertung von Gewebeprobe wurde die linke Brust, die schon von 20 Jahren operiert wurde, entfernt (Mazektomie). Wir werden die Ärztin um ein entsprechendes Schreiben bitten, dass sie uns diesen ursächlichen Zusammenhang zwischen Erkrankungen bestätigt.
Bitte nennen mir den § des SGB usw. , die den ursächlichen Zusammenhang bei der Bildung von 78-Wochen-First regeln. ich werde dies für den Wiederspruch brauchen.
2. Du schreibst: "Nach Bildung von aufeinanderfolgenden 3-Jahresfristen kommt man irgendwann zu dem Blockfristenwechsel im März 2017. Ab hier würde ein neuer 78-Wochen-Anspruch bestehen. Leistungsende wäre dann im September diesen Jahres."
Ja, 12. September 2018 klingt schon besser als 21. Juni 2018 nach der Broemmel-Methode (12.12.16 + 546 Tage (78 Wochen x 7 Tage).
Danach 2 Jahre ALG 1 beziehen... und es bleiben nur noch 3 Monate bis zur abschlagsfreien Rente für Schwerbehinderte. 3 Monate sind 0,9% Abschlag, was tun? Die 24 Monate ALG 1 muss man auch überstehen. Sicher werden sie meiner Frau zur Reha zwingen und dann versuchen sie zur EM-Rente im Wege der Umdeutung des Reha-Antrages zwingen.
Uns ist bis jetzt (die Sache ruht) gelungen, sich gegen die Umdeutung des Reha-Antrages zu wehren. Aber ALG 1 und alles was folgen wird ist ein anderes Thema (soll ich ein anderes Thema eröffnen und soll ich hier weiter die User um Hilfe und Erklärungen bitten?).
Nun wird meine Frau voraussichtlich im Juni (oder eher im September ausgesteuert). Man soll dann den Antrag auf ALG 1 stellen. Meine Frau ist immer noch dann krankgeschrieben, hat Gdb von 100%. Was muss man da beachten? Klar, meine Frau strebt eine Genesung an, nur den Zeitpunkt kann sie nicht selbst bestimmen. Sie wird im Antragbogen für Alg 1 ankreuzen, dass sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Was wird die AA dann tun? Sie zum MDK der AA schicken oder zur Reha auffordern?
Wer hat Erfahrung mit dem Krankengeld vom AA im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung?
P.S. Ich der deutscher Sprache nicht so mächtig, da ich die deutschen Wörter ohne Präpositionen gelernt habe und bis heute fällt es mir sehr schwer, sich ohne Fehler auszudrucken. Wenn ich die Schriften von Anton Butz lese da jubelt meine Seele vor Freude, ich wäre glücklich, wenn ich mein Anliegen in diesem prägnanten Stil von Anton ausdrucken konnte.
Ich würde nicht so streng mit Anton umgehen. Die KK hat, z.B., uns betrogen, genötigt und viele schlimmen Sachen gemacht und das in der Zeit, als meiner Frau und mir aufgrund der schweren Erkrankung sehr schlecht ging. Da kann man schon auf die KK wütend sein, aber das Gesetz kennt keine Emotionen und nur die Fakten.
Ich würde den Weg, den Sblue gehen wollen, aber ich weiß, dass meine Frau einen solchen Weg nicht gehen wird, da ihr einfach die Kräfte fehlen. Und das wissen die KK... und hier beginnt ihre Mitschuld, dass die Menschen das Glauben in die soziale Gerechtigkeit verlieren, was sie für die radikalen Ideen anfällig macht. Mag Anton einen Kampf mit den Windmühlen des Gesetzes aufgenommen haben, aber dafür erntet er meine Hochachtung..
Liebe Grüße
Tabu