Hallo !
Innerhalb der individuellen Blockfrist von 3 Jahren hat man maximal 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld.
Wenn man diese 78 Wochen ausgeschöpft hat und dann wieder für mindestens 6 Monate arbeitet, hat man dann wieder auf diese 78 Wochen Krankengeld Anspruch oder nur auf die 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vom Arbeitgeber ?
Fängt dann mit neuer Krankschreibung eine neue 3 jährige Blockfrist an zu laufen, wenn man mindestens die 6 Monate gearbeitet hat ?
Danke für Auskunft !
Blockfrist ?
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Re: Blockfrist ?
Hi,
Sportsfreund
Grußleonardo hat geschrieben:Hallo !
Innerhalb der individuellen Blockfrist von 3 Jahren hat man maximal 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld.
Wenn man diese 78 Wochen ausgeschöpft hat und dann wieder für mindestens 6 Monate arbeitet, hat man dann wieder auf diese 78 Wochen Krankengeld Anspruch...
Nicht zwangsläufig. Die neue AU muss auch noch zusätzlich in eine neue Blockfrist reinfallen....oder nur auf die 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vom Arbeitgeber ? Der Lohnfortzahlungsanspruch ist losgelöst vom KG-Anspruch. Dort gelten die Regelungen und Anrechnungsfristen nach dem EFZG. Da gibt es so etwas wie Blockfristen gar nicht.Fängt dann mit neuer Krankschreibung eine neue 3 jährige Blockfrist an zu laufen, wenn man mindestens die 6 Monate gearbeitet hat ? Die Blockfristen sind starr und schließen sich nahtlos an, unabhängig davon, wie AU-Zeiten vorliegen.
Danke für Auskunft !
Sportsfreund
Danke Sportsfreund für die Antworten.
Da habe ich noch eine Frage bezüglich des LFZG.
http://dejure.org/gesetze/EntgFG/3.html
Da steht:
2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
Was versteht man unter "Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit", wenn man ununterbrochen 78 Wochen krank geschrieben war ?
Das Datum des ersten Krankenscheines oder das Datum des letzten Auszahlscheines ?
Da habe ich noch eine Frage bezüglich des LFZG.
http://dejure.org/gesetze/EntgFG/3.html
Da steht:
2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
Was versteht man unter "Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit", wenn man ununterbrochen 78 Wochen krank geschrieben war ?
Das Datum des ersten Krankenscheines oder das Datum des letzten Auszahlscheines ?
Hallo,
bitte löse Dich mal von dem Bereich Krankengeld/Auszahlschein usw.
Die Entgeltfortzahlung ist völlig unabhängig davon geregelt. Sonst wäre die ja auch im SGB verankert und kein eigenes Gesetz.
bitte löse Dich mal von dem Bereich Krankengeld/Auszahlschein usw.
Die Entgeltfortzahlung ist völlig unabhängig davon geregelt. Sonst wäre die ja auch im SGB verankert und kein eigenes Gesetz.
Fortsetzungserkrankung
Eine Erkrankung, die mehrmals zur Arbeitsunfähigkeit führt.
Eine Fortsetzungserkrankung liegt vor, wenn die erneute Erkrankung auf demselben Grundleiden beruht wie die Vorerkrankung (z. B. chronische Veranlagung).
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) ist der Arbeitgeber bei jeder Erkrankung des Arbeitnehmers verpflichtet, für maximal sechs Wochen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet (§ 3 Absatz 1 EntgFG).
Handelt es sich bei der erneuten Krankheit des Arbeitnehmers jedoch um eine so genannte Fortsetzungserkrankung, wird die Zeit aus der vorhergehenden Erkrankung auf den Anspruch grundsätzlich angerechnet. Der Arbeitgeber muss dann nur insgesamt sechs Wochen leisten (§ 3 Absatz 1 Satz 2 EntgFG).
Der sechswöchige Anspruch entsteht bei Fortsetzungserkrankungen nur dann neu:
•wenn der Arbeitnehmer vor seiner erneuten Erkrankung mindestens sechs Monate gearbeitet hat
oder
•seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit mindestens zwölf Monate vergangen sind.
Die 6-Monats-Frist beginnt am ersten Tag nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit.
Die 12-Monats-Frist beginnt am ersten Tag der ersten Arbeitsunfähigkeitsphase der Fortsetzungserkrankung.
Die Fortsetzungserkrankung ist von der Wiederholungserkrankung zu unterscheiden, bei der die erneute Erkrankung eine andere Ursache hat als die vorhergehende.
Hier können, soweit sich die Krankheitszeiten nicht überschneiden, jeweils erneut sechs Wochen Entgeltfortzahlung beansprucht werden
Danke Broemmel !
Dann habe ich also automatisch nachdem ich 78 Wochen ununterbrochen krank geschrieben war, die Bedingung der 12-Monats-Frist bereits erfüllt.
Somit zählt für mich die 6-Monats-Frist.
Wenn ich wieder 6 Monate gearbeitet habe, habe ich auch wieder Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Richtig ?
Es geht bei mir darum, weil ich innerhalb einer dreijährigen Rehabilitationsphase immer mal wieder für mehrere Tage stationär ins Krankenhaus muss.
Da nehme ich natürlich den nächsten Termin erst wieder nachdem ich 6 Monaten gearbeitet habe, sonst bekomme ich ja nirgendswo her Geld für die Tage und freiwillig krankenversichern müsste ich mich womöglich auch noch wegen den Tagen.
Dann habe ich also automatisch nachdem ich 78 Wochen ununterbrochen krank geschrieben war, die Bedingung der 12-Monats-Frist bereits erfüllt.
Somit zählt für mich die 6-Monats-Frist.
Wenn ich wieder 6 Monate gearbeitet habe, habe ich auch wieder Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Richtig ?
Es geht bei mir darum, weil ich innerhalb einer dreijährigen Rehabilitationsphase immer mal wieder für mehrere Tage stationär ins Krankenhaus muss.
Da nehme ich natürlich den nächsten Termin erst wieder nachdem ich 6 Monaten gearbeitet habe, sonst bekomme ich ja nirgendswo her Geld für die Tage und freiwillig krankenversichern müsste ich mich womöglich auch noch wegen den Tagen.