Hallo,
ich bin seit 06.05.2011 wegen Depressionen ausgesteuert, die erste AU auf die Krankheit erfolgte im Mai 2008. Nun beziehe ich ALG1 und wurde von der Amtsärztin am Schreibtisch ais voll arbeitsfähig eingestuft.Musste mich also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, um überhaupt Geld zu bekommen.Natürlich gehe ich weiterhin zu meiner Psychiaterin und bekomme auch Medikamente verschrieben (Behandlungsbedarf).
Wann habe ich wieder Anspruch auf Krankengeld für Depressionen ?
Ich weiss, dass diese Depris immer wieder auftauchen können, habe ich schon oft genug erlebt, das ist wirklich übel.
LG Caromotte
Blockfrist abgelaufen ? wie ist das mit der 6-Monats-Frist ?
Moderator: Czauderna
Re: Blockfrist abgelaufen ? wie ist das mit der 6-Monats-Fri
Hallo,caromotte hat geschrieben:Hallo,
ich bin seit 06.05.2011 wegen Depressionen ausgesteuert, die erste AU auf die Krankheit erfolgte im Mai 2008. Nun beziehe ich ALG1 und wurde von der Amtsärztin am Schreibtisch ais voll arbeitsfähig eingestuft.Musste mich also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, um überhaupt Geld zu bekommen.Natürlich gehe ich weiterhin zu meiner Psychiaterin und bekomme auch Medikamente verschrieben (Behandlungsbedarf).
Wann habe ich wieder Anspruch auf Krankengeld für Depressionen ?
Ich weiss, dass diese Depris immer wieder auftauchen können, habe ich schon oft genug erlebt, das ist wirklich übel.
LG Caromotte
der neue Beginn einer Dreijahresfrist, in der dem Grundsatz nach wieder
Krankengeldanspruch wegen dieser Diagnose besteht geht aus dem Schreiben hervor, in dem das Leistungsende zum 06.05.2011 mitgeteilt wurde.
Hier kann diese Frage leider verbindlich nicht beantwortet werden.
Gruss
Czauderna
Hi caromotte,
hier mal der Gesetzestext dazu:
§ 48 (2) SGB V
Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate
1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und
2. erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.
Wenn Deine Erkrankungen (Depressionen) auch nach der Aussteuerung weiterhin durchgängig besteht, gibt es nie einen neuen Anspruch. Du musst auf jeden Fall mal 6 Monate (müssen nicht zusammenhängend sein) nicht wegen der Depressionen arbeitsunfähig gewesen sein.
Aber wie Czauderna schon schrieb, verbindlich können wir Dir hier kein genaues Datum benennen.
Dir alles Gute und vor allem gute Besserung!
Grüße, Agion
hier mal der Gesetzestext dazu:
§ 48 (2) SGB V
Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate
1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und
2. erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.
Wenn Deine Erkrankungen (Depressionen) auch nach der Aussteuerung weiterhin durchgängig besteht, gibt es nie einen neuen Anspruch. Du musst auf jeden Fall mal 6 Monate (müssen nicht zusammenhängend sein) nicht wegen der Depressionen arbeitsunfähig gewesen sein.
Aber wie Czauderna schon schrieb, verbindlich können wir Dir hier kein genaues Datum benennen.
Dir alles Gute und vor allem gute Besserung!
Grüße, Agion