Bitte um schnelle Hilfe. Aussteuerung und ALG Nahtlosigkeit

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 28.10.2012, 16:37

Hallo Machts Sinn,

Du bist doch schon gut im SGB belesen. Also prüf es doch selbst nach. § 50 SGB V.

LG, Fee

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 28.10.2012, 17:04

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GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 28.10.2012, 19:24

Hast du
... damit wir über Ihren weiteren Krankengeldanspruch entscheiden und Ihnen Ihr Krankengeld schnellstmöglich auszahlen können
überlesen?

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 28.10.2012, 20:41

Kurze Info vorab wegen morgen!

Mein ehemaliger Hausarzt hat natürlich ab morgen eine Woche Urlaub, na super immer grade dann, wenn man was wichtiges möchte.

Aber ich fahr auf jeden Fall in eine TK Geschäftsstelle und frag mal wegen Akteneinsicht und gegebenfalls Kopien. Wenn es halt nur so gezeigt wird, mache ich mit dem Handy Fotos.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 28.10.2012, 21:06

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pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 30.10.2012, 16:19

Hallo,

Ganz aktueller Stand!!!

Ich war heute in einer Geschäftsstelle der TK wegen Akteneinsicht.
Mir wurden ein paar Kopien gemacht von dem Schreiben des Arztes.

Der TK wurde ein ganze Aufstellung der AU Zeiten mit Diagnoseschlüssel geschickt. Der erste Eintrag ist vom 05. Oktober 1998. Allerdings ohne Angabe von einem Diagnoseschlüssel. Es wurde aber ein Extra Blatt mit dem alten AU Schein beigelegt. Man kann darauf nichts mehr erkennen. Es wurde handschriftlich hinzugefügt : X Erstbescheinigung Beginn d. AU 05.10.98, Ende d. AU 09.10.98 Festestellung d. AU 05.10.98. darunter steht hämarrhag. Proktitis.
Die nächste angegebene AU Zeit ist Februar 2000, dann April 2000, September 2000, Oktober 2000, November 2001, Februar 2002 usw.

Demnach wird es wohl mit der aktuellen Blockfrist stimmen und der Einstellung des Krankengeldes zum 03.11.2012

Was mich aber stutzig macht. Die Einträge vom Arzt sind teilweise anders als die von der TK. Bzw. stehen da andere Diagnoseschlüssel. Auch fehlen bei dem Ausdruck vom Arzt AU Zeiten, die aber bei den AU Zeiten von der TK aufgelistet sind.
Ich habe mal verglichen:
Das Jahr 2006 fehlt komplett auf dem Schreiben vom Arzt, auf dem Schreiben der TK gibt es zwei Einträge 22.11.06-24.11.06 und 14.12.06-15.12.06
Der 10.01.2007 steht beim Arzt drauf, aber bei der TK nicht
der 13.02.2007, da steht Diagnose bei der TK (K515) , aber beim Arzt steht an diesem Termin (K51.9+G) und (K5.-)

Das ist auch mal wieder alles merkwürdig finde ich.

Ich lege mal Kopien von beiden bei als Vergleich.

Gruß
Pfirsich

Schreiben per Fax vom ehemaligen Hausarzt mit den AU Zeiten wegen der Krankheit
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Kopie vom Arzt mit dem damaligen AU Schein, nichts mehr zu erkennen, daher nachgeschrieben
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Schreiben von der TK mit den AU Zeiten
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Teil 2 vom Schreiben der TK
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pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 30.10.2012, 23:35

Hallo nochmal,

zusätzlich war ich auch heute bei der Arbeitsagentur wegen Abgabe der ganzen ausgefüllten Unterlagen. Da wurde mir gesagt, wenn der medizinische Dienst sagt, dass ich länger als 6 Monate krank sein würde, dass ich dann gar kein Anspruch auf ALG hätte. Was wäre denn dann? Dann würde nur ALG 2 bleiben bzw. Grundsicherung. Das würde ich natürlich nicht bekommen, da ich ja noch eine private Berufsunfähigkeitsrente bekomme.

Vielleicht kann ja auch einer noch was zu meiner vorigen Nachricht schreiben?

Gruß

broemmel
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Beitrag von broemmel » 30.10.2012, 23:54

Das Thema Alg wurde doch schon mehrfach durchgekaut.

Frag beim Arbeitsamt nach der Nahtlosigkeitsregelung und gut is.

Und zur vorherigen Frage. Es ist nach meinem Eindruck ziemlich egal was geschrieben wird. Du wirst immer unzufrieden sein und meinen Dir geht was verloren.

Dem ist zwar nicht so, aber ist wohl nicht zu ändern.

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 31.10.2012, 01:24

Hallo Broemmel,

die Nahtlosigkeit hatte ich angesprochen. Er sagte etwas von einem Paragraphen 145, dann hätte man vielleicht Anspruch auf ALG 1.

Nachdem ich gegoogelt habe, habe ich gesehen, dass der §125 SGB wohl aktuell zu dem §145 SGB geworden ist, zumindest steht in beiden Gesetzestexten das Gleiche.[/b)

Deine andere Antwort verstehe ich nicht ganz.

Gruß
Pfirsich

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 31.10.2012, 19:58

pfirsich30 hat geschrieben:
Der TK wurde ein ganze Aufstellung der AU Zeiten mit Diagnoseschlüssel geschickt. Der erste Eintrag ist vom 05. Oktober 1998. Allerdings ohne Angabe von einem Diagnoseschlüssel. Es wurde aber ein Extra Blatt mit dem alten AU Schein beigelegt. Man kann darauf nichts mehr erkennen. Es wurde handschriftlich hinzugefügt : X Erstbescheinigung Beginn d. AU 05.10.98, Ende d. AU 09.10.98 Festestellung d. AU 05.10.98. darunter steht hämarrhag. Proktitis.
ist doch soweit ok....
pfirsich30 hat geschrieben:
Was mich aber stutzig macht. Die Einträge vom Arzt sind teilweise anders als die von der TK. Bzw. stehen da andere Diagnoseschlüssel. Auch fehlen bei dem Ausdruck vom Arzt AU Zeiten, die aber bei den AU Zeiten von der TK aufgelistet sind.
es kann sein, dass manche AUs von einem anderem Arzt (vielleicht Vertretung oder Facharzt?) sind - sollte dir die TK auch sagen können. Genauso kann es sein, dass die ein oder andere AU nicht ihren Weg in die EDV der TK gefunden hat....aus welchen Gründen auch immer.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 31.10.2012, 20:56

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pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 31.10.2012, 21:19

Hallo Machts Sinn,

was meinst du mit ausreichend eindeutig?

broemmel
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Beitrag von broemmel » 31.10.2012, 21:36

Na, pfirsich,
jetzt verstanden? Die Blockfrist ist in Ordnung. Das Leistungsende stimmt.

Durch MS wird dir laufend suggeriert das Dir was entgeht. Nun versuxht er Dich wieder vor seinen eigenen Karren zu spannen. Und Du lässt Dich manipulieren.

In Kürze kommt von MS wieder der Tip vor das SG zu ziehen und zu klagen das Krankengeld nie beendet werden darf.

Du folgst dem Rat, mit Glück kommt es zu einem Erörterungstermin und Du stehst da und weisst nicht worum es geht und alles wird abgewiesen.

Vergleich ist einfach, lies Dir den Thread von wurmie durch.

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 31.10.2012, 21:48

Hallo broemmel,

wieso bitte lass ich mich manipulieren? Hast du das wieder in deiner Kugel gelesen? Nein ich habe nur gefragt was er mit seiner Nachricht meint.
Ich habe selbst in meinem vorigen Beitrag geschrieben, dass wohl alles jetzt so richtig ist. Der Arzt hat ja auch der TK ne richtige Aufstellung geschickt, ich hatte vorher vom Arzt nur diese schlecht lesbaren 3 Kopien von alten AU Scheinen bekommen von 2003. Hätte ich vom Arzt auch gleich diese komplette Auflistung bekommen, dann wäre das ja auch besser gewesen bzw. einfacher.

Ich bin/war nur verärgert, weil die TK einfach den Beginn der Krankheit festgelegt hat, ohne einen Arzt zu befragen. Nun bekomme ich ja 16 Tage länger Geld.
Und im Endeffekt, wenn das jetzt wirklich so wie der Gutachter sagt, mit den 2 Jahre Erwerbsminderungsrente klappt, dann rückwirkend zum 06.September 2012, dann wäre das mit der Krankengeldzahlung eh egal.
Ich hoffe jetzt aber mal, dass es keine Probleme mit dem ALG 1 gibt, denn sonst sähe es nicht so gut aus.

Heute hatte ich eine Untersuchung im Krankenhaus und evtl. werde ich wieder operiert, weil es wieder mal Entzündungen und Narben gibt.....und mit ganz viel Glück habe ich danach endlich die Schmerzen weg und kann auch endlich eine Umschulung in meinem Traumberuf anfangen oder zumindest endlich wieder problemlos arbeiten.
Gruß
Pfirsich

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 03.11.2012, 15:39

Hallo an Alle,

ich habe noch mal eine schnelle Frage, die aber nicht direkt mit Krankengeld zu tun hat.

Und zwar habe ich ja nach der Aussteuerung die ja jetzt zum 03.November beginnt, einen Antrag auf ALG 1 nach §145 SGB III beantragt.
Am Dienstag den 30.Oktober hatte ich einen Termin vereinbart um die letzten Unterlagen abzugeben. Gesundheitsfragebogen hatte ich bereits zwei Wochen früher abgegeben. Dann bekam ich ein Schreiben vom ärztlichen Dienst, dass ich noch vom Landesamt wegen meinem Gdb und und von der Rehaklinik Schweigepflichtsentbindungen zur weiteren Prüfung unterschreiben soll. Dieses tat ich ebenfalls und schickte den beigelegten Umschlag mit den Unterschriften zurück zum medizinischen Dienst am 30.10.

Am 30. Oktober sollte ich ebenfalls meinen Leistungsbescheid bekommen bzw. die vorläufige Berechnung. Der SB hatte aber wegen Systemumstellung auf Windows 7 keinen Plan wo die Sachen jetzt zu finden sind und er konnte sie angeblich auch nicht öffnen. Das sollte mir zugeschickt werden.

Heute bekam ich einen Brief von der BfA in dem aber eine Einladung ist, um mit mir am 19. November 2012 über meine aktuelle berufliche Situation zu sprechen?
Die können mich doch jetzt nicht einfach so z.B. in irgendwelche Schulungen drücken oder Jobangebote die ich annehmen muss, da sonst eine Sperre eintritt?
Klar werde ich wohl zu dem Termin gehen, aber ich habe nicht mal die Bestätigung, dass ich jetzt wirklich ALG 1 bekomme und wenn es nach dem Paragraphen geht, soll man in der Zeit doch nicht vermittelt werden dürfen.
Kann dazu einer etwas sagen oder muss ich das besser in einem anderen Forum fragen? Eigentlich habe ich ja jetzt nur wegen der Aussteuerung der Krankenkasse überhaupt mit der Arbeitsagentur zu tun?

LG
Pfirsich

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