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Moderator: Czauderna

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 27.10.2012, 10:52

Hallo,

ne ich bin mit dem Beginn der Ausbildung im August 1997 alleine versichert gewesen, das erste Mal Probleme mit meiner Krankheit hatte ich ab Dezember 1997, wann ich aber deswegen das erste Mal AU war, kann ich nun wirklich nicht mehr sagen.

Gruß
Pfirsich

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 27.10.2012, 11:13

pfirsich30 hat geschrieben:Hallo,

ne ich bin mit dem Beginn der Ausbildung im August 1997 alleine versichert gewesen, das erste Mal Probleme mit meiner Krankheit hatte ich ab Dezember 1997, wann ich aber deswegen das erste Mal AU war, kann ich nun wirklich nicht mehr sagen.

Gruß
Pfirsich
Dann würde ich das Ergebnis der TK akzeptieren, da für dich keine Verbesserung, sondern nur noch eine Verschlechterung möglich ist.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 27.10.2012, 11:21

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 27.10.2012, 11:26

Machts Sinn hat geschrieben:So ein Quatsch - eine Verschlechterung ist in diesem Fall eindeutig und ein für alle mal ausgeschlossen!

Am besten wäre wohl, sich auf das zweite Standbein zu stellen und über das Restleistungsvermögen oder die Nahtlosigkeitsregelung des § 145 SGB III Alg zu beziehen, parallel aber weitere AUB feststellen zu lassen und das Verfahren mit der Krankenkasse möglichst emotionslos durchzuziehen.

Da sind bis zu 78 Wochen (im Extremfall sogar auf Dauer!) weiteres Krankengeld drin, einerseits über die Beweislast der Krankenkasse und andererseits über das Verfahrensrecht des SGB X.
Pfirsich hat mehrfach angegeben, dass die Beschwerden erstmals im Dezember 1997 aufgetreten sind. Wenn du ihn jetzt dazu bringen willst, zur Blockfristkosmetik anzugeben, dass schon früher Arbeitsunfähigkeit eingetreten sei, ist das nichts anderes als Anstiftung zum Versicherungsbetrug.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 27.10.2012, 11:37

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 27.10.2012, 11:42

Machts Sinn hat geschrieben:Bist du sicher, dass du dich mit deinen beiden letzten Beiträgen auf die momentane Rechtslage / Rechtssprechung beziehst,
ja
Machts Sinn hat geschrieben: oder solltest du deine Zusicherung vielleicht doch besser entfernen?
nein

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 27.10.2012, 11:52

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 27.10.2012, 12:02

Man beachte die Nr. 3 des Absatzes 2 sowie den Absatz 4.

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 27.10.2012, 12:12

Hallo GerneKrankenVersichert,

bevor ich etwas einfach so akzeptiere möchte ich auch gerne den Beweis dafür haben. Du hattest mir in deinen ersten Beiträgen immer schon geraten, die Entscheidung der Krankenkasse zu akzeptieren und seit dem haben sie bereits dreimal den Beginn der Blockfrist geändert, jetzt sogar schon so, dass ich 16 Tage länger Krankengeld erhalte. Also war es schon mal gut, dass ich auf mein Recht beharrt habe. Und wenn ich jetzt wirklich die Akteneinsicht habe und die Bestätigung vom Arzt, dass ich dann wirklich das erste Mal AU war, dann wird es auch wohl so sein, denn einen anderen Beweis habe ich ja nicht.
Ich finde es ja eher von der TK "Versicherungsbetrug", denn sie wollte ohne einen Arzt befragt zu haben, einfach den Beginn der Krankheit auf den März 2010 festlegen. In dem Schreiben der Krankenkasse stand auch nicht, der Beginn der Blockfrist, sondern es stand wirklich da, "der Beginn der Krankheit".

Wieso sollte es zu einer Verschlechterung kommen? Wenn der Arzt bescheinigt, dass der 05.Oktober 1998 das erste mal wegen der Krankheit AU Bestand , dann kann die TK auch nicht andere Termine festsetzen, so wie sie es aber bereits zwei mal machte. Erst durch meine eigene Initiative wurde der Arzt auch mal endlich befragt.
Ich möchte aber gerne wissen, ob der 05. Oktober 1998 wirklich stimmt und deswegen möchte ich schwarz auf weiß auch den Diagnoseschlüssel sehen. Denn als ich fragte, wurde mir als letzter einzusehender Diagnoseschlüssel wegen der Krankheit ebne das Jahr 2003 genannt und ausgedruckt. Mir wurde von der Arzthelferin gesagt, dass nach 10 Jahren zurück keine Diagnosechlüssel mehr gespeichert sind.
Warum können sie dann nach der Anfrage von der TK auf einmal einen Diagnoseschlüssel von vor 14 Jahren finden?
Wieviel bekommt ein Arzt denn für das durchsuchen der Unterlagen von der Krankenkasse?
Eigentlich konnte der Arzt nur maximal 10 Jahre zurück mit Diagnoseschlüssel. Das wäre dann das Jahr 2003, wovon sie mir eine Kopie gegeben haben. Dann wäre es so gekommen, dass ich ab September Anspruch auf erneut bis zu 78 Wochen Krankengeld gehabt hätte.
Aber merkwürdigerweise findet der Arzt dann doch noch Diagnoseschlüssel von 1998 ???

Wie passt das zusammen???


Gruß
Pfirsich

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 27.10.2012, 12:29

pfirsich30 hat geschrieben:Hallo GerneKrankenVersichert,

bevor ich etwas einfach so akzeptiere möchte ich auch gerne den Beweis dafür haben. Du hattest mir in deinen ersten Beiträgen immer schon geraten, die Entscheidung der Krankenkasse zu akzeptieren
weil es nach deinen Angaben mit dem Dezember 1997 beim Aussteuerungsdatum blieb.
pfirsich30 hat geschrieben: und seit dem haben sie bereits dreimal den Beginn der Blockfrist geändert, jetzt sogar schon so, dass ich 16 Tage länger Krankengeld erhalte. Also war es schon mal gut, dass ich auf mein Recht beharrt habe.
wenn du dir jetzt nicht mehr sicher bist, dass im Dezember 1997 das erste Mal Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist, war es gut, ja.

pfirsich30 hat geschrieben: Und wenn ich jetzt wirklich die Akteneinsicht habe und die Bestätigung vom Arzt, dass ich dann wirklich das erste Mal AU war, dann wird es auch wohl so sein, denn einen anderen Beweis habe ich ja nicht.
Das kannst du natürlich machen. Wozu ich dir nicht raten kann, ist dich von Machts Sinn auf das Oktober-Pferd setzen zu lassen.

pfirsich30 hat geschrieben: Ich finde es ja eher von der TK "Versicherungsbetrug", denn sie wollte ohne einen Arzt befragt zu haben, einfach den Beginn der Krankheit auf den März 2010 festlegen. In dem Schreiben der Krankenkasse stand auch nicht, der Beginn der Blockfrist, sondern es stand wirklich da, "der Beginn der Krankheit".
Naja, Betrug wäre es, wenn die die TK wissentlich eine falsche Blockfrist festgesetzt hätte, um Krankengeld zu sparen. So wie ich es verstanden habe, war das Problem, dass sie nicht mehr alle Daten zur Verfügung hatten. Und auf deinen Widerspruch hin haben sie alles wieder überprüft.

pfirsich30 hat geschrieben: Wieso sollte es zu einer Verschlechterung kommen? Wenn der Arzt bescheinigt, dass der 05.Oktober 1998 das erste mal wegen der Krankheit AU Bestand , dann kann die TK auch nicht andere Termine festsetzen, so wie sie es aber bereits zwei mal machte. Erst durch meine eigene Initiative wurde der Arzt auch mal endlich befragt.
Ich möchte aber gerne wissen, ob der 05. Oktober 1998 wirklich stimmt und deswegen möchte ich schwarz auf weiß auch den Diagnoseschlüssel sehen. Denn als ich fragte, wurde mir als letzter einzusehender Diagnoseschlüssel wegen der Krankheit ebne das Jahr 2003 genannt und ausgedruckt. Mir wurde von der Arzthelferin gesagt, dass nach 10 Jahren zurück keine Diagnosechlüssel mehr gespeichert sind.
Warum können sie dann nach der Anfrage von der TK auf einmal einen Diagnoseschlüssel von vor 14 Jahren finden?
Die Frage musst du der Arztpraxis stellen. Wie geschrieben, wenn du der Meinung bist, die TK oder dein Arzt würden dich betrügen, verlange Akteneinsicht und schau genau nach. Dass die TK im laufenden Widerspruchsverfahren einfach ein Datum festsetzt, das sie dann nicht anhand der Akten beweisen kann, halte ich für extrem unwahrscheinlich, weshalb ich dies bisher nicht in meine Überlegungen einbezogen habe. Aber da es nichts gibt, was es nicht gibt - beantrage Akteneinsicht zu deiner Beruhigung.


pfirsich30 hat geschrieben: Wieviel bekommt ein Arzt denn für das durchsuchen der Unterlagen von der Krankenkasse?
Keine Ahnung. Ich weiß noch nichtmal, ob es dafür eine Abrechnungsziffer gibt oder ob der Arzt es einfach so gemacht hat. Auch da fragst du am besten deinen Arzt, wenn du der Meinung bist, er hätte wegen des lieben Geldes etwas Falsches bescheinigt.

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Beitrag von pfirsich30 » 27.10.2012, 12:55

Kann ich Akteneinsicht einfach in jeder Geschäftsstelle beantragen oder muss das direkt mit der Stelle sein, wo die Krankensachen bearbeitet werden?

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 27.10.2012, 13:01

Naja Ärzte schauen gerne des "lieben Geldes wegen" dann gründlicher nach oder behandeln dann besser. Man bemerke den Unterschied Privat und Kassenpatient. Alleine bei der Vergabe von Terminen oder bei vielen auch der Unterschied der Wartezimmer.
Meine Freundin hat früher auch als medizinische Fachangestellte gearbeitet und sie sagte auch, dass die Ärzte extra eine Abrechnungsziffer haben, die sie angeben, wenn sie für die Krankenkasse etwas ausfüllen oder bearbeiten müssen.
Klar schauen sie dann anders nach. Aber das der Arzt mich "betrügen" will habe ich nie erwähnt.
Ich finde es merkwürdig, dass sie für mich nur 10 Jahre zurückkönnen, aber für die Kasse plötzlich über 14 Jahre.
Zuletzt geändert von pfirsich30 am 27.10.2012, 13:12, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 27.10.2012, 13:01

Geh einfach zu deiner Geschäftsstelle und beantrage die Akteneinsicht. Wie die sie dir dann gewähren, sollte deren Problem sein. Bei uns werden die entsprechenden Unterlagen gefaxt, bei Czauderna scheinen sie schon etwas weiter zu sein, er könnte dir einfach die eingescannten Unterlagen auf dem Bildschirm zeigen.

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Beitrag von pfirsich30 » 27.10.2012, 13:13

Ok danke, das werde ich dann Montag gleich machen. Ich möchte einfach nur im Klaren sein, ob wirklich alles richtig ist, denn bei den ganzen Daten, die die Kasse mir nannte, kann man selbst nur durcheinander kommen.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 27.10.2012, 13:45

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