Bitte um schnelle Hilfe. Aussteuerung und ALG Nahtlosigkeit
Moderator: Czauderna
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Hallo Pfirsich,
wie eine Krankenkasse sich Blockfristen und Krankheiten zusammenschustert, damit sie möglichst frühzeitig aus der Krankengeldzahlung rauskommt, kannst du demnächst in meinem thread
"Krankenkasse will KRG einstellen, Arbeitsunfall Ursache"
nachlesen.
Ich sage im Moment nur soviel: Es ist schon abenteuerlich, wie man jahrelang mit seinen Beschwerden, Anfragen,Argumenten und Bitte um Hilfe seitens meiner KK ignoriert wurde und plötzlich Recht hat - nur damit die Krankenkasse eine Entscheidung fällen kann, die für sie günstig ist.
Lass dich nicht beirren bei dem Versuch, deine AU Zeiten über 6 Jahre hinaus zu erhalten. Die KK hat die mit Sicherheit - und das nicht im Keller.
Und selbst wenn da was im Keller liegt, kannst du davon ausgehen, dass die das notfalls ausgraben, nur um dir einen Strick zu drehen.
LG
ReallyAngry
wie eine Krankenkasse sich Blockfristen und Krankheiten zusammenschustert, damit sie möglichst frühzeitig aus der Krankengeldzahlung rauskommt, kannst du demnächst in meinem thread
"Krankenkasse will KRG einstellen, Arbeitsunfall Ursache"
nachlesen.
Ich sage im Moment nur soviel: Es ist schon abenteuerlich, wie man jahrelang mit seinen Beschwerden, Anfragen,Argumenten und Bitte um Hilfe seitens meiner KK ignoriert wurde und plötzlich Recht hat - nur damit die Krankenkasse eine Entscheidung fällen kann, die für sie günstig ist.
Lass dich nicht beirren bei dem Versuch, deine AU Zeiten über 6 Jahre hinaus zu erhalten. Die KK hat die mit Sicherheit - und das nicht im Keller.
Und selbst wenn da was im Keller liegt, kannst du davon ausgehen, dass die das notfalls ausgraben, nur um dir einen Strick zu drehen.
LG
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Hallo an Alle,
also ich habe jetzt einen Widerspruch verfasst und die Tk wollte meinen Arzt anschreiben, der die AU Zeiten dann mit mir durchgeht. Leider lässt sich die TK Zeit und seit einer Woche ist immer noch nichts beim Arzt angekommen.
Heute war ich dann auch bei der AfA um mitzuteilen, dass ich evtl. ab 18.10.2012 kein Krankengeld mehr bekomme, habe aber auch gleich gesagt, dass die Frist noch mal geprüft wird.
So jetzt habe ich aber mal noch ein paar Fragen, wegen dieser Zahlung ALG 1 nach §125.
Ich habe von der AfA einen Arbeitsbescheinigungsbogen bekommen. Diesen Bogen soll ich meinem Arbeitgeber geben, denn ich bin ja noch angestellt.
Aber in diesem Schreiben soll der Arbeitgeber Angaben zu Zahlungen machen und wann das Beschäftigungs-/Arbeitsverhältnis beendet wurde etc.
Ich bin aber ja noch da angestellt, nach Erhalt des Schreibens, meldet sich mein Arbeitgeber bestimmt und möchte mich Kündigen. Dann hätte ich eh kein Anspruch auf ALG 1 nach §25 oder?
Desweiteren habe ich einen Gesundheitsbogen erhalten, wo ich Angaben über meine Krankheit machen soll und für jeden Arzt eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben soll.
Dieses möchte ich aber nicht unterschreiben, weil ja sonst der Ärtzliche Dienst nach Aktenlage entscheiden könnte ohne mich "gesehen" zu haben.
Und wenn er entscheidet, ich könnte arbeiten, dann wäre ich ja automatisch gesund geschrieben oder?
Ich finde es ja schon nicht so schön, dass ich meinen Arbeitgeber dieses Schreiben geben muss. Eigentlich geht es doch bloß um meine Bezahlung und da müsste doch eine Gehaltsnachweis reichen oder?
Ja und mit dem Widerspruch bei der Krankenkasse möchte ich ja die Neuberechnung der 3 Jahres Frist erwirken, denn mir wurde ja der 22. März 2010 genannt mit Beginn der Krankheit, aber laut Ausdruck der AU Zeiten war ich vom 30.06.2008 - 01.08.2008 ebenfalls mit dem gleichen Diagnoseschlüssel Arbeitsunfähig, so kann der Termin der Tk so oder so nicht stimmen. Aber das gillt es ja jetzt zu prüfen, wenn die TK mal endlich in die Puschen kommt.
Was wäre denn, wenn sich die TK jetzt viel Zeit lässt und es ist bereits der 18 Oktober und ich bekomme ALG 1. Dann im Dezember bemerken die den Fehler. Bekomme ich dann eine Nachzahlung und muss gleichzeitig das erhaltene ALG 1 Geld zurückzahlen. Dann habe ich so viel Arbeit damit obwohl der Fehler bei der Krankenkasse liegt.
Oh man wieder mal alles so kompliziert. Ich hoffe jemand hat interessante Antworten oder Tipps für mich.
Muss ich von der Schweigepflicht entbinden? Wird das sonst nicht anerkannt und mir Zahlungen verweigert?
Lieben Gruß
Pfirsich
also ich habe jetzt einen Widerspruch verfasst und die Tk wollte meinen Arzt anschreiben, der die AU Zeiten dann mit mir durchgeht. Leider lässt sich die TK Zeit und seit einer Woche ist immer noch nichts beim Arzt angekommen.
Heute war ich dann auch bei der AfA um mitzuteilen, dass ich evtl. ab 18.10.2012 kein Krankengeld mehr bekomme, habe aber auch gleich gesagt, dass die Frist noch mal geprüft wird.
So jetzt habe ich aber mal noch ein paar Fragen, wegen dieser Zahlung ALG 1 nach §125.
Ich habe von der AfA einen Arbeitsbescheinigungsbogen bekommen. Diesen Bogen soll ich meinem Arbeitgeber geben, denn ich bin ja noch angestellt.
Aber in diesem Schreiben soll der Arbeitgeber Angaben zu Zahlungen machen und wann das Beschäftigungs-/Arbeitsverhältnis beendet wurde etc.
Ich bin aber ja noch da angestellt, nach Erhalt des Schreibens, meldet sich mein Arbeitgeber bestimmt und möchte mich Kündigen. Dann hätte ich eh kein Anspruch auf ALG 1 nach §25 oder?
Desweiteren habe ich einen Gesundheitsbogen erhalten, wo ich Angaben über meine Krankheit machen soll und für jeden Arzt eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben soll.
Dieses möchte ich aber nicht unterschreiben, weil ja sonst der Ärtzliche Dienst nach Aktenlage entscheiden könnte ohne mich "gesehen" zu haben.
Und wenn er entscheidet, ich könnte arbeiten, dann wäre ich ja automatisch gesund geschrieben oder?
Ich finde es ja schon nicht so schön, dass ich meinen Arbeitgeber dieses Schreiben geben muss. Eigentlich geht es doch bloß um meine Bezahlung und da müsste doch eine Gehaltsnachweis reichen oder?
Ja und mit dem Widerspruch bei der Krankenkasse möchte ich ja die Neuberechnung der 3 Jahres Frist erwirken, denn mir wurde ja der 22. März 2010 genannt mit Beginn der Krankheit, aber laut Ausdruck der AU Zeiten war ich vom 30.06.2008 - 01.08.2008 ebenfalls mit dem gleichen Diagnoseschlüssel Arbeitsunfähig, so kann der Termin der Tk so oder so nicht stimmen. Aber das gillt es ja jetzt zu prüfen, wenn die TK mal endlich in die Puschen kommt.
Was wäre denn, wenn sich die TK jetzt viel Zeit lässt und es ist bereits der 18 Oktober und ich bekomme ALG 1. Dann im Dezember bemerken die den Fehler. Bekomme ich dann eine Nachzahlung und muss gleichzeitig das erhaltene ALG 1 Geld zurückzahlen. Dann habe ich so viel Arbeit damit obwohl der Fehler bei der Krankenkasse liegt.
Oh man wieder mal alles so kompliziert. Ich hoffe jemand hat interessante Antworten oder Tipps für mich.
Muss ich von der Schweigepflicht entbinden? Wird das sonst nicht anerkannt und mir Zahlungen verweigert?
Lieben Gruß
Pfirsich
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http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... g-p125.pdf
Das ALG nach § 125 SGB III wird aus dem Krankengeld berechnet, bzw ist in der Höhe gleich.
Meiner Meinung nach.
Das ALG nach § 125 SGB III wird aus dem Krankengeld berechnet, bzw ist in der Höhe gleich.
Meiner Meinung nach.
Also da kann ich Dich beruhigen, das ALG 1 wird vom Bruttolohn berechnet, trotzdem ist ALG 1 niedriger als das Krankengeld.
Grundsätzlich umfasst der Bemessungszeitraum die beim Ausscheiden abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume innerhalb eines Jahres vor Ende des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor Entstehung des Anspruchs.
Sollten im Bemessungszeitraum weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt liegen, wird auf das innerhalb der letzten zwei Jahre erzielte Arbeitsentgelt zurückgegriffen. Können auch hier keine 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt festgestellt werden, wird das Arbeitslosengeld nach einer von vier Qualifikationsstufen fiktiv bemessen.
Ich hatte zum Bespiel Krankengeld in Höhe von 1330€, ALG1 war 1290€
bei Aussteuerung.
Die Aussage von CiceroOWL trifft nicht zu.
Bei Arbeitslosen die innerhalb der letzten 2 Jahre kein Arbeitsentgelt von mindestens 150 Tagen erzielt haben, wird ein fiktives Arbeitsentgelt festgelegt. Das Arbeitsentgelt richtet sich in diesen besonderen Fällen nach der jährlich festgelegten Bezugsgröße.
Die Bezugsgröße entspricht dem durchschnittlichen jährlichen Bruttoarbeitsentgelt aller berufstätigen Bundesbürger aus dem vorangegangenen Jahr und wird vom Bundesministerium in einer Verordnung zu Anfang eines jeden Jahres neu festgelegt.
Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld durch sonstige versicherungspflichtige Zeiten, wie beispielsweise Erziehungsgeld oder Krankengeld eintritt, wird die Höhe des zur Berechnung herangezogenen Arbeitsentgelt nach der oben beschriebenen Bezugsgröße festgelegt werden.
Aufgrund unterschiedlicher Qualifikationen wird das anhand der Bezugsgröße zu berechnende Arbeitsentgelt entsprechend angepasst. Der Gesetzgeber hat vier unterschiedliche Qualifikationsgruppen erarbeitet. Jeder dieser einzelnen Qualifikationsgruppe liegt ein Teilwert der Bezugsgröße zugrunde.
Die vier Qualifikationsgruppen unterscheiden sich wie folgt in Qualifikation und Teil der Bezugsgröße:
1. Der Arbeitslose hat eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung; das Arbeitsentgelt entspricht der Höhe von einem Dreihundertstel der Bezugsgröße (1/300)
2. Der Arbeitslose hat einen Fachschulabschluss, einen Nachweis über eine abgeschlossenen Qualifikation als Meister oder einen Abschluss in einer vergleichbaren Einrichtung; das Arbeitsentgelt entspricht dann der Höhe von einem Dreihundertsechzigstel der Bezugsgröße (1/360)
3. Der Arbeitslose hat eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf; das Arbeitsentgelt entspricht der Höhe einem Vierhundertfünfzigstel der Bezugsgröße (1/450)
4. Der Arbeitslose hat keine Ausbildung; das Arbeitsentgelt entspricht der Höhe einem Sechshundertstel der Bezugsgröße (1/600)
Zur Erklärung sei darauf hingewiesen, dass die Qualifikationsstufe 2 fast genau in der Höhe des Bundesdurchschnittes entspricht. Alle Arbeitslosen mit einer entsprechenden Qualifikation, hätten bei einer fiktiven Bemessung ein Anspruch auf ein Arbeitsentgelt in Höhe der Bezugsgröße. Die Bezugsgröße entspricht einem jährlichen Wert. Durch die Teilung mit 360 wird ein tägliches Arbeitsentgelt in der entsprechenden Höhe berechnet.
Die Qualifikationsstufe 1 liegt durch den niedrigeren Teiler 300 über dem Durchschnitt der Durchschnittlichen Einkommen. Während die Qualifikationsstufen drei und vier aufgrund des höheren Teilers unter dem Bundesdurchschnitt liegen.
lg
Grundsätzlich umfasst der Bemessungszeitraum die beim Ausscheiden abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume innerhalb eines Jahres vor Ende des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor Entstehung des Anspruchs.
Sollten im Bemessungszeitraum weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt liegen, wird auf das innerhalb der letzten zwei Jahre erzielte Arbeitsentgelt zurückgegriffen. Können auch hier keine 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt festgestellt werden, wird das Arbeitslosengeld nach einer von vier Qualifikationsstufen fiktiv bemessen.
Ich hatte zum Bespiel Krankengeld in Höhe von 1330€, ALG1 war 1290€
bei Aussteuerung.
Die Aussage von CiceroOWL trifft nicht zu.
Bei Arbeitslosen die innerhalb der letzten 2 Jahre kein Arbeitsentgelt von mindestens 150 Tagen erzielt haben, wird ein fiktives Arbeitsentgelt festgelegt. Das Arbeitsentgelt richtet sich in diesen besonderen Fällen nach der jährlich festgelegten Bezugsgröße.
Die Bezugsgröße entspricht dem durchschnittlichen jährlichen Bruttoarbeitsentgelt aller berufstätigen Bundesbürger aus dem vorangegangenen Jahr und wird vom Bundesministerium in einer Verordnung zu Anfang eines jeden Jahres neu festgelegt.
Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld durch sonstige versicherungspflichtige Zeiten, wie beispielsweise Erziehungsgeld oder Krankengeld eintritt, wird die Höhe des zur Berechnung herangezogenen Arbeitsentgelt nach der oben beschriebenen Bezugsgröße festgelegt werden.
Aufgrund unterschiedlicher Qualifikationen wird das anhand der Bezugsgröße zu berechnende Arbeitsentgelt entsprechend angepasst. Der Gesetzgeber hat vier unterschiedliche Qualifikationsgruppen erarbeitet. Jeder dieser einzelnen Qualifikationsgruppe liegt ein Teilwert der Bezugsgröße zugrunde.
Die vier Qualifikationsgruppen unterscheiden sich wie folgt in Qualifikation und Teil der Bezugsgröße:
1. Der Arbeitslose hat eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung; das Arbeitsentgelt entspricht der Höhe von einem Dreihundertstel der Bezugsgröße (1/300)
2. Der Arbeitslose hat einen Fachschulabschluss, einen Nachweis über eine abgeschlossenen Qualifikation als Meister oder einen Abschluss in einer vergleichbaren Einrichtung; das Arbeitsentgelt entspricht dann der Höhe von einem Dreihundertsechzigstel der Bezugsgröße (1/360)
3. Der Arbeitslose hat eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf; das Arbeitsentgelt entspricht der Höhe einem Vierhundertfünfzigstel der Bezugsgröße (1/450)
4. Der Arbeitslose hat keine Ausbildung; das Arbeitsentgelt entspricht der Höhe einem Sechshundertstel der Bezugsgröße (1/600)
Zur Erklärung sei darauf hingewiesen, dass die Qualifikationsstufe 2 fast genau in der Höhe des Bundesdurchschnittes entspricht. Alle Arbeitslosen mit einer entsprechenden Qualifikation, hätten bei einer fiktiven Bemessung ein Anspruch auf ein Arbeitsentgelt in Höhe der Bezugsgröße. Die Bezugsgröße entspricht einem jährlichen Wert. Durch die Teilung mit 360 wird ein tägliches Arbeitsentgelt in der entsprechenden Höhe berechnet.
Die Qualifikationsstufe 1 liegt durch den niedrigeren Teiler 300 über dem Durchschnitt der Durchschnittlichen Einkommen. Während die Qualifikationsstufen drei und vier aufgrund des höheren Teilers unter dem Bundesdurchschnitt liegen.
lg
Zuletzt geändert von Carola am 15.09.2012, 16:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Hallo Machts Sinn, was soll ich denn deiner Meinung nach jetzt machen? Ich hatte dir ja unter deinem Thema meinen Widerspruch eingefügt und du meintest es wäre soweit ok.
Also soll ich jetzt erst mal abwarten,weil Sie den Arzt ja noch nicht angeschrieben hatten.
Den Rückschein habe ich heute erhalten, also ist der Widerspruch auf jeden Fall jetzt bei der TK.
Wie kommst du auf den März 2013? Ich soll doch nur bis 18. Oktober 2012 Krankengeld bekommen.
Wie gesagt ich erhalte das Krankengeld seit 30. August 2012. Es wurde nie von der TK ein Termin genannt, wann das Krankengeld angeblich ausläuft sie haben sich den 22. März 2010 ja auch nur selbst einfach so herausgesucht.
Ich sende hier Anbei mal die Schreiben der TK. Das 1. war der erste Bescheid, dann die Erhöhung des Krankengeldes und zuletzt die "Aussteuerung". (Fotos werden leider in falscher Reihenfolge angezeigt, aber man sieht ja was was sein soll)
Also soll ich jetzt erst mal abwarten,weil Sie den Arzt ja noch nicht angeschrieben hatten.
Den Rückschein habe ich heute erhalten, also ist der Widerspruch auf jeden Fall jetzt bei der TK.
Wie kommst du auf den März 2013? Ich soll doch nur bis 18. Oktober 2012 Krankengeld bekommen.
Wie gesagt ich erhalte das Krankengeld seit 30. August 2012. Es wurde nie von der TK ein Termin genannt, wann das Krankengeld angeblich ausläuft sie haben sich den 22. März 2010 ja auch nur selbst einfach so herausgesucht.
Ich sende hier Anbei mal die Schreiben der TK. Das 1. war der erste Bescheid, dann die Erhöhung des Krankengeldes und zuletzt die "Aussteuerung". (Fotos werden leider in falscher Reihenfolge angezeigt, aber man sieht ja was was sein soll)
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Hallo Machts Sinn,
das ist mal sehr Klasse ausgeführt und hilft mir echt mal weiter. Vielen Dank schon mal dafür.
Das blöde ist, seit 2010 habe ich einen anderen Hausarzt. Wenn ich bei dem ehemaligen Hausarzt etwas anfordere, dann bekomme ich ja nur die alten Befunde, aber nicht die AU Zeiten. Ich war in den Jahren vor 2008 immer mal ab und zu krank, meistens dann wegen Durchfall. Das kann ich leider nicht mehr nachvollziehen. Und wenn ich damals z.B. im Jahr 2000 eine Darmspiegelung hatte, war ich mal einen Tag wegen der Untersuchung krank.
In den ganzen AU Zeiten sind immer andere Diagnoseschlüssel. Da weiß man als Laie auch nicht, was die KK da jetzt als gleiche Krankheit auslegt.
2008 bekam ich kein Krankengeld, weil die Krankenkasse die Diagnoseschlüssel als andere Krankheit behandelt hat. Mein Chef wollte das aber nicht auf sich sitzen lassen und ich sollte zum Betriebsarzt. Der schickte der TK einen Brief, das die Symptome gleich sind und die TK akzeptierte das und so erhielt ich rückwirkend für 35 Tage Krankengeld, dass aber sofort von der TK an meinen Chef überwiesen wurde. Ich hatte zum Glück keinen Nachteil dadurch, da ich meinem Chef nicht auch noch die Differenz zurückzahlen musste.
Ich habe noch mals nachgesehen und es steht in den AU Zeiten auch der 05.03.2008 mit dem gleichen Diagnoseschlüssel.
Also würde die Tk diesen als Startbeginn anerkennen, dann könnte ich Zahlungen noch bis Mitte Januar erhalten.
Der Rehaantrag läuft ja auch, keine Ahnung wie lange sowas dauert. Würde ich aber jetzt z.B. nächste Woche einen negativen Bescheid bekommen, hätte ich dann gleichzeitig auch kein Anspruch mehr auf ALG nach §125? Denn der Rentenantrag wurde dann ja abgelehnt.
Mein Problem ist ja noch, dass ich momentan nicht arbeiten kann. Müsste ich aber dann zum MDK oder entscheidet er nach Aktenlage, dass ich wieder arbeiten könnte, dann hätte ich ein doppeltes Problem. ich bekomme dann zusätzlich meine private Berufunfähigkeitsrente nicht mehr ausgezahlt, da ich ja laut denen ebenfalls wieder "gesund" wäre.
Gruß
Pfirsich
das ist mal sehr Klasse ausgeführt und hilft mir echt mal weiter. Vielen Dank schon mal dafür.
Das blöde ist, seit 2010 habe ich einen anderen Hausarzt. Wenn ich bei dem ehemaligen Hausarzt etwas anfordere, dann bekomme ich ja nur die alten Befunde, aber nicht die AU Zeiten. Ich war in den Jahren vor 2008 immer mal ab und zu krank, meistens dann wegen Durchfall. Das kann ich leider nicht mehr nachvollziehen. Und wenn ich damals z.B. im Jahr 2000 eine Darmspiegelung hatte, war ich mal einen Tag wegen der Untersuchung krank.
In den ganzen AU Zeiten sind immer andere Diagnoseschlüssel. Da weiß man als Laie auch nicht, was die KK da jetzt als gleiche Krankheit auslegt.
2008 bekam ich kein Krankengeld, weil die Krankenkasse die Diagnoseschlüssel als andere Krankheit behandelt hat. Mein Chef wollte das aber nicht auf sich sitzen lassen und ich sollte zum Betriebsarzt. Der schickte der TK einen Brief, das die Symptome gleich sind und die TK akzeptierte das und so erhielt ich rückwirkend für 35 Tage Krankengeld, dass aber sofort von der TK an meinen Chef überwiesen wurde. Ich hatte zum Glück keinen Nachteil dadurch, da ich meinem Chef nicht auch noch die Differenz zurückzahlen musste.
Ich habe noch mals nachgesehen und es steht in den AU Zeiten auch der 05.03.2008 mit dem gleichen Diagnoseschlüssel.
Also würde die Tk diesen als Startbeginn anerkennen, dann könnte ich Zahlungen noch bis Mitte Januar erhalten.
Der Rehaantrag läuft ja auch, keine Ahnung wie lange sowas dauert. Würde ich aber jetzt z.B. nächste Woche einen negativen Bescheid bekommen, hätte ich dann gleichzeitig auch kein Anspruch mehr auf ALG nach §125? Denn der Rentenantrag wurde dann ja abgelehnt.
Mein Problem ist ja noch, dass ich momentan nicht arbeiten kann. Müsste ich aber dann zum MDK oder entscheidet er nach Aktenlage, dass ich wieder arbeiten könnte, dann hätte ich ein doppeltes Problem. ich bekomme dann zusätzlich meine private Berufunfähigkeitsrente nicht mehr ausgezahlt, da ich ja laut denen ebenfalls wieder "gesund" wäre.
Gruß
Pfirsich
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- Registriert: 21.11.2011, 13:35
Hallo,
also ich habe heute wieder ein Schreiben von der TK bekommen. Den Inhalt füge ich hier bei.
Auf der zweiten Seiten stehen noch die Zeiten bis 2010. Und das der Krankengeldanspruch spätestens am 18. Oktober 2012 endet.
Also alles wie bisher. Merkwürdig, dass sie erst den 22.03.2010 als Beginn der Blockfrsit nehmen und jetzt auf einmal soll es der 22. November 2006 sein. Es ist nicht mal ein Beweis beigelegt worden.
Ich hatte die Beschwerden das erste Mal Ende 1997. Behandelt wurde ich entweder noch im Dezember 1997 oder Anfang 1998, das weiß ich leider nicht mehr genau. Auch weiß ich nicht, wann ich das erste Mal krank war deswegen, aber das war definitiv vor 2006.
Auf der zweiten Seite steht noch, dass ich sie gerne telefonisch bis zum 05. Oktober erreichen kann, ob sich mein Widerspruch nach Kenntnis der vorstehenden, ergänzenden Ausführungen erledigt hat.
Was könnte ich jetzt machen. Die AU Zeiten haben von den früheren Jahren doch nur die TK. Vom Arzt kann ich doch nur die Befunde von früher erhalten, nicht die AU Zeiten. Und wenn doch, die haben die AU Zeiten doch nicht von über 15 Jahren aufgehoben oder?
Über ein paar schnelle Antworten würde ich mich sehr freuen. Oder muss ich das doch mit einem Anwalt prüfen lassen?
Kann der von der TK die AU Zeiten auch von früher anfordern?
Zu mir sagte die TK ja, dass sie nur 6 Jahre zurückschauen könnten. Sie schicken mir die AU Zeiten aber ja nur von 2008 bis jetzt. Auf einmal ist der Beginn nach "Ihrer nochmaligen Prüfung" auf einmal der 22. November 2006???
Alles merkwürdig.
Hat einer Tipps für mich?
Gruß
Pfirsich
Hier der Brief der TK :
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also ich habe heute wieder ein Schreiben von der TK bekommen. Den Inhalt füge ich hier bei.
Auf der zweiten Seiten stehen noch die Zeiten bis 2010. Und das der Krankengeldanspruch spätestens am 18. Oktober 2012 endet.
Also alles wie bisher. Merkwürdig, dass sie erst den 22.03.2010 als Beginn der Blockfrsit nehmen und jetzt auf einmal soll es der 22. November 2006 sein. Es ist nicht mal ein Beweis beigelegt worden.
Ich hatte die Beschwerden das erste Mal Ende 1997. Behandelt wurde ich entweder noch im Dezember 1997 oder Anfang 1998, das weiß ich leider nicht mehr genau. Auch weiß ich nicht, wann ich das erste Mal krank war deswegen, aber das war definitiv vor 2006.
Auf der zweiten Seite steht noch, dass ich sie gerne telefonisch bis zum 05. Oktober erreichen kann, ob sich mein Widerspruch nach Kenntnis der vorstehenden, ergänzenden Ausführungen erledigt hat.
Was könnte ich jetzt machen. Die AU Zeiten haben von den früheren Jahren doch nur die TK. Vom Arzt kann ich doch nur die Befunde von früher erhalten, nicht die AU Zeiten. Und wenn doch, die haben die AU Zeiten doch nicht von über 15 Jahren aufgehoben oder?
Über ein paar schnelle Antworten würde ich mich sehr freuen. Oder muss ich das doch mit einem Anwalt prüfen lassen?
Kann der von der TK die AU Zeiten auch von früher anfordern?
Zu mir sagte die TK ja, dass sie nur 6 Jahre zurückschauen könnten. Sie schicken mir die AU Zeiten aber ja nur von 2008 bis jetzt. Auf einmal ist der Beginn nach "Ihrer nochmaligen Prüfung" auf einmal der 22. November 2006???
Alles merkwürdig.
Hat einer Tipps für mich?
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Pfirsich
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- Registriert: 21.11.2011, 13:35
P.S. Viele hier im Forum gehen immer "Machts Sinn" an, er würde gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen usw. Es kann ja sein, dass vieles gleich ziemlich hochgegriffen wirkt, aber er schreibt fast zu jedem Thema etwas und versucht die Versicherten "Opfer" zu helfen und gibt auch gute Tipps. Desweiteren gibt Czauderna auch gute Tipps oder schreibt gleich, wenn alles seine Richtigkeit hat und ein Widerspruch z.B. nichts bringen würde. "GerneKrankenVersichert" hat in meinem Fall sogar eher zur Krankenkasse gehalten bzw. meint gleich, man möchte nur "seinen bestmöglichen Vorteil" herausholen und somit indirekt unterstellt, dass ich alles erdenkliche Probieren möchte um mehr Geld und länger die Zahlungen erhalte. Das stimmt aber definitiv nicht. Ich finde die Arbeit der TK nur merkwürdig. Erst wäre der Beginn der Blockfrist 2010, dann nach Widerspruch 2006. Immer zu Ihren Gunsten, so dass das Ende der Zahlungen der 18. Oktober bleibt. Ich habe aber die ersten Befunde zu Hause, aus dem Jahr 2000. Nur leider die AU Zeiten nicht.
Auch möchte ich hier Tipps haben, ob es sich lohnt deswegen einen Anwalt anzuheuren und nicht auf Real Life zu verzichten und hier alle Spekulationen von Machts Sinn abzutippen, was wiederum GerneKrankenVersichert als Fehler angesehen hat.
Ich bin für jede Hilfe oder Info dankbar, informiere mich immer gerne zuerst im Forum, gerade weil es da Gleichgesinnte gibt, die selbst Probleme mit ihrer Krankenkasse haben. Vielleicht ist in meinem Fall ja doch alles korrekt, aber vielleicht versucht die TK auch nur alles mögliche um eben nicht länger zahlen zu müssen. So sind wir chronisch Kranken, die sowieso schon kein schönes Leben haben auch noch mit diesen Problemen bestraft.
Gruß
Auch möchte ich hier Tipps haben, ob es sich lohnt deswegen einen Anwalt anzuheuren und nicht auf Real Life zu verzichten und hier alle Spekulationen von Machts Sinn abzutippen, was wiederum GerneKrankenVersichert als Fehler angesehen hat.
Ich bin für jede Hilfe oder Info dankbar, informiere mich immer gerne zuerst im Forum, gerade weil es da Gleichgesinnte gibt, die selbst Probleme mit ihrer Krankenkasse haben. Vielleicht ist in meinem Fall ja doch alles korrekt, aber vielleicht versucht die TK auch nur alles mögliche um eben nicht länger zahlen zu müssen. So sind wir chronisch Kranken, die sowieso schon kein schönes Leben haben auch noch mit diesen Problemen bestraft.
Gruß
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
so eine AU ist 3-lagig, eine Durchschrift behält der Arzt. Und aufgrund einer Krankheit behandelt zu werden ist nicht gleichzusetzen mit einer Arbeitsunfähigkeit.
Haben Deine Ärzte wirklich nichts in der Akte? Hast Du einen Computerauszug bei der TK beantragt? Auf dem würde ich bestehen, die haben mind. seit Ende der 80iger eine EDV. Bestehe auf diesem "Kontoauszug".
Und wenn Du fest weißt, dass Du vor 2006 schon deswegen AU warst, dann lohnt sich weiter zu kämpfen. Aber wenn die nicht mit anderen Unterlagen rüberkommen oder rausrücken, dann musst Du das irgendwie besorgen und beweisen.
LG, Fee
so eine AU ist 3-lagig, eine Durchschrift behält der Arzt. Und aufgrund einer Krankheit behandelt zu werden ist nicht gleichzusetzen mit einer Arbeitsunfähigkeit.
Haben Deine Ärzte wirklich nichts in der Akte? Hast Du einen Computerauszug bei der TK beantragt? Auf dem würde ich bestehen, die haben mind. seit Ende der 80iger eine EDV. Bestehe auf diesem "Kontoauszug".
Und wenn Du fest weißt, dass Du vor 2006 schon deswegen AU warst, dann lohnt sich weiter zu kämpfen. Aber wenn die nicht mit anderen Unterlagen rüberkommen oder rausrücken, dann musst Du das irgendwie besorgen und beweisen.
LG, Fee