Hallo zusammen,
kann mir jemand helfen wie es sich verhält, wenn die KK zur Antragstellung auf Reha "Bittet"?
Grund ist meine seit Ende Januar andauernde AU wegen Depression. Ausgelöst durch meinen Vorgesetzten.
Seit April bin ich regelmäßig in einem Bewerbungscoaching, um meine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen, zu verbessern und steigern, was auch gelungen ist.
Für dieser "Bitte" nachzukommen hatte ich bis zum 29.08.22 (4 Wochen Zeit). Nun hab ich am 3.11.22 nochmals eine "Bitte" bekommen den Reha-Antrag bis zum 17.11.22 bei der KK einzureichen, mit Verweis auf meine Mitwirkungspflicht. Als es mir gesundheitlich nicht so gut ging, habe ich der KK mitgeteilt, dass ich den Antrag stellen werde, sobald es mir psychisch besser geht. Nun geht es mir besser, sehe aber keine Unterstützung/Notwendigkeit mehr einer Reha für mich.
In der bezugnehmenden Stellungnahme vom Juli, die ich von der KK angefordert habe, wird vom MD zwar eine Reha empfohlen, aber kann nicht auf §51.1 abgeleitet werden. Muss der Reha-Antrag gestellt werden?
Der MD hat auch festgehalten, dass eine SWE-AU beim jetzigen AG abzuraten ist, und ich weiterhin AU geschrieben werden muss (Probleme mit Vorgesetztem).
Die Suche nach einem Therapeuten gestaltete sich auch mehr schwierig, und mit Komplikationen. Ich habe der KK eine Liste geschickt mit Therapeuten, die im Kostenerstattungsverfahren abrechnen würden. Dies wurde von der KK abgelehnt.
Jetzt hab ich tatsächlich eine Therapeutin gefunden und der Antrag läuft.
Bin ich meiner Mitwirkungspflicht mit der Suche nach einem Therapeuten (was ja von der KK abgelehnt wurde), und dem Coaching welches ich nachweislich mache, nicht nachgekommen?
Bitte der KK um Reha-Antragstellung
Moderator: Czauderna
Re: Bitte der KK um Reha-Antragstellung
Hallo und willkommen im Forum
irgendwie kommt mir die Thematik bekannt vor - wenn es sich wirklich um eine "Bitte" handelt und nicht um eine Aufforderung, weil eben die Voraussetzungen nach § 51 SGB V erfüllt sind, dann muss man einer solchen "Bitte" nicht nachkommen, will heißen, die Krankenkasse darf deshalb das Krankengeld nicht sperren - was sie machen könnte - den MDK erneut einschalten, um prüfen zu lassen, ob die weitere Arbeitsunfähigkeit noch gerechtfertigt ist, zumal ja jetzt eine Therapie angelaufen ist.
Gruß
Czauderna
irgendwie kommt mir die Thematik bekannt vor - wenn es sich wirklich um eine "Bitte" handelt und nicht um eine Aufforderung, weil eben die Voraussetzungen nach § 51 SGB V erfüllt sind, dann muss man einer solchen "Bitte" nicht nachkommen, will heißen, die Krankenkasse darf deshalb das Krankengeld nicht sperren - was sie machen könnte - den MDK erneut einschalten, um prüfen zu lassen, ob die weitere Arbeitsunfähigkeit noch gerechtfertigt ist, zumal ja jetzt eine Therapie angelaufen ist.
Gruß
Czauderna
Re: Bitte der KK um Reha-Antragstellung
Hallo Czauderna,
vielen Dank für die schnelle Antwort
Ist dir ein kleiner Fehler unterlaufen mit der Voraussetzung nach §51.1 SBGV, oder hab ich etwas falsch verstanden?
Hier nochmal der Text des MD:
Ggfs. ist aufgrund zuletzt 7/22 übermittelten psychopatholog. Befundes ergänzende Vorstellung in
Gedächtnisambulanz, Kopfschmerzambulanz zu erwägen, angesichts wiederkehrender AUSymptomatik von F32.9, G43.9, wenn auch bis zu aktueller AU jeweils nur kurz, wäre im hier
vorliegenden Einzelfall sicherlich auch mittlerweile eine Reha mit bevorzugter Bearbeitung aus
sozialmed. Sicht sinnvoll.
Zu SWE/AU-Ende kann bei benannter, mit Z56 verschlüsselbarer Situation am bisherigen AP in der
:::verwaltung in VZ nicht geraten werden.
Die Voraussetzungen nach §51.1 SGBV lassen sich derzeit nicht ableiten.
Wie bzw. was soll ich der KK antworten in Bezug das ich keinen Reha-Antrag stellen will? Ich bin ja auch
voll im Bewerbungsprozess zur Änderung meines Gesundheitszustandes.
Mein Ziel/Wunsch ist es, dass mich die KK in Ruhe lässt und ich mich in Ruhe weiterhin
um Bewerbungen und Vorstellungsgespräche kümmern kann (inkl. Coaching und Therapie).
Du schreibst das die KK den MD nochmals beauftragen könnte die AU neu zu beurteilen. Der MD hatte ja auch festgestellt, das mir nicht
geraten werden kann bei meinem jetzigen AG wieder zu arbeiten. Ich will aber nicht kündigen! Zumal ich dann eine Sperre bekomme.
Hast du mir vielleicht einen Tipp was ich tun kann um keinen Reha-Antrag stellen zu müssen, aber trotzdem im KG-Bezug bleibe?
Bitte nicht falsch verstehen. Ich WILL arbeiten und bin wie gesagt ja auch schon seit ich AU am Bewerben. Nur ich kann dort nicht mehr arbeiten.
Würde es etwas bringen, wenn ich der KK z.B. die Bescheinigung für mein Coaching mitteile?
Oder den Reha-Antrag so ausfülle, dass er abgelehnt wird? Dieser muss ja nicht zwingend nur, weil ich diesen von der KK bekommen habe auch wieder über die KK zur Rentenversicherung, oder? Fragen über Fragen
Vielen Dank schon mal für deine Antwort!
Beste Grüße
Jürgen
vielen Dank für die schnelle Antwort
Ist dir ein kleiner Fehler unterlaufen mit der Voraussetzung nach §51.1 SBGV, oder hab ich etwas falsch verstanden?
Hier nochmal der Text des MD:
Ggfs. ist aufgrund zuletzt 7/22 übermittelten psychopatholog. Befundes ergänzende Vorstellung in
Gedächtnisambulanz, Kopfschmerzambulanz zu erwägen, angesichts wiederkehrender AUSymptomatik von F32.9, G43.9, wenn auch bis zu aktueller AU jeweils nur kurz, wäre im hier
vorliegenden Einzelfall sicherlich auch mittlerweile eine Reha mit bevorzugter Bearbeitung aus
sozialmed. Sicht sinnvoll.
Zu SWE/AU-Ende kann bei benannter, mit Z56 verschlüsselbarer Situation am bisherigen AP in der
:::verwaltung in VZ nicht geraten werden.
Die Voraussetzungen nach §51.1 SGBV lassen sich derzeit nicht ableiten.
Wie bzw. was soll ich der KK antworten in Bezug das ich keinen Reha-Antrag stellen will? Ich bin ja auch
voll im Bewerbungsprozess zur Änderung meines Gesundheitszustandes.
Mein Ziel/Wunsch ist es, dass mich die KK in Ruhe lässt und ich mich in Ruhe weiterhin
um Bewerbungen und Vorstellungsgespräche kümmern kann (inkl. Coaching und Therapie).
Du schreibst das die KK den MD nochmals beauftragen könnte die AU neu zu beurteilen. Der MD hatte ja auch festgestellt, das mir nicht
geraten werden kann bei meinem jetzigen AG wieder zu arbeiten. Ich will aber nicht kündigen! Zumal ich dann eine Sperre bekomme.
Hast du mir vielleicht einen Tipp was ich tun kann um keinen Reha-Antrag stellen zu müssen, aber trotzdem im KG-Bezug bleibe?
Bitte nicht falsch verstehen. Ich WILL arbeiten und bin wie gesagt ja auch schon seit ich AU am Bewerben. Nur ich kann dort nicht mehr arbeiten.
Würde es etwas bringen, wenn ich der KK z.B. die Bescheinigung für mein Coaching mitteile?
Oder den Reha-Antrag so ausfülle, dass er abgelehnt wird? Dieser muss ja nicht zwingend nur, weil ich diesen von der KK bekommen habe auch wieder über die KK zur Rentenversicherung, oder? Fragen über Fragen
Vielen Dank schon mal für deine Antwort!
Beste Grüße
Jürgen
Re: Bitte der KK um Reha-Antragstellung
Hallo,
stimmt, ich habe ein Wort vergessen - es sollte nämlich heissen - ......wenn es sich wirklich um eine "Bitte" handelt und nicht um eine Aufforderung, weil eben die Voraussetzungen nach § 51 SGB V nicht erfüllt sind.
Allerdings lässt die Formulierung des MDK der Kasse einen Spielraum - Begriffe, wie "sozialmed. Sicht sinnvoll" oder "nicht geraten werden" -
den Schluss zu, dass die Kasse, egal wie sie weiter handelt, sich immer auf das Gutachten berufen wird.
Ich habe leider keinen, brauchbaren, Rat wie du es von dir aus hinbekommst, für die Dauer deiner Therapie auch weiter arbeitsunfähig zu sein.
So eine Therapie dauert in der Regel 25 Sitzungen, und wenn man davon ausgeht, dass eine Therapie einmal die Woche stattfindet, dann wären wir schon bei knapp einem halben Jahr und dies wird die Krankenkasse wahrscheinlich nicht so mitmachen und auch der behandelnde Arzt/Ärztin wird da ein Problem haben, denn in der Regel begründen ambulante Psychotherapien selbst keine Arbeitsunfähigkeit. Dein Fall könnte zu den Ausnahmen gehören.
Einen Rat hätte ich doch noch - bisher hattest du ja keine Aufforderung, sondern nur eine Bitte. Abwarten, was die Kasse unternimmt. wenn Sie korrekt vorgeht (nach meiner eigenen Berufserfahrung auf diesem Gebiet), dann wird sie dir eine solche Aufforderung mit entsprechender Frist, entweder 10 Wochen oder mit Begründung auch kürzer) zukommen lassen. Ich, wenn ich du wäre, würde diese Frist in Anspruch nehmen und den Reha-Antrag dann stellen und abwarten. Dem Antrag würde ich auch eine Schilderung deiner Situation incl. Hinweis auf lfd. Therapie beifügen. Wenn dann trotzdem die Bewilligung kommt, wäre zu klären, ob die Reha angetreten werden kann, da ja in diesem Fall die ambulante Psychotherapie unterbrochen, ja sogar ggf. abgebrochen werden müsste, was dann auch wieder nicht Sinn der Sache wäre. Wie geschrieben, wenn ich du wäre.
Gruss
Czauderna
stimmt, ich habe ein Wort vergessen - es sollte nämlich heissen - ......wenn es sich wirklich um eine "Bitte" handelt und nicht um eine Aufforderung, weil eben die Voraussetzungen nach § 51 SGB V nicht erfüllt sind.
Allerdings lässt die Formulierung des MDK der Kasse einen Spielraum - Begriffe, wie "sozialmed. Sicht sinnvoll" oder "nicht geraten werden" -
den Schluss zu, dass die Kasse, egal wie sie weiter handelt, sich immer auf das Gutachten berufen wird.
Ich habe leider keinen, brauchbaren, Rat wie du es von dir aus hinbekommst, für die Dauer deiner Therapie auch weiter arbeitsunfähig zu sein.
So eine Therapie dauert in der Regel 25 Sitzungen, und wenn man davon ausgeht, dass eine Therapie einmal die Woche stattfindet, dann wären wir schon bei knapp einem halben Jahr und dies wird die Krankenkasse wahrscheinlich nicht so mitmachen und auch der behandelnde Arzt/Ärztin wird da ein Problem haben, denn in der Regel begründen ambulante Psychotherapien selbst keine Arbeitsunfähigkeit. Dein Fall könnte zu den Ausnahmen gehören.
Einen Rat hätte ich doch noch - bisher hattest du ja keine Aufforderung, sondern nur eine Bitte. Abwarten, was die Kasse unternimmt. wenn Sie korrekt vorgeht (nach meiner eigenen Berufserfahrung auf diesem Gebiet), dann wird sie dir eine solche Aufforderung mit entsprechender Frist, entweder 10 Wochen oder mit Begründung auch kürzer) zukommen lassen. Ich, wenn ich du wäre, würde diese Frist in Anspruch nehmen und den Reha-Antrag dann stellen und abwarten. Dem Antrag würde ich auch eine Schilderung deiner Situation incl. Hinweis auf lfd. Therapie beifügen. Wenn dann trotzdem die Bewilligung kommt, wäre zu klären, ob die Reha angetreten werden kann, da ja in diesem Fall die ambulante Psychotherapie unterbrochen, ja sogar ggf. abgebrochen werden müsste, was dann auch wieder nicht Sinn der Sache wäre. Wie geschrieben, wenn ich du wäre.
Gruss
Czauderna