Berechnungsgrundlage Krankengeld bei beruflicher Reha (LTA) mit Übergangsgeld
Moderator: Czauderna
Berechnungsgrundlage Krankengeld bei beruflicher Reha (LTA) mit Übergangsgeld
Aktuell absolviere ich eine 12-monatige berufliche Reha, die von der Rentenversicherung finanziert wird, d.h. ich bekomme Übergangsgeld, das anhand meines letzten Gehalts (im Jahr 2022) berechnet wurde.
Vor der beruflichen Reha habe ich ALG1 bezogen, wurde dann 4 Wochen vor dem Ende des ALG1-Bezugs krank und erhielt anschließend Krankengeld in Höhe des ALG1 bis zum Beginn der beruflichen Reha.
Durch eine kürzlich erlittene Verletzung muß ich nun aber operiert werden und bin danach voraussichtlich 4 Monate lang arbeitsunfähig, d.h. die berufliche Reha wird von Seiten der Rentenversicherung in Kürze abgebrochen.
Erhalte ich nach dem Abbruch Krankengeld, und wenn ja: woraus wird dieses berechnet - aus dem Übergangsgeld, aus dem letzten Gehalt oder aus dem ALG1? Es handelt sich um eine Krankheit/Verletzung, die mit der vorherigen Diagnose nichts zu tun hat, aber ich habe erst 2 Monate der beruflichen Reha hinter mir, und ich habe gehört, daß man erst nach 6 Monaten wieder Anspruch auf Krankengeld hat.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Vor der beruflichen Reha habe ich ALG1 bezogen, wurde dann 4 Wochen vor dem Ende des ALG1-Bezugs krank und erhielt anschließend Krankengeld in Höhe des ALG1 bis zum Beginn der beruflichen Reha.
Durch eine kürzlich erlittene Verletzung muß ich nun aber operiert werden und bin danach voraussichtlich 4 Monate lang arbeitsunfähig, d.h. die berufliche Reha wird von Seiten der Rentenversicherung in Kürze abgebrochen.
Erhalte ich nach dem Abbruch Krankengeld, und wenn ja: woraus wird dieses berechnet - aus dem Übergangsgeld, aus dem letzten Gehalt oder aus dem ALG1? Es handelt sich um eine Krankheit/Verletzung, die mit der vorherigen Diagnose nichts zu tun hat, aber ich habe erst 2 Monate der beruflichen Reha hinter mir, und ich habe gehört, daß man erst nach 6 Monaten wieder Anspruch auf Krankengeld hat.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Re: Berechnungsgrundlage Krankengeld bei beruflicher Reha (LTA) mit Übergangsgeld
Hallo,
ich meine, dass das Krankengeld sich aus der ALG-1 Leistung heraus berechnet, lasse mich da aber gerne von den anderen Experten korrigieren.
Bei Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit während einer beruflichen Reha wird das Übergangsgeld bis zu sechs Wochen weitergezahlt, anschließend ist die Krankenkasse an der Reihe und die Maßnahme wird seitens des Reha-Trägers (Rentenversicherung) abgebrochen.
Die Sache mit den sechs Monaten käme nur dann ins Spiel-, wenn vor Beginn des ALG_1 Bezugs das Leistungsende eingetreten wäre und wenn die neue Arbeitsunfähigkeit mit der Erkrankung, die zum Leitungsende geführt hat, in ursächlichem Zusammenhang stünde. Dies hast du verneint.
Gruss
Czauderna
ich meine, dass das Krankengeld sich aus der ALG-1 Leistung heraus berechnet, lasse mich da aber gerne von den anderen Experten korrigieren.
Bei Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit während einer beruflichen Reha wird das Übergangsgeld bis zu sechs Wochen weitergezahlt, anschließend ist die Krankenkasse an der Reihe und die Maßnahme wird seitens des Reha-Trägers (Rentenversicherung) abgebrochen.
Die Sache mit den sechs Monaten käme nur dann ins Spiel-, wenn vor Beginn des ALG_1 Bezugs das Leistungsende eingetreten wäre und wenn die neue Arbeitsunfähigkeit mit der Erkrankung, die zum Leitungsende geführt hat, in ursächlichem Zusammenhang stünde. Dies hast du verneint.
Gruss
Czauderna
Re: Berechnungsgrundlage Krankengeld bei beruflicher Reha (LTA) mit Übergangsgeld
Vielen Dank, dann lasse ich mich einfach mal "überraschen", denn noch erhalte ich ja das Übergangsgeld.
Falls mir dann das Krankengeld als zu niedrig erscheint, werde ich mich von der Krankenkasse aufklären lassen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Ich bin Mitglied in einem Sozialverband, da wird man ja gut beraten.
Falls mir dann das Krankengeld als zu niedrig erscheint, werde ich mich von der Krankenkasse aufklären lassen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Ich bin Mitglied in einem Sozialverband, da wird man ja gut beraten.
Re: Berechnungsgrundlage Krankengeld bei beruflicher Reha (LTA) mit Übergangsgeld
Hallo czauderna,
da bin ich nicht deiner Meinung. Soweit mir bekannt, wird das Krankengeld aus dem Übergangsgeld berechnet. Das hat leider den negativen Effekt, dass nur 80 % des Übergangeldbetrag als Krankengeld gezahlt wird.
https://www.haufe.de/sozialwesen/leistu ... 79610.html
MfG
ratte1
da bin ich nicht deiner Meinung. Soweit mir bekannt, wird das Krankengeld aus dem Übergangsgeld berechnet. Das hat leider den negativen Effekt, dass nur 80 % des Übergangeldbetrag als Krankengeld gezahlt wird.
https://www.haufe.de/sozialwesen/leistu ... 79610.html
MfG
ratte1
Re: Berechnungsgrundlage Krankengeld bei beruflicher Reha (LTA) mit Übergangsgeld
Kleine Ergänzung: Dies wurde auch vom BSG so ausgeurteilt: https://openjur.de/u/169371.html
Re: Berechnungsgrundlage Krankengeld bei beruflicher Reha (LTA) mit Übergangsgeld
Hallo Ratte1,
vielen Dank für den Beitrag - was ich aber nicht so nachvollziehen kann ist der Umstand in diesem Fall, dass die Reihenfolge offenbar war
1. Krankengeld
2. Arbeitslosengeld-1
3. Übergangsgeld
4. Krankengeld
Habe ich da überlesen, dass die Zeit des ALG-1 Bezugs keine Rolle spielt weil das Übergangsgeld sich aus letztem Arbeitsentgelt ergab ?
Gruss
Czauderna
vielen Dank für den Beitrag - was ich aber nicht so nachvollziehen kann ist der Umstand in diesem Fall, dass die Reihenfolge offenbar war
1. Krankengeld
2. Arbeitslosengeld-1
3. Übergangsgeld
4. Krankengeld
Habe ich da überlesen, dass die Zeit des ALG-1 Bezugs keine Rolle spielt weil das Übergangsgeld sich aus letztem Arbeitsentgelt ergab ?
Gruss
Czauderna
Re: Berechnungsgrundlage Krankengeld bei beruflicher Reha (LTA) mit Übergangsgeld
Guten Morgen und hier nochmal die Reihenfolge des Bezugs der Entgeltersatzleistungen:
1. ALG1
2. Krankengeld
3. Übergangsgeld (berufliche Reha)
4. Krankengeld (Beginn noch offen)
Zahlenbeispiel:
Zuerst ALG1-Bezug i.H.v. 1.400 €
Anschließend Krankengeld-Bezug i.H.v. ALG1 = 1.400 €
Aktuell Übergangsgeld i.H.v. 1.200 €
Zukünftig Krankengeld => dann sind es wohl 80 % aus 1.200 € Übergangsgeld = 960 €, ist das richtig?
Es wird also 2x gekürzt, aber wenn es in der Vergangenheit sozialgerichtlich schon so bestätigt wurde, dann ist es wohl so.
Nun ja, vielleicht kann ich ja nach der OP und Genesung wieder neu mit der LTA starten.
Ich danke euch allen nochmals recht herzlich für eure wirklich sehr hilfreichen Kommentare!
1. ALG1
2. Krankengeld
3. Übergangsgeld (berufliche Reha)
4. Krankengeld (Beginn noch offen)
Zahlenbeispiel:
Zuerst ALG1-Bezug i.H.v. 1.400 €
Anschließend Krankengeld-Bezug i.H.v. ALG1 = 1.400 €
Aktuell Übergangsgeld i.H.v. 1.200 €
Zukünftig Krankengeld => dann sind es wohl 80 % aus 1.200 € Übergangsgeld = 960 €, ist das richtig?
Es wird also 2x gekürzt, aber wenn es in der Vergangenheit sozialgerichtlich schon so bestätigt wurde, dann ist es wohl so.
Nun ja, vielleicht kann ich ja nach der OP und Genesung wieder neu mit der LTA starten.
Ich danke euch allen nochmals recht herzlich für eure wirklich sehr hilfreichen Kommentare!
Re: Berechnungsgrundlage Krankengeld bei beruflicher Reha (LTA) mit Übergangsgeld
Hallo Tina Weiß,
leider liegst du - meines Erachtens - mit deiner Berechnung richtig. Vielleicht hast du ja Anspruch auf Wohngeld https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE ... tikel.html
Auf jeden Fall wünsche ich dir eine erfolgreiche OP und eine schnelle Genesung.
MfG
ratte1
leider liegst du - meines Erachtens - mit deiner Berechnung richtig. Vielleicht hast du ja Anspruch auf Wohngeld https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE ... tikel.html
Auf jeden Fall wünsche ich dir eine erfolgreiche OP und eine schnelle Genesung.
MfG
ratte1