Hallo
Ich habe ein großes Problem bezüglich der Höhe des Krankengeldes. Ich war vom 05.05.2014 bis zum 31.05.2014 ( 4 Wochen Lohnfortzahlung ) arbeitsunfähig geschrieben. Mir während dessen fristgerecht zum 13.06.2014 gekündigt. Ab dem 16.06.2014 bin ich arbeitslos gemeldet. Ab dem 30.06.2014 bin ich nun mit der gleichen Diagnose wie vorher weiter arbeitsunfähig geschrieben ( 2 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitsamt ). Somit steht mir ab dem 14.07.2014 Krankengeld zu. Ist die Berechnungsgrundlage für das Krankengeld nun der Zeitraum vor der Ersterkrankung, also vor dem 05.05.2014? Oder das Arbeitslosengeld. Ich weiß, da ist sehr kompliziert. Vielleicht sogar ein sogenannter Präzedenzfall. Wer kann mir darauf eine juristisch korrekte Antwort geben.
Gruß Taucher
Berechnungsgrundlage Kg.
Moderator: Czauderna
Re: Berechnungsgrundlage Kg.
Hallo,
keine Angst, das ist ein ganz normaler Fall, kein Präzedenzfall erkennbar.
Beim Arbeitslosengeld gibt es keine Anrechnung von Vorerkrankungszeiten, also wird bei Arbeitsunfähigkeit eine Weiterzahlung für die Dauer von 6 Wochen durch die Arbeitsagentur erfolgen. Eine kürzere Zahlung ist nur denkbar, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld früher erschöpft ist.
Das Krankengeld solle den durch die Arbeitsunfähigkeit entstandene Einkommensverlusst ausgleichen. Daher wird das Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt.
MfG
ratte1
keine Angst, das ist ein ganz normaler Fall, kein Präzedenzfall erkennbar.
Beim Arbeitslosengeld gibt es keine Anrechnung von Vorerkrankungszeiten, also wird bei Arbeitsunfähigkeit eine Weiterzahlung für die Dauer von 6 Wochen durch die Arbeitsagentur erfolgen. Eine kürzere Zahlung ist nur denkbar, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld früher erschöpft ist.
Das Krankengeld solle den durch die Arbeitsunfähigkeit entstandene Einkommensverlusst ausgleichen. Daher wird das Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt.
MfG
ratte1