Berechnung von Krankengeld dringend da am Dienstag Gerichtst
Moderator: Czauderna
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Berechnung von Krankengeld dringend da am Dienstag Gerichtst
Nochmal danke und wie gesagt das Krankengeld wird von allen Sonderzahlungen die der Arbeitgeber angibt berechnet.
Die KK überprüft das nicht.
Damit ist mein Anliegen beantwortet.
Gruß an alle.
Die KK überprüft das nicht.
Damit ist mein Anliegen beantwortet.
Gruß an alle.
Zuletzt geändert von zangengeburt am 28.10.2014, 13:10, insgesamt 11-mal geändert.
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Ich lösche dann und bin dann weg
Zuletzt geändert von zangengeburt am 28.10.2014, 13:00, insgesamt 1-mal geändert.
@Czauderna: Stimmt. Hier in dem Fall sieht es mir so aus als sei das KRG durch Nachzahlungen aus Vorjahren höher ausgefallen als das eigtl. monatl. Netto. Dies wiederum hatte zur Folge dass der tarifliche Nettolohnausgleich nicht gezahlt wurde und diese Zahlung ist wiederum Grundlage für die Zahlung von Sonderzahlungen. Normalerweise würde sich das zw. Kasse und AG locker klären lassen mit den Verdienstbescheinigungen und Jahresmeldungen aber hier ist man mitten im Arbeitsrechtsstreit und wo anfangen und wo dann aufhören? Zumal das Problem das wohl kleinere zu sein scheint bei der Gesamtlage.
Sorry. Das ist mir alles zu sehr verworren geschildert.
Und dazu aus dritter Sicht oder doch nicht?
Und dazu mit widersprüchlichen Aussagen.
Und es läuft so oder so auf eine Klärung vor Gericht hinaus. Egal was hier geschrieben wird.
Soll hier Fachwissen vermittelt werden, um einen Richter zu überzeugen? Das geht doch schief.
Und dazu aus dritter Sicht oder doch nicht?
Und dazu mit widersprüchlichen Aussagen.
Und es läuft so oder so auf eine Klärung vor Gericht hinaus. Egal was hier geschrieben wird.
Soll hier Fachwissen vermittelt werden, um einen Richter zu überzeugen? Das geht doch schief.
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Danke für dir Ratschläge
Zuletzt geändert von zangengeburt am 28.10.2014, 13:05, insgesamt 1-mal geändert.
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@zangengeburt: Ich antworte Euch beiden per pn. Nur soviel vorab -> im Kassenforum muss man sich nicht rechtfertigen, Tipps der Dauerposter sollen auch keine Schuldzuweisungen sein, höchstens eine andere Sichtweise.
Ich werde meinen editierten Beitrag rauslöschen und empfehle Euch ebenfalls die Schilderungen welchen den Hergang detailliert wiedergeben komplett zu löschen denn Ihr solltet keine weitere Angriffsfläche bieten.
Ich werde meinen editierten Beitrag rauslöschen und empfehle Euch ebenfalls die Schilderungen welchen den Hergang detailliert wiedergeben komplett zu löschen denn Ihr solltet keine weitere Angriffsfläche bieten.
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Ich hab in der Mittagspause alles gelesen. Das war gut. Ich habe noch Fragen und melde mich heute Abend.VielenDank noch!!Poet hat geschrieben:@zangengeburt: Ich antworte Euch beiden per pn. Nur soviel vorab -> im Kassenforum muss man sich nicht rechtfertigen, Tipps der Dauerposter sollen auch keine Schuldzuweisungen sein, höchstens eine andere Sichtweise.
Ich werde meinen editierten Beitrag rauslöschen und empfehle Euch ebenfalls die Schilderungen welchen den Hergang detailliert wiedergeben komplett zu löschen denn Ihr solltet keine weitere Angriffsfläche bieten.
Meine Frau hegt keine solche Gedanken, ich sehr wohl!!!
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Kurze Nachfrage,
Ist der Monat Oktober 2013 noch in der Berechnung wenn ab 14.10.2014 Krankengeld berechnet wird.
Ich nehme an nicht mehr.
dadurch das meine Frau eine Unterbrechung von Krankengeld einen Tag hatte, muss es wieder Neu berechnet werden.
Jetzt denke ich ist der Monat mit den ganzen Nachzahlungen weg.
Warum werden eigentlich Nach Zahlungen auch als einmal Zahlungen gewertet?
Ist doch unlogisch!
Dann würde das Krankengeld sich verringern.
Die Nachzahlungen erfolgten am letzten Oktober Tag 2013
Danke für eine Antwort.
Ist der Monat Oktober 2013 noch in der Berechnung wenn ab 14.10.2014 Krankengeld berechnet wird.
Ich nehme an nicht mehr.
dadurch das meine Frau eine Unterbrechung von Krankengeld einen Tag hatte, muss es wieder Neu berechnet werden.
Jetzt denke ich ist der Monat mit den ganzen Nachzahlungen weg.
Warum werden eigentlich Nach Zahlungen auch als einmal Zahlungen gewertet?
Ist doch unlogisch!
Dann würde das Krankengeld sich verringern.
Die Nachzahlungen erfolgten am letzten Oktober Tag 2013
Danke für eine Antwort.
Hallo,
maßgebend für die Berechnung des Krankengeldes ist der zuletzt abgerechnete Lohnzahlungszeitraum (in der Regel ist das ein Monat) vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, d.h. begann die Arbeitsunfähigkeit im September dann ist der August maßgebend, demzufolge werden auch die Einmalzahlungen vom 1.09. des Vorjahres bis zum 31.08. des laufenden Jahres eingerechnet, meine ich.
Gruss
Czauderna
maßgebend für die Berechnung des Krankengeldes ist der zuletzt abgerechnete Lohnzahlungszeitraum (in der Regel ist das ein Monat) vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, d.h. begann die Arbeitsunfähigkeit im September dann ist der August maßgebend, demzufolge werden auch die Einmalzahlungen vom 1.09. des Vorjahres bis zum 31.08. des laufenden Jahres eingerechnet, meine ich.
Gruss
Czauderna
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Ok dann denke ich wird sich nichts verändern.Czauderna hat geschrieben:Hallo,
maßgebend für die Berechnung des Krankengeldes ist der zuletzt abgerechnete Lohnzahlungszeitraum (in der Regel ist das ein Monat) vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, d.h. begann die Arbeitsunfähigkeit im September dann ist der August maßgebend, demzufolge werden auch die Einmalzahlungen vom 1.09. des Vorjahres bis zum 31.08. des laufenden Jahres eingerechnet, meine ich.
Gruss
Czauderna
Danke noch.