Berechnung Krankengeld
Moderator: Czauderna
Berechnung Krankengeld
Hallo,
vielleicht kann mir jemand bei folgendem Sachverhalt helfen:
1. AU wegen einer Erkrankung im Juli für 10 Tage, danach wieder arbeitsfähig, somit gab es Krankengeld vom Arbeitgeber. Im August dann eine völlig andere Erkrankung, die wohl auch länger dauern wird.
Meine Frage nun: Wird für die Krankengeld-Berechnung das Einkommen für Juli oder das für Juni herangezogen, da ja im Juli schonmal wegen einer anderen Erkrankung durch den Arbeitgeber gezahlt wurde.
Viele Dank für eure Hilfe
vielleicht kann mir jemand bei folgendem Sachverhalt helfen:
1. AU wegen einer Erkrankung im Juli für 10 Tage, danach wieder arbeitsfähig, somit gab es Krankengeld vom Arbeitgeber. Im August dann eine völlig andere Erkrankung, die wohl auch länger dauern wird.
Meine Frage nun: Wird für die Krankengeld-Berechnung das Einkommen für Juli oder das für Juni herangezogen, da ja im Juli schonmal wegen einer anderen Erkrankung durch den Arbeitgeber gezahlt wurde.
Viele Dank für eure Hilfe
Hallo!
Grundsätzlich wird der letzte Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit als Grundlage genommen, sofern dieser schon abgerechnet war. Die Au im Juli ist unerheblich, da sie im Rahmen der Entgeltfortzahlung dem Lohnmonat zugeordnet wird. Wenn du schwankende Bezüge hast oder nach Stundenlohn bezahlt wirst, werden die letzten 3 Monate berücksichtigt, um den Durchschnitt zu ermitteln. Ist also sehr individuell zu sehen und nicht so ohne weiteres zu beantworten.
LG, die Bine
Grundsätzlich wird der letzte Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit als Grundlage genommen, sofern dieser schon abgerechnet war. Die Au im Juli ist unerheblich, da sie im Rahmen der Entgeltfortzahlung dem Lohnmonat zugeordnet wird. Wenn du schwankende Bezüge hast oder nach Stundenlohn bezahlt wirst, werden die letzten 3 Monate berücksichtigt, um den Durchschnitt zu ermitteln. Ist also sehr individuell zu sehen und nicht so ohne weiteres zu beantworten.
LG, die Bine
Hallo,
vielen lieben Dank für die Antwort. Dummerweise habe ich auch schwankenden Lohn (Zeitarbeit) und ab Juli aber mehr Netto durch Steuerfreibeträge ..... ist also sehr schwierig, wobei die Erhöhung durch die Steuerfreibeträge ab Juli dauerhaft ist, und somit durch die Krankheit der höhere Lohn ausfällt .... wird das berücksichtigt?
vielen lieben Dank für die Antwort. Dummerweise habe ich auch schwankenden Lohn (Zeitarbeit) und ab Juli aber mehr Netto durch Steuerfreibeträge ..... ist also sehr schwierig, wobei die Erhöhung durch die Steuerfreibeträge ab Juli dauerhaft ist, und somit durch die Krankheit der höhere Lohn ausfällt .... wird das berücksichtigt?
Hallo!
Dem wird zumindest teilweise Rechung getragen. So wie ich das aus der Ferne beurteilen kann, werden die Monate Mai, Juni und Juli berücksichtigt. Somit auch das höhere Netto im Juli. Eine fiktive Hochrechnung für die Zukunft erfolgt allerdings nicht, da immer der Bemessungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit maßgebend ist. Einzige Ausnahme bildet eine tarifliche Lohnerhöhung, die bereits vor Beginn der AU abgeschlossen wurde. Dann erfolgt eine Bemessung auf dieser Grundlage.
Im Zweifel lass dir durch die Krankenkasse anhand deiner persönlichen Daten die Berechnung erklären, dafür ist sie ja da ...
Gruß, die Bine
Dem wird zumindest teilweise Rechung getragen. So wie ich das aus der Ferne beurteilen kann, werden die Monate Mai, Juni und Juli berücksichtigt. Somit auch das höhere Netto im Juli. Eine fiktive Hochrechnung für die Zukunft erfolgt allerdings nicht, da immer der Bemessungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit maßgebend ist. Einzige Ausnahme bildet eine tarifliche Lohnerhöhung, die bereits vor Beginn der AU abgeschlossen wurde. Dann erfolgt eine Bemessung auf dieser Grundlage.
Im Zweifel lass dir durch die Krankenkasse anhand deiner persönlichen Daten die Berechnung erklären, dafür ist sie ja da ...
Gruß, die Bine
PS: das mit den 3 Monaten hab ich nicht gefunden, wo kann ich das nachlesen (ich dachte es zählt nur der letzte Monat)? übrigens wirds auch mit der Stundenberechnung schwierig, da ich keine Wochenstunden vereinbart habe, ich muss nur meine Monatsstunden schaffen, egal wie viele Arbeitstage der Monat hat, sozusagen arbeite ich viel in kurzen und weniger in langen Monaten ....
PS: ich hab grade gelesen, dass wenn das netto aus den 3 Monaten unter dem des letzten Monats liegt (was ja bei mir der Fall ist), das netto des letzten Monats genommen wird ... stimmt das?
PS: ich hab grade gelesen, dass wenn das netto aus den 3 Monaten unter dem des letzten Monats liegt (was ja bei mir der Fall ist), das netto des letzten Monats genommen wird ... stimmt das?
Zuletzt geändert von Pechvogel am 20.08.2009, 18:48, insgesamt 1-mal geändert.
http://de.wikipedia.org/wiki/Krankengeld?rel=nofollow
Die Anspruchshöhe auf Krankengeld bestimmt sich nach § 47 SGB V. Das Brutto-Krankengeld wird nach dem Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Es beträgt 70 Prozent des letzten vollen monatlichen Brutto–, aber höchstens 90 Prozent des letzten vollen monatlichen Nettoeinkommens. Bei der Berechnung werden auch die Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt. Regelmäßige Überstunden und Abweichungen vom vereinbarten Entgelt wirken sich positiv auf die Krankengeldhöhe aus. Regelmäßig bedeutet z. B. bei Überstunden, dass in den letzten drei abgerechneten Monaten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit pro Monat mindestens eine Überstunde angefallen sein muss. Bei schwankendem Entgelt (z. B. Akkordlohn) wird der Durchschnitt der letzten drei Monate zugrunde gelegt.
Die Anspruchshöhe auf Krankengeld bestimmt sich nach § 47 SGB V. Das Brutto-Krankengeld wird nach dem Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Es beträgt 70 Prozent des letzten vollen monatlichen Brutto–, aber höchstens 90 Prozent des letzten vollen monatlichen Nettoeinkommens. Bei der Berechnung werden auch die Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt. Regelmäßige Überstunden und Abweichungen vom vereinbarten Entgelt wirken sich positiv auf die Krankengeldhöhe aus. Regelmäßig bedeutet z. B. bei Überstunden, dass in den letzten drei abgerechneten Monaten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit pro Monat mindestens eine Überstunde angefallen sein muss. Bei schwankendem Entgelt (z. B. Akkordlohn) wird der Durchschnitt der letzten drei Monate zugrunde gelegt.
Hallo!
auch auf die Gefahr hin, dass du mich jetzt erschlägst....
s. mal hier:http://www.vdak.de/versicherte/Leistung ... engeld.pdf
Sind eben leider 80 Seiten...
Das sind die verbindlichen Grundlagen bei der Berechnung von Krankengeld.
Und wenn du keine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart hast, werden die Stunden der letzten 3 Monate durch 13 geteilt, so dass sich eine durchschnittliche wöchentliche AZ ergibt.
LG, die Bine
P.S. irgendwo im Netz gibt es auch Krankengeldrechner. Vielleicht gibst du mal deine letzten drei Gehaltsabrechungen dort ein, dann hast du eine grobe Richtung!
auch auf die Gefahr hin, dass du mich jetzt erschlägst....
s. mal hier:http://www.vdak.de/versicherte/Leistung ... engeld.pdf
Sind eben leider 80 Seiten...
Das sind die verbindlichen Grundlagen bei der Berechnung von Krankengeld.
Und wenn du keine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart hast, werden die Stunden der letzten 3 Monate durch 13 geteilt, so dass sich eine durchschnittliche wöchentliche AZ ergibt.
LG, die Bine
P.S. irgendwo im Netz gibt es auch Krankengeldrechner. Vielleicht gibst du mal deine letzten drei Gehaltsabrechungen dort ein, dann hast du eine grobe Richtung!
Hallo!
Muss mich gerade mal korrigieren, ups.
Bei Stundenlöhnern wird der letzte Monat genommen und nach folgender Formel berechnet:
monatliches Brutto AE x regelmäßige wöchentliche AZ
_____________________________________________
tats. Arbeitsstunden x 7
Wie bereits erwähnt werden bei nicht vereinbarter wöchentlicher AZ die Stunden der letzten 3 Monate addiert und durch 13 geteilt, welches die durchschnittliche wöchentliche AZ ergibt.
Das wird dann mit dem Netto verglichen: Höchstens 70 % des errechneten Arbeitsentgeltes und dieses darf dabei 90 % des errechneten Nettoarbeitslohn nicht übersteigen.
Sorry, ich habe mal jahrelang Krankengeld bearbeitet, ist aber eine Weile her.... Schön sich mal wieder einzulesen. Und nachdem man aus der Ausbildung heraus die Theorie zwar noch im Kopf hat, macht es hinterher dann der PC. Soll keine Ausrede sein, man muss ja wissen wie es funktioniert.
LG, die Bine!
PS. Was ich mich zu erinnern weiß, ist dass insbesondere bei hohen Freibeträgen dann die 70 % zum Tragen kommen, aber wie gesagt, lass es dir durch den KG-Rechner ausrechnen.
Muss mich gerade mal korrigieren, ups.
Bei Stundenlöhnern wird der letzte Monat genommen und nach folgender Formel berechnet:
monatliches Brutto AE x regelmäßige wöchentliche AZ
_____________________________________________
tats. Arbeitsstunden x 7
Wie bereits erwähnt werden bei nicht vereinbarter wöchentlicher AZ die Stunden der letzten 3 Monate addiert und durch 13 geteilt, welches die durchschnittliche wöchentliche AZ ergibt.
Das wird dann mit dem Netto verglichen: Höchstens 70 % des errechneten Arbeitsentgeltes und dieses darf dabei 90 % des errechneten Nettoarbeitslohn nicht übersteigen.
Sorry, ich habe mal jahrelang Krankengeld bearbeitet, ist aber eine Weile her.... Schön sich mal wieder einzulesen. Und nachdem man aus der Ausbildung heraus die Theorie zwar noch im Kopf hat, macht es hinterher dann der PC. Soll keine Ausrede sein, man muss ja wissen wie es funktioniert.
LG, die Bine!
PS. Was ich mich zu erinnern weiß, ist dass insbesondere bei hohen Freibeträgen dann die 70 % zum Tragen kommen, aber wie gesagt, lass es dir durch den KG-Rechner ausrechnen.