hallo,
ich bin seit ostern letzten jahres wegen burnout/depression krankgeschrieben. mit genehmigung der krankenkasse war ich letzten sommer mit der familie in spanien, was schon monate vorher geplant war und wofür ich auch monate vorher urlaub eingereicht hatte. das krankengeld wurde währenddessen weitergezahlt.
weil ich keinen formfehler mit der firma machen wollte, habe ich die reise dort angemeldet und sie wurde auch genehmigt. jetzt möchte ich kündigen und es ist die frage aufgekommen, ob diese zwei wochen als resturlaub angerechnet werden. die firma sagt nein, ich sei ja auch verreist gewesen. ich sage, die zwei wochen stehen mir zu, weil ich krankgeschrieben ja gar keinen urlaub nehmen kann. wer hat nun recht? bevor es jetzt heißt, was ist das für eine firma....wir sind ein kleiner laden ohne große personalabteilung. alles, was dort nun meinetwegen an sonderfragen anfällt, ist bislang dort nicht vorgekommen.
danke für eine schnelle info, damit ich kommenden dienstag etwas in der hand habe - dann steht das kündigungsgespräch an.
viele grüße von der schreiberin
Berechnung des Urlaubsanspruchs während Krankengeldbezug
Moderator: Czauderna
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Hallo,
das ist eine arbeitsrechtliche Frage, also für ein Krankenkassen forum nicht ganz so geeignet, aber trotzdem, während Zeiten des Krankengeldbezuges ist man arbeitsunfähig und Arbeitsunfähige befinden sich nicht im Urlaubsstand, das heisst, Sie bekommen während dieser Zeit auch keine Vergütung Ihres Arbeitgebers. Dies ist in diesem Fall insbesondere deshalb so, weil auch die Kasse während dieser Zeit das Krankengeld durchgezahlt hat, was übrigens nicht die Regel ist.
Gruss
Czauderna
das ist eine arbeitsrechtliche Frage, also für ein Krankenkassen forum nicht ganz so geeignet, aber trotzdem, während Zeiten des Krankengeldbezuges ist man arbeitsunfähig und Arbeitsunfähige befinden sich nicht im Urlaubsstand, das heisst, Sie bekommen während dieser Zeit auch keine Vergütung Ihres Arbeitgebers. Dies ist in diesem Fall insbesondere deshalb so, weil auch die Kasse während dieser Zeit das Krankengeld durchgezahlt hat, was übrigens nicht die Regel ist.
Gruss
Czauderna
Re: Berechnung des Urlaubsanspruchs während Krankengeldbezug
Hallo schreiberin,schreiberin hat geschrieben: damit ich kommenden dienstag etwas in der hand habe - dann steht das kündigungsgespräch an.
wir sind ein kleiner laden ohne große personalabteilung.
schau mal hier,
http://www.joppo.de/recht/sozialversich ... rlaub.html
viel Erfolg
Gruß Bully
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Was sieht denn der Tarifvertrag vor. Grundsätzlich ist der resturlaub ja zu nehmen bis zum 31.03 des Folgejahres.
Aber.
http://lexetius.com/2012,4509
Bundesarbeitsgericht
Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses
1. Der gesetzliche Erholungsurlaub (§§ 1, 3 BUrlG) und der schwerbehinderten Menschen zustehende Zusatzurlaub (§ 125 Abs. 1 SGB IX) setzen keine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers im Urlaubsjahr voraus. Gesetzliche Urlaubsansprüche entstehen auch dann, wenn der Arbeitnehmer eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezieht und eine tarifliche Regelung das Ruhen des Arbeitsverhältnisses an den Bezug dieser Rente knüpft.
2. Ist ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen an seiner Arbeitsleistung gehindert, verfallen seine gesetzlichen Urlaubsansprüche aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres (im Anschluss an EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS]).
3. Für die Leistung der Urlaubsabgeltung ist im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB keine Zeit nach dem Kalender bestimmt, sodass der Arbeitgeber grundsätzlich noch nicht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, erst durch Mahnung in Verzug kommt.
Heißt KG Bezug ja Anspruch auf Resturlaub im Rahmen der BGA Rechtssprechung auch. Meiner Meinung nach. Hier ist allerdings denn ein Arbeitsrechtler von nöten, die Gewerkschaft usw. Dies ist auch nur meine Meinung.
Was sieht denn der Tarifvertrag vor. Grundsätzlich ist der resturlaub ja zu nehmen bis zum 31.03 des Folgejahres.
Aber.
http://lexetius.com/2012,4509
Bundesarbeitsgericht
Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses
1. Der gesetzliche Erholungsurlaub (§§ 1, 3 BUrlG) und der schwerbehinderten Menschen zustehende Zusatzurlaub (§ 125 Abs. 1 SGB IX) setzen keine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers im Urlaubsjahr voraus. Gesetzliche Urlaubsansprüche entstehen auch dann, wenn der Arbeitnehmer eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezieht und eine tarifliche Regelung das Ruhen des Arbeitsverhältnisses an den Bezug dieser Rente knüpft.
2. Ist ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen an seiner Arbeitsleistung gehindert, verfallen seine gesetzlichen Urlaubsansprüche aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres (im Anschluss an EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS]).
3. Für die Leistung der Urlaubsabgeltung ist im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB keine Zeit nach dem Kalender bestimmt, sodass der Arbeitgeber grundsätzlich noch nicht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, erst durch Mahnung in Verzug kommt.
Heißt KG Bezug ja Anspruch auf Resturlaub im Rahmen der BGA Rechtssprechung auch. Meiner Meinung nach. Hier ist allerdings denn ein Arbeitsrechtler von nöten, die Gewerkschaft usw. Dies ist auch nur meine Meinung.
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- Registriert: 30.07.2012, 12:27
hallo,
danke für die schnellen antworten. verstehe ich das richtig, die zwei wochen, die ich weg war, darf mein arbeitgeber mir nicht vom resturlaub abziehen? auch wenn sie denen entsprechen, die ich ursprünglich mal als urlaub eingereicht hatte (konnte ja monate vorher nicht wissen, dass ich mal krank werde)?
wie sich der anspruch grundsätzlich berechnet, weiß ich mittlerweile, hier geht es jetzt nur um die zwei wochen, die ich laut AG ja auch wirklich "weg" war.
liebe grüße
eure schreiberin
danke für die schnellen antworten. verstehe ich das richtig, die zwei wochen, die ich weg war, darf mein arbeitgeber mir nicht vom resturlaub abziehen? auch wenn sie denen entsprechen, die ich ursprünglich mal als urlaub eingereicht hatte (konnte ja monate vorher nicht wissen, dass ich mal krank werde)?
wie sich der anspruch grundsätzlich berechnet, weiß ich mittlerweile, hier geht es jetzt nur um die zwei wochen, die ich laut AG ja auch wirklich "weg" war.
liebe grüße
eure schreiberin
Ist ganz einfach..dein Arbeitgeber hat dir für die Zwei Wochen keinen
einzigen Cent überwiesen, sondern die Krankenkasse hat weitergezahlt.
Logo, er hat dir die Tage nicht vergütet, dadran gibt es nichts zu rütteln, und
du hast den Anspruch noch.
Zwei Wochen Urlaubsgeld können nicht einfach so verdunsten, zumal auch
Sozialabgaben davon gezahlt/abgeführt werden müssen.
lg
einzigen Cent überwiesen, sondern die Krankenkasse hat weitergezahlt.
Logo, er hat dir die Tage nicht vergütet, dadran gibt es nichts zu rütteln, und
du hast den Anspruch noch.
Zwei Wochen Urlaubsgeld können nicht einfach so verdunsten, zumal auch
Sozialabgaben davon gezahlt/abgeführt werden müssen.
lg