Berechnung des Krankengeldes nach jobwechsel

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Kango
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Berechnung des Krankengeldes nach jobwechsel

Beitrag von Kango » 24.09.2009, 13:46

Hallo,
hab ne Frage zur Berechnung des Krankengeldes.
Und zwar war wurde ich zum 31.07.2009 von meiner Firma gekündigt, da es aus wirtschaftlichen gründen war und ich mich mit meinem chef gut verstanden habe hat er mich schon 6 wochen vorher mit lohnfortzahlung von der Arbeitfreigestellt damit ich mir was neues suchen kann. Hab dann auch am 21.07.2009 ne neue Stelle Bekommen. Am 16.08.2009 hab ich mir dann das Schienbein gebrochen und wurde deswegen fristgerecht zum 25.08.2009 gekündigt.
Die Krankenkasse hat jetzt zur Krankengeld berechnung nur die Tage vom 21.07 - 31.07.2009 in der neuen Firma berechnet. Da es nur 9 Tage waren ist das gehalt auch nicht grade hoch.
Meine Frage nun ist die Berechnung richtig oder muss die Krankenkasse nicht beide Gehälter in die Berechnung ein beziehen.

Vielen dank vorab
Patrick

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.09.2009, 14:28

Hallo,
Grundlage für die Krankengeldberechnung bildet grundsätzlich der zuletzt abgerechnete Lohnzahlungszeitraum vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit - liegt ein solcher voller Zeitraum nicht vor wird vom fiktiven (ggf. vertraglich vereinbarten Lohn) ausgegangen.
Lediglich Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld,Urlaubsgeld), die in den letzten 12 Monaten gezahlt wurden (auch von alten Arbeitgebern) fliesst in die Krankengeldberechnung ein.
Gruß
Czauderna

Kango
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Beitrag von Kango » 24.09.2009, 14:49

Danke für die schnelle Antwort.

Das heißt also das die Krankenkasse das Gehalt vom job der zum 31.07.2009 gekündigt wurde mit in die Berechnung einbeziehen müsste oder hab ich das falsch verstanden?

gruß Patrick

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 26.09.2009, 20:58

Kango hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort.

Das heißt also das die Krankenkasse das Gehalt vom job der zum 31.07.2009 gekündigt wurde mit in die Berechnung einbeziehen müsste oder hab ich das falsch verstanden?
Ja, denn es wird nur das Gehalt des letzten Jobs berücksichtigt. Ausnahme sind nur die Sonderzahlungen, hier werden grds alle aus den letzten 12 Monaten berücksichtigt.

MfG

ratte1

Bluesky
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Beitrag von Bluesky » 26.09.2009, 21:04

Ich beziehe ebenfalls Krankengeld und bei mir wurden Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Überstunden NICHT mit angerechnet.
Mein KG wurde nur über das REIN-Brutto berechnet - habe extra nachgefragt und mir wurde gesagt dass das nicht mit einberechnet wird. Verar***** die einen tatsächlich wenn man daneben steht? :x

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 26.09.2009, 21:31

Hallo,

ob die Berechnung der KK richtig ist ,weiß ich nicht. Kann aber durchaus sein, das in Ihrem Fall die Einmalzahlung nicht zum Tragen kommt, weil Begrenzung auf 100 % des Nettoentgelts aus dem laufenden Einkommen vorzunehmen ist.

Bei Interesse, hier ist das Rundschreiben: http://www.vdak.de/versicherte/Leistung ... engeld.pdf

Das Beispiel findet man auf Seite 31,32

MfG

ratte1

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