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von Kehlchen » 25.12.2023, 14:19
Hallo Bluub20, ich verstehe nicht, was du der Krankenkasse alles schreiben willst. Es genügt zu schreiben „Hiermit erhebe ich Widerspruch.“, um die Frist einzuhalten. (Es ist kein Einspruch, sondern Widerspruch.) Ich unterstütze die Empfehlung, in dem Widerspruch auch zu schreiben, dass die KK dir das Gutachten des MdK zuschicken soll.
Gibt es kein Gutachten, dann muss die KK weiter Krankengeld zahlen.
Du fragst, was Czauderna meint mit „ Erkrankungen und deren Behandlung, d.h. nicht gleichzeitig, dass auch eine Arbeitsunfähigkeit einhergeht. Aber das können wirklich nur Mediziner beurteilen .“
Am 3.12. schriebst du: „Da ja nicht ich entscheide ob ich Arbeitsunfähig bin, sondern ein Arzt- kann ich schlecht einen Einspruch schreiben dass nach 3 Wochen mir immer noch nicht gut geht. Ich kann es ja nicht beurteilen. Bloß wird es dann knapp mit der Einspruchsfrist von einem Monat.“
Ich denke, ihr drückt beide aus, dass die Arbeitsunfähigkeit nur durch einen Arzt beurteilt werden kann. Der Sachbearbeiter der KK kann das nicht, niemand aus diesem Forum kann das, du kannst das nicht.
Wenn du die gesicherte Diagnose „essentielle Thrombozythämie“ hast, dann wird der Gutachter des MdK nicht am Schreibtisch entscheiden, du seist arbeitsfähig, ebenso vermutlich bei der Diagnose „Aortenklappenstenose“, wenn das beides Diagnosen, sind, die bisher nicht behandelt wurden. Ich würde diese medizinischen Sachen im Widerspruch gar nicht schreiben. Der Sachbearbeiter der KK kann und darf das gar nicht beurteilen. Der MdK wird sich an deinen Arzt wenden und dich mit einer essentiellen Thrombozythämie nicht als arbeitsfähig beurteilen. Je mehr du in dem Widerspruch inhaltlich schreibst, desto mehr kannst du falsch machen - soweit mein Senf dazu.
Gute Besserung!
MfG Kehlchen
* Wichtig ist, dass dies:
„Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen das Schreiben vom … Bitte senden Sie mir das Gutachten des MdK zu, damit ich den Widerspruch begründen kann.“
von dir unterschrieben wird und dass es fristgerecht bei der KK ist. Es genügt keine einfache EMail, weil darin die Unterschrift fehlt. Du kannst deinen unterschriebenen Widerspruch aber scannen und dann mailen, zusätzlich muss das Original des Schreibens auf dem Postweg oder per Einwurf bei der KK landen.