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Moderator: Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 07.10.2012, 17:19

KKA hat geschrieben:Danke, GKV.

Nachvollziehbar ist mir die Gesetzgebung nicht....
Ich bin schon lange der Meinung, dass die Unterschiede zwischen Pflicht- und freiwillig Versicherten aufgehoben werden müssten - dann aber mit allen Konsequenzen. Entweder dürfen alle in die PKV wechseln oder keiner.
KKA hat geschrieben: Dürfen wir uns bei Frau Ulla Schmidt :evil: bedanken, oder können wir die Verantwortung für diesen Murks bei anderen suchen?
Auch wenn es in der Öffentlichkeit anders gesehen wird - für mich war Ulla eine der fähigsten Gesundeitsminister(innen) seit langem. Gerade zu Zeiten der großen Koalition hat sie die Weichen in Richtung holländisches System gestellt, aber dann kam die FDP und nunja, öhem, seitdem läuft außer Klientelpolitik nicht mehr viel.

Der Murks ist historisch gewachsen und aus dieser Sicht auch verständlich, nicht verständlich ist, warum nicht im Schmidtschen Sinne an einer Weiterentwicklung gearbeitet wird. Wir sind meines Wissens das einzige Land in Europa, das sich dieses Nebeneinander von PKV und GKV ohne echte Wahlfreiheit für alle Versicherten noch leistet.

KKA
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Beitrag von KKA » 07.10.2012, 20:01

Danke Czaudera.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die KK mir damit nahelegen will die Mitgliedschaft zu kündigen (ginge ohne Nachweis einer Nachversicherung ohnehin nicht), oder habe ich etwas missverstanden?

Sollte ich, trotz meines 'fortgeschrittenen' Alters :-) wieder eine Tätigkeit aufnehmen können (Gesundheit vorausgesetzt) und das Einkommen läge unter der BMG, MUSS die KK mich automatisch pflichtversichern, oder gilt ' einmal freiwillig versichert, immer freiwillig versichert. Mir ist bekannt, dass i.d.R. in solch Fällen der automatische Übergang in die Pflichtvers. erfolgt.
Frage ist nur, ob das in meinem Fall zutrifft?

@ GKV

Nun gut, über Ulla Schmidt ließe sich streiten. Falsches Forum, leider.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 07.10.2012, 22:59

Wenn Du eine Beschäftigung unterhalb der JAEG aufnimmst, dann wird die freiv. Kv. beendet und es tritt eine Pflichtversicherung ein.

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