Beitrag nach Bezug vom Krankengeld

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Mittelfranke
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Beitrag nach Bezug vom Krankengeld

Beitrag von Mittelfranke » 16.01.2013, 12:04

Hallo zusammen,

ich hoffe ich schreibe diesen Beitrag hier in die richtige Rubrik.

Ich bin 25 Jahre alt und seit meiner Ausbildung im September 2005 berufstätig. Ich war bis auf einen Zeitraum von September 2010 bis Oktober 2011 immer inder GKV pflichtverischert. In diesen 13 Monaten habe ich mich bei meiner gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert da ich eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt hatte. Ich hatte damals ohne es zu bemerken einen Wahltarif abgeschlossen welcher mich noch bis August 2013 an diese Krankenkasse bindet.

Im Dezember 2012 hatte ich eine neue Arbeitsstelle angefangen aber aufgrund einer Herzkrankheit bin ich jetzt schon seit Mitte März 2012 krankgeschrieben und wurde aufgrund von Probezeit damals direkt von meinem Arbeitgeber gekündigt. Die Krankengeldzahlungen dauern momentan noch an.
Ich habe zwei private Berufsunfähigkeitsversicherungen, dei erste hat Ihre Leistungen vor zwei Wochen rückwirkend ab Mai 2012 anerkannt die zweite ist immer noch dabei die Unterlagen zu prüfen.

Ich habe mir ausgerechnet dass ich bis ca. Mitte Juli noch Krankengeld erhalten werde. Mir bereitet die Zeit danach aber ziemliche Sorgen.

Ich werde in den nächsten Tagen einen Rentenantrag wegen Erwerbsunfähigkeit stellen, da dieser auch einige Monate bis zur Bewilligung dauern kann. Meine Krankenkasse fragt monatlich auf meinem Krankengeldantrag ab ob ich denn schon Rente beantragt hätte. Bin ich verpflichtet eine Angabe zu machen wenn ich jetzt bei der DRV meinen Rentanatrag stelle?
Und entstehen mir dadurch Nachteile so dass mir z.B. dann sofort das Krankengeld gestrichen wird?

Wenn im Juli mein Krankengeld ausläuft muss ich mich soweit wie mein Erkenntnisstand ist freiwillig versichern?
Ich habe aus Interesse da meine Frau und ich die Kasse wechseln wollen bei der Techniker angerufen. Diese sagte mir dass ich für 10 Jahre 15,9% auf meine Einnahmen aus der BU-Versicherung zahlen müsse. An beiden Verträgen war kein Arbeitgeber beteiligt.

Gibt es Krankenkassen die auf die BU-Beiträge keine 15,9% erheben?

Sollte ich staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen dann bin ich ja wieder pflichtversichert? Werden dann meine Privatrenten auch noch mit angerechnet?


Muss ich mich bei Rentenbeantragung direkt in der Krankenersicherung für Rentner versichern?

Leider habe ich ein sehr schlechtes Verhältniss zu meiner jetzigen Krankenkasse so dass ich dort sehr ungern anrufe und Fragen stelle.

Ich hoffe es waren nicht zu viele verwirrte Fragen auf ein mal.

Im Vorraus vielen Dank für eure Hilfen

Sebastian

Czauderna
Beiträge: 11322
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Beitrag von Czauderna » 16.01.2013, 17:02

Hallo,
also, wenn du schon immer in der GKV warst und jetzt einen Rentenantrags stellst, dann wirst du wahrscheinlich als Rentenantragsteller pflichtversichert und zahlst den Rentenantragstellerbeitrag nach deinen lfd. regelmässigen eigenen Einkünften, d.h., wenn du eine private BU-Versicherung hast und diese im Rahmen der Kapitalisierung als Einmalzahlung fliesst, dann wird da nix auf 10 Jahre verteilt sondern zählt als einmalige Zahlung und nicht als regelmässig. Sollte dein Rentenantrag durchgehen bist du ab Rentenbeginn (frühestens tag der Rentenantragstellung) als Rentner pflichtversichert und zahlst dann nur aus deiner Rente Krankenversicherungsbeiträge. Sollte die Renten abgelehnt werden bleibt dir entweder nur die freiwillige Versicherung übrig oder, wenn du weniger als 385,00 € mtl. Einkünfte hast ggf. die Familienversicherung bei deiner Ehefrau (wenn die selbst versichert ist) - ansonsten gilt für die dich die Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 898,33 € bis hin zur Hövchstgrenze von 3.397,00 € und der Satz von 14,9 % als sonstig freiwillig Versicherter. Wir die private BU. als Rente gezahlt, sit diese Rente im Rahmen der freiwilligen Versicherung beitragspflichtig.
Bei einer PFlichtversicherung als Rentner dagegen nicht, weil es sich nicht um einen Versorgungsbezug im Sinn des Gesetzes handelt.
Gruss
Czauderna

Mittelfranke
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Beitrag von Mittelfranke » 17.01.2013, 11:41

Hallo Czauderna,

vielen Dank für deine Antworten.

Bin ich dann verpflichtet mich mit Rentenantragstellung direkt bei der Kranknversicherung für Rentner zu melden? Wird mein Krankengeld trotzdem weiter gezahlt?

Meine beiden BU Renten sind zusammen eine monatliche Auszahlung mit 1750,-€ deshalb würde bei mir einiges an Beiträgen in der frewilligen Versicherung zusammen kommen :-/

Grüße

Sebastian

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.01.2013, 11:48

Mittelfranke hat geschrieben:Hallo Czauderna,

vielen Dank für deine Antworten.

Bin ich dann verpflichtet mich mit Rentenantragstellung direkt bei der Kranknversicherung für Rentner zu melden? Wird mein Krankengeld trotzdem weiter gezahlt?

Meine beiden BU Renten sind zusammen eine monatliche Auszahlung mit 1750,-€ deshalb würde bei mir einiges an Beiträgen in der frewilligen Versicherung zusammen kommen :-/

Grüße

Sebastian

Hallo,
die Meldung über die Rentenantragstellung erfolgt automatisch an die Krankenkasse. Die Antragstellung selbst hat erst mal keinen Einfluss auf die Krankengeldzahlung - das passiert erst bei Rentenbewilligung.
Gruss
Czauderna

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