Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld
Moderator: Czauderna
Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld
Wie verhält es sich eigentlich bei einem befristeten Arbeitsverhältnis (Beschäftigung endet zum 31.07.2022), wenn man noch während der Beschäftigung erkrankt (Beispiel 1-2 Wochen vor Ende des Arbeitsvertrages)? Ich denke es würde dann die Lohnfortzahlung zu 100% vom Arbeitgeber bis zum 31.07.2022 geleistet. Würde die GKV dann ab dem 01.08.2022 dann Krankengeld zahlen, obwohl der Arbeitsvertrag zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr besteht?
Re: Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld
Hallo,
ja, wenn ein krankenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis durch Vertragsablauf endet und vor dem Ende dieser Beschäftigung eine Arbeitsunfähigkeit eintritt, dann zahlt der Arbeitgeber bis maximal zum Ende der Beschäftigung das Entgelt und ab dem Folgetag bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit die Krankenkasse Krankengeld.
Gruß
Czauderna
ja, wenn ein krankenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis durch Vertragsablauf endet und vor dem Ende dieser Beschäftigung eine Arbeitsunfähigkeit eintritt, dann zahlt der Arbeitgeber bis maximal zum Ende der Beschäftigung das Entgelt und ab dem Folgetag bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit die Krankenkasse Krankengeld.
Gruß
Czauderna
Re: Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld
Hallo,
vielen Dank für die Info.
In den Fragebögen der GKV ist meines Wissens auch eine Frage ".....wann endet das Arbeitsverhältnis.....oder Befristung...usw"
Dann sollte man sich durch solche Fragen nicht verunsichern lassen...
Sicher wird der MDK recht schnell eingeschaltet, wenn ein Arbeitsverhältnis endet, und ein paar Tage vorher wird eine AU eingereicht...
vielen Dank für die Info.
In den Fragebögen der GKV ist meines Wissens auch eine Frage ".....wann endet das Arbeitsverhältnis.....oder Befristung...usw"
Dann sollte man sich durch solche Fragen nicht verunsichern lassen...
Sicher wird der MDK recht schnell eingeschaltet, wenn ein Arbeitsverhältnis endet, und ein paar Tage vorher wird eine AU eingereicht...
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Re: Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld
Hallo,
bin beim stöbern durch das Forum auf diesen Beitrag gestoßen.
Mir stellt sich nun die Frage, wie sich das mit der Mitgliedschaft in der Krankenkasse bzw. der Beitragszahlung verhält.
In dem oben geschilderten Fall kann er sich schließlich nicht arbeitslos melden da er durch Krankheit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Also zahlt das Arbeitsamt auch keine Beiträge in die Sozialversicherung....
Viele Grüße und angenehme Rest-Ostern
bin beim stöbern durch das Forum auf diesen Beitrag gestoßen.
Mir stellt sich nun die Frage, wie sich das mit der Mitgliedschaft in der Krankenkasse bzw. der Beitragszahlung verhält.
In dem oben geschilderten Fall kann er sich schließlich nicht arbeitslos melden da er durch Krankheit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Also zahlt das Arbeitsamt auch keine Beiträge in die Sozialversicherung....
Viele Grüße und angenehme Rest-Ostern
Re: Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld
Hallo,
wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Ende der Beschäftigung eintritt und demnach die Krankenkasse ab dem Folgetag nach Ende der Beschäftigung mit der Krankengeldzahlung einsetzt, dann setzt sich auch automatische die Mitgliedschaft (beitragsfrei) weiter fort.
Gruss
Czauderna
wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Ende der Beschäftigung eintritt und demnach die Krankenkasse ab dem Folgetag nach Ende der Beschäftigung mit der Krankengeldzahlung einsetzt, dann setzt sich auch automatische die Mitgliedschaft (beitragsfrei) weiter fort.
Gruss
Czauderna
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Re: Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld
Vielen Dank für die schnelle Antwort.