BAG Urteil zur AU Bescheinigung

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Moderator: Czauderna

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CiceroOWL
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BAG Urteil zur AU Bescheinigung

Beitrag von CiceroOWL » 14.11.2012, 14:49

http://www.tagesschau.de/inland/krankmeldung106.html

Mal zur allgemeinen Kenntnis.

Gruss

Jochen

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 14.11.2012, 16:02

Das ist doch schon lange bekannt...
Und wer dagegen klagt, ist / war schön blöde und hat wohl einen übermütigen RA gehabt und zuviel Kohle.
Und für die Kassen ist das schlecht...denn notfalls muß man ja jetzt wegen einer "Bagatelle" zum Arzt und sich AU schreiben lassen.
Auch so gehen Überschüsse flöten. (Wenn es ein Milliardenloch gegeben hätte bei den KK, wäre das Urteil vllt anders ausgefallen???)
Gruß
ReallyAngry

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.11.2012, 16:02

Hallo,
ich finde, das kann man auch als "Arbeitnehmerfreundliches" Urteil werten.
Diese Regelung gibt esd ja schon länger, war aber nicht so bekannt und wurde auch nicht unbedingt in grossem Stil seitens der Arbeitgeber angewandt. Wie war es denn sonst - der Arerbeitnehmer fühlte sich unwohl
und beschloss einen Tag oder auch zwei sich zu hause auszukurieren. Am dritten Tag ginbg er wieder zur Arbeit und alles war gut. Da beschloss nun der Arbeitgeber, dass seine Arbeitnehmer ab sofort bereits für den ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen haben. Als nun unser Arbeitnehmer das nächste mal sich unwohl fühlte ging er natürlich direkt zum Arzt, der ihn untersuchte, ihm einige Arzneien verordnete, die er z.T. wieder mal selbst zahlen durfte und stellet ihm schliesslich eine AU-Meldung für die gesamte Woche aus, es sei denn der Arbeitnehme hätte gesagt dass er unbedingt am dritten Tag wieder arbeiten wolle, aber wer macht das schon. Fazit, für die Arbeitgeber, die jetzt meinen mit diesem Urteil wären sie auf der sicheren Seite und hätten das "blau" machen damit im Griff, für die kann es ein böses Erwachen geben.
So z.B. auch bei der Frage der AAG-Erstattungen und die Höhe der Umlage-Beiträge.
So gesehen, ein arbeitnehmerfreundliches Urteil, kommt eben auf die Sichtweise an.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 14.11.2012, 16:14, insgesamt 1-mal geändert.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 14.11.2012, 16:04

reallyangry hat geschrieben:Das ist doch schon lange bekannt...
Und wer dagegen klagt, ist / war schön blöde und hat wohl einen übermütigen RA gehabt und zuviel Kohle.
Und für die Kassen ist das schlecht...denn notfalls muß man ja jetzt wegen einer "Bagatelle" zum Arzt und sich AU schreiben lassen.
Auch so gehen Überschüsse flöten. (Wenn es ein Milliardenloch gegeben hätte bei den KK, wäre das Urteil vllt anders ausgefallen???)
Gruß
ReallyAngry
Überschüsse flöten eher da durch nicht

Carola
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Beitrag von Carola » 14.11.2012, 17:00

Mir stellt sich die Frage, da sie schon mehrfach im Betrieb auftauchte..
Arbeitnehmer z.b, im 3 Schichtwechsel, hat Bauchschmerzen, Verschlimmert
sich zusehends, Schichtbeginn 18°°, geht zum Hausarzt, kommt als Notfall
dran, AU bekommt er sofort (Appendix), wurde zuvor aber angemahnt
am ersten Tag AU einzureichen....
Hatte zwar ein paar Stunden später sein Blindarm raus, aber eine Abmahnung in der Akte.
So wirklich geschehen in unserem Betrieb.
ps: Abmahnung wurde erst nach reichlich Zirkus entfernt, wie es vorm Arbeitsgericht ausgegangen wäre ? wollte unser AG nicht mehr wissen dann.
Am ersten Tag ! ja wer will den bei Schichtarbeit nachweisen das er wenn er z.b nach einer Nachtschicht mit Fieber/Erbrechen/usw erst zu spät wach wird, um zum normalen Arzt zu gehen ? (Müde von der Arbeit, dazu Krank) für Grippe zum Notarzt ?
Gott sei dank kennen unsere Ärzte hier im Umkreis den Schichtdienst, und schreiben Nachtschichtler auch am nächsten Morgen rückwirkend Krank, nur stellt sich mal die Frage mit der 1 Tagesregelung für uns hier seit längeren.
Was normalerweise Logisch sein sollte muss nicht unbedingt Praxistauglich sein.
Das man sich vorab Telefonisch meldet ist normal und war auch im Falle
des Blindarmes gegeben.
lg

JessyElfe
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Beitrag von JessyElfe » 14.11.2012, 21:35

Habe es gerade auf dem Heimweg im Radio gehört.
Was mich stutzig macht ist, das sie dort sagten, dass man sich noch nicht einig darüber wäre, ob das Atest direkt an dem Tag auch schon vorzuliegen habe.
Wenn das so wäre, frage ich mich wie das gehen soll...
oder habe ich das falsch verstanden?
Ich fände es unmöglich!
Auch bei einem Tag unwohl sein sein, Migräne, oder sonstiges Brechdurchfall( sicher ganz unangehm beim Arzt ;-) ) schon ein Atest zu fordern.
Bei einem rückwirkenden Atest wäre der AN nicht einen Tag nicht zur Stelle, sondern eher wahrscheinlich dann zwei, da er ja dann am nä Tag den Arzt genau deswegen besucht.
Und ganz ehrlich, jeder braucht aus irgendwelchen Gründen mal eine Auszeit,
wer den Menschen als Ganzes betrachtet, Körper, Geist und Seele, der weiß das!
Und wenn das Arbeitsklima ein gutes ist, sind Blaumacher eher selten, meiner Meinung nach.
Hmm....

Grampa
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Beitrag von Grampa » 16.11.2012, 12:02

das Urteil hat doch nur geregelt, dass der AG eine AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag verlangen kann

daraus ergibt sich für mich:

1) ein AG kann weiterhin per Tarifvertrag oder Dienstvereinbarung Karenztage zulassen, eben weil er die von Czauderna geschilderte Situation vermeiden möchte

2) das Urteil besagt nicht, dass die AU-Bescheinigung am 1 Tag bereits dem Arbeitgeber vorliegen muss

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 16.11.2012, 12:04

Japp, steht so im EFZ und in den meisten Tarifverträgen ist eh die Karenzzeit geregelt. Das denn die Krankmeldung auch telefonsich erfolgen kann, usw bzw in den Machtbereich des AG gelangen muss hat glaube ich das BAG auch schon hinlänglich entschieden, schon ab 1973. Sollte eigentlich auch allgemein bekannt sein.

CiceroOWL
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Satistik

Beitrag von CiceroOWL » 17.11.2012, 11:02

gkv-netzwerk.de/CMS/Beschaeftigte_fehlen_mit_Kurzzeiterkrankungen_zwar_am_haeufigsten_-73187cd6-2076-42b2-bc81-42f7f496ee81_Meldung.html

CiceroOWL
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AU und KG

Beitrag von CiceroOWL » 21.11.2012, 09:24


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