Azubi soll Krankengeld zurückzahlen ohne Bescheid!
Moderator: Czauderna
Wieso liegen die nNerven blank?
Ich bin die Ruhe in Person. Du bestätigst ja was ich geschrieben habe.
Alle haben keine Ahnung. Auch der Herr Fischer nicht.
Vatikan hilft das hier doch schon lange nicht. Es wurde zu viel Verletztengeld bezogen. Die Formvorschrift wurde eingehalten.
Es geht jetzt nur darum, ob die Überzahlung zu erkennen war und ob das Geld im guten Glauben verbraucht wurde.
Das klärt ein Gericht und kein Forum.
Verschwörungstheorien sind hier absurd und hilfreich wie eine Grippe
Ich bin die Ruhe in Person. Du bestätigst ja was ich geschrieben habe.
Alle haben keine Ahnung. Auch der Herr Fischer nicht.
Vatikan hilft das hier doch schon lange nicht. Es wurde zu viel Verletztengeld bezogen. Die Formvorschrift wurde eingehalten.
Es geht jetzt nur darum, ob die Überzahlung zu erkennen war und ob das Geld im guten Glauben verbraucht wurde.
Das klärt ein Gericht und kein Forum.
Verschwörungstheorien sind hier absurd und hilfreich wie eine Grippe
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Ach Broemmel,
pardon - da ist noch was zu deinem vorvorletzten Beitrag:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... id-7797946
.
pardon - da ist noch was zu deinem vorvorletzten Beitrag:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... id-7797946
.
Hallo an alle Beteiligten,
wenn ihr damit einverstanden seit, besonders du, Carina, dann mache ich den Thread erst mal zu.
Carina, wenn du Neuigkeiten hast, schick mir bitte eine PN, dann wird er wieder aufgemacht.
Wir wollen doch an dieser Stelle und in diesem Thread keine "Hahnenkämpfe" - das geht an anderer Stelle wirklich besser.
Gruss
Czauderna
wenn ihr damit einverstanden seit, besonders du, Carina, dann mache ich den Thread erst mal zu.
Carina, wenn du Neuigkeiten hast, schick mir bitte eine PN, dann wird er wieder aufgemacht.
Wir wollen doch an dieser Stelle und in diesem Thread keine "Hahnenkämpfe" - das geht an anderer Stelle wirklich besser.
Gruss
Czauderna
Geht jetzt das Bäumchen-wechsle-dich-Spiel los?
Wir haben heute "Antwort" auf unseren Widerspruch vom 15.11. erhalten - dieses Mal allerdings von der BG - nicht von der KK an die wir den Widerspruch geschickt hatten!
Es heißt:
"Ihr Widerspruchsschreiben vom 15.11. gegen den Bescheid der KK vom 20.10. wurde uns von Ihrer KK überlassen.
Zur Vervollständigung unserer Unterlagen und weiteren Prüfung haben wir zunächst die komplette Verletztenakte der KK angefordert.
Sie erhalten nach Eingang und erfolgter Überprüfung weitere Nachricht."
Schiebt jetzt die KK den Ball zurück auf die BG? Der Bescheid kam von der KK und die wollte KG von uns zurück haben ..............
Wie ist dies nun einzustufen?
Es heißt:
"Ihr Widerspruchsschreiben vom 15.11. gegen den Bescheid der KK vom 20.10. wurde uns von Ihrer KK überlassen.
Zur Vervollständigung unserer Unterlagen und weiteren Prüfung haben wir zunächst die komplette Verletztenakte der KK angefordert.
Sie erhalten nach Eingang und erfolgter Überprüfung weitere Nachricht."
Schiebt jetzt die KK den Ball zurück auf die BG? Der Bescheid kam von der KK und die wollte KG von uns zurück haben ..............
Wie ist dies nun einzustufen?
Hallo,
Na ja, eigentlich korrekt, den der Leistungsträger ist die BG und nicht die Krankenkasse - am Sachverhalt hat sich selbst nichts geändert - nur, dass die Kasse erst mal raus ist. Verzichtet nun die BG. auf die Rueckzahlung, dann bleibt die Frage ob die BG. Der Kasse diese Ūberzahlung erstattet oder nicht, aber das kann Euch dann auch egal sein.
Gruß
Czauderna
Na ja, eigentlich korrekt, den der Leistungsträger ist die BG und nicht die Krankenkasse - am Sachverhalt hat sich selbst nichts geändert - nur, dass die Kasse erst mal raus ist. Verzichtet nun die BG. auf die Rueckzahlung, dann bleibt die Frage ob die BG. Der Kasse diese Ūberzahlung erstattet oder nicht, aber das kann Euch dann auch egal sein.
Gruß
Czauderna
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Hallo Carina,
das wird - rechtlich - immer noch spannender!
Damit rückt nun auch das Zusammenspiel von BG und KK in den Fokus:
Wer weiß, vielleicht darf die KK für die BG auszahlen, aber nicht für die
BG zurückfordern und falls doch, müsste die Abgrenzung für das Wider-
spruchsverfahren eine rechtliche Basis haben, an der es vielleicht fehlt.
Deswegen erscheint mir Czauderna´s "korrekt" ebenso voreilig wie sein
rechtlich unzutreffender "Verzicht".
Ich frage mal bei den BG-Spezialisten im Unfallopfer-Forum nach:
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=35793
Schönen Gruß
Anton Butz
das wird - rechtlich - immer noch spannender!
Damit rückt nun auch das Zusammenspiel von BG und KK in den Fokus:
Wer weiß, vielleicht darf die KK für die BG auszahlen, aber nicht für die
BG zurückfordern und falls doch, müsste die Abgrenzung für das Wider-
spruchsverfahren eine rechtliche Basis haben, an der es vielleicht fehlt.
Deswegen erscheint mir Czauderna´s "korrekt" ebenso voreilig wie sein
rechtlich unzutreffender "Verzicht".
Ich frage mal bei den BG-Spezialisten im Unfallopfer-Forum nach:
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=35793
Schönen Gruß
Anton Butz
Hallo Anton,
Du schreibst in Raetseln - welche Auswirkungen hat das Schreiben für Carinas Tochter - das ist doch die Frage und die Antwort kann nur lauten "keine".
Für sie ist entscheidend , muss sie zurückzahlen oder nicht.
Einig sind wir uns doch darin, dass sie Verletztengeld bekommen hat und das die Kasse dies im Auftrag der BG gemacht hat, was übrigens nur bei pflichtversicherten Arbeitnehmern passiert. Das Rechtsverhaeltnis zwischen Kasse und BG. Spielt hier doch keine Rolle für Carinas Tochter, meine ich jedenfalls.
Gruß
Czauderna
Du schreibst in Raetseln - welche Auswirkungen hat das Schreiben für Carinas Tochter - das ist doch die Frage und die Antwort kann nur lauten "keine".
Für sie ist entscheidend , muss sie zurückzahlen oder nicht.
Einig sind wir uns doch darin, dass sie Verletztengeld bekommen hat und das die Kasse dies im Auftrag der BG gemacht hat, was übrigens nur bei pflichtversicherten Arbeitnehmern passiert. Das Rechtsverhaeltnis zwischen Kasse und BG. Spielt hier doch keine Rolle für Carinas Tochter, meine ich jedenfalls.
Gruß
Czauderna
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http://www.unfallopfer.de/forum/showpos ... ostcount=4
P. S. Czauderna: ja wir rätseln, oder bist du sicher, dass die Kranken-
kasse innerhalb der genannten §§/Vereinbarung agierte?
Schönen Gruß
Anton Butz
http://www.unfallopfer.de/forum/showpos ... ostcount=4
P. S. Czauderna: ja wir rätseln, oder bist du sicher, dass die Kranken-
kasse innerhalb der genannten §§/Vereinbarung agierte?
Schönen Gruß
Anton Butz
Hallo Anton,Anton Butz hat geschrieben:.
http://www.unfallopfer.de/forum/showpos ... ostcount=4
P. S. Czauderna: ja wir rätseln, oder bist du sicher, dass die Kranken-
kasse innerhalb der genannten §§/Vereinbarung agierte?
Schönen Gruß
Anton Butz
Warum sollte Carinas Tochter rätseln ?
Was genau hat sich für sie durch das Schreiben der BG, gerändert ?
Gruß
Czauderna
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