Azubi soll Krankengeld zurückzahlen ohne Bescheid!

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.11.2016, 12:29

Hallo,
guter Vorschlag, dann muss ich den Thread hier nämlich nicht schließen.
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 01.11.2016, 13:27

Wieso liegen die nNerven blank?

Ich bin die Ruhe in Person. Du bestätigst ja was ich geschrieben habe.

Alle haben keine Ahnung. Auch der Herr Fischer nicht.

Vatikan hilft das hier doch schon lange nicht. Es wurde zu viel Verletztengeld bezogen. Die Formvorschrift wurde eingehalten.

Es geht jetzt nur darum, ob die Überzahlung zu erkennen war und ob das Geld im guten Glauben verbraucht wurde.

Das klärt ein Gericht und kein Forum.

Verschwörungstheorien sind hier absurd und hilfreich wie eine Grippe


broemmel
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Beitrag von broemmel » 01.11.2016, 22:40

Es gibt viele interessante Urteile

Du schmeißt etwas in den Raum und andere sollen Deine Einzelmeinung begründen?

Ziemlich sinnloser Post. Es so denn,Du erläuterst warum die Urteile genau den Fall abbilden.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 03.11.2016, 00:01

Ach Broemmel,

pardon - da ist noch was zu deinem vorvorletzten Beitrag:

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... id-7797946

.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.11.2016, 00:07

Hallo,
muss ich doch zumachen ?.
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 03.11.2016, 01:01

Solltest Du.

Denn hier werden wohl nur sinnlose links gepostet.

Die sinnfreie Aneinanderreihung von Urteilen ohne Begründung warum dieser Sachverhalt genau zutrifft macht dich keinen Sinn

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.11.2016, 14:41

Hallo an alle Beteiligten,
wenn ihr damit einverstanden seit, besonders du, Carina, dann mache ich den Thread erst mal zu.
Carina, wenn du Neuigkeiten hast, schick mir bitte eine PN, dann wird er wieder aufgemacht.
Wir wollen doch an dieser Stelle und in diesem Thread keine "Hahnenkämpfe" - das geht an anderer Stelle wirklich besser.
Gruss
Czauderna

Carina
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Geht jetzt das Bäumchen-wechsle-dich-Spiel los?

Beitrag von Carina » 08.12.2016, 22:44

Wir haben heute "Antwort" auf unseren Widerspruch vom 15.11. erhalten - dieses Mal allerdings von der BG - nicht von der KK an die wir den Widerspruch geschickt hatten!

Es heißt:

"Ihr Widerspruchsschreiben vom 15.11. gegen den Bescheid der KK vom 20.10. wurde uns von Ihrer KK überlassen.
Zur Vervollständigung unserer Unterlagen und weiteren Prüfung haben wir zunächst die komplette Verletztenakte der KK angefordert.
Sie erhalten nach Eingang und erfolgter Überprüfung weitere Nachricht."

Schiebt jetzt die KK den Ball zurück auf die BG? Der Bescheid kam von der KK und die wollte KG von uns zurück haben ..............

Wie ist dies nun einzustufen?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.12.2016, 22:58

Hallo,
Na ja, eigentlich korrekt, den der Leistungsträger ist die BG und nicht die Krankenkasse - am Sachverhalt hat sich selbst nichts geändert - nur, dass die Kasse erst mal raus ist. Verzichtet nun die BG. auf die Rueckzahlung, dann bleibt die Frage ob die BG. Der Kasse diese Ūberzahlung erstattet oder nicht, aber das kann Euch dann auch egal sein.
Gruß
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 09.12.2016, 09:55

Hallo Carina,

das wird - rechtlich - immer noch spannender!

Damit rückt nun auch das Zusammenspiel von BG und KK in den Fokus:
Wer weiß, vielleicht darf die KK für die BG auszahlen, aber nicht für die
BG zurückfordern und falls doch, müsste die Abgrenzung für das Wider-
spruchsverfahren eine rechtliche Basis haben, an der es vielleicht fehlt.
Deswegen erscheint mir Czauderna´s "korrekt" ebenso voreilig wie sein
rechtlich unzutreffender "Verzicht".

Ich frage mal bei den BG-Spezialisten im Unfallopfer-Forum nach:
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=35793

Schönen Gruß
Anton Butz

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 09.12.2016, 11:35

Hallo Anton,
Du schreibst in Raetseln - welche Auswirkungen hat das Schreiben für Carinas Tochter - das ist doch die Frage und die Antwort kann nur lauten "keine".
Für sie ist entscheidend , muss sie zurückzahlen oder nicht.
Einig sind wir uns doch darin, dass sie Verletztengeld bekommen hat und das die Kasse dies im Auftrag der BG gemacht hat, was übrigens nur bei pflichtversicherten Arbeitnehmern passiert. Das Rechtsverhaeltnis zwischen Kasse und BG. Spielt hier doch keine Rolle für Carinas Tochter, meine ich jedenfalls.
Gruß
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 09.12.2016, 22:30

.
http://www.unfallopfer.de/forum/showpos ... ostcount=4

P. S. Czauderna: ja wir rätseln, oder bist du sicher, dass die Kranken-
kasse innerhalb der genannten §§/Vereinbarung agierte?

Schönen Gruß
Anton Butz

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.12.2016, 00:29

Anton Butz hat geschrieben:.
http://www.unfallopfer.de/forum/showpos ... ostcount=4

P. S. Czauderna: ja wir rätseln, oder bist du sicher, dass die Kranken-
kasse innerhalb der genannten §§/Vereinbarung agierte?

Schönen Gruß
Anton Butz
Hallo Anton,
Warum sollte Carinas Tochter rätseln ?
Was genau hat sich für sie durch das Schreiben der BG, gerändert ?
Gruß
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 10.12.2016, 10:14

Moin Czauderna,

nach den hier sehr deutlichen rechtlichen Unsicherheiten wäre es
nicht überraschend aber relevant, wenn sich die „Vereinbarung zur
Berechnung und Auszahlung“ nicht auf die Aufhebung / Erstattung
erstreckt.

Kennst du den Inhalt?

Schönen Gruß
Anton Butz

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