Auszahlungsschein verweigert
Moderator: Czauderna
Hallo,
tja dann schaue ich mir das doch noch mal an,
Gruß Bully
tja dann schaue ich mir das doch noch mal an,
Fatbob hat geschrieben: Aber dann sagte er das es eh meine schuld ist das ich so krank bin weil ich Fett sammeln würde.
Naja, da wurde ich auch unfreundlich, und er sagte das ich es bestimmt noch mal bereuen würde.
14 monate später ca.
Bin seit ca. 8 wochen krankgeschrieben, habe kk angerufen und gefragt warum ich kein Auszahlungsschein bekomme..
Aussage vom meinen Fallmanger: Ich bekomme keinen da er meint ich bin nicht krank und gehe eh wieder 2 tage später arbeiten da er beim mdk für mich ein termin gemacht hat.
AOKNW-Service hat geschrieben: Ganz kurz zu mir: Ich kümmere mich um ganz besondere Probleme unserer Kunden und versuche umkompliziert zu helfen.
Fatbob hat geschrieben:Hallo lieber Mitarbeiter der Aok,
Ich freue mich wirklich sehr über ihr Angebot,
AOKNW-Service hat geschrieben: ich freue mich, dass mein Eintrag ein positives Echo erzeugt hat. Ich habe inzwischen Fatbob eine PN geschickt und hoffe nun, ihm im direkten Kontakt weiterhelfen zu können.
VG
AOKNW-Service
Fatbob hat geschrieben: Das Angebot von den service Mitarbeiter der KK hab ich nicht angenommen, denke das ich nicht auf guten Willen angewiesen bin.
Fatbob hat geschrieben: Wiederspruchsverfahren gab es nicht, da KK Krankengeldzahlung zugesagt hat.
Zahlung habe ich nun erhalten, hoffe KK tritt nicht weiter nach, werde auch alles andere für mich behalten.
Da ja das Angebot auf unklompizierte Hilfe nicht angenommen wurde,vermute ich mal das es sich um ein Vergleichsangebot handelte.Fatbob hat geschrieben: Eins nur nur noch..ohne Rechtsanwalt oder vdk z.b wäre ich heute noch ohne ein cent.
Gruß Bully
Zuletzt geändert von Bully am 03.08.2011, 11:43, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Fatbob,Fatbob hat geschrieben:hallo, mal ein schnelles update und eine frage.
Ich bin z.Z in reha, werde AU entlassen, und habe mein SB der KK angerufen mit der Bitte um zusendung eines Auszahlungsscheins.
Das wurde mir verweigert, ich habe ihn erst den endlassungsbericht vorzulegen.
Also habe ich am entlassungstag schon wieder absoluten stress oder wie ?
Dachte dere SB darf den bericht garnicht anfordern von mir, nur der mdk und rententräger und Hausarzt oder liege ich da so daneben ?
Wäre nett wenn sich der Service Mitarbeiter der AOK-NW mal per pn meldet.
lg
richtig, den Entlassungsbericht kann er nicht fordern, wohl aber den Entlassungsschein ( das sind zwei verschiedene Dokumente) aus dem hervorgeht ob jemand arbeitsfähig oder arbeitsunfähig entlassen wurde aus der Reha.
Gruss
Czauderna
Hallo,Fatbob hat geschrieben:Hallo Czauderna,
Ich habe den Bericht den SB heute gegeben da steht nur drin das ich als Arbeitsunfähig entlassen wurde.
Er besteht vor Zeugen sogar ausdrücklich auf den kompletten Kurzbericht.
Naja, mein Arzt weigert sich nun den für diese zwecke rauszugeben, er sagt die diagnosen gehen ein SB nichts an, da er rententräger, bzw mdk auch den bericht bekommt.
Also da ich von ihn mal wieder kein Auszahlungsschein bekomme, bzw er dann auf fehlende Mitwirkung pochen wird, bleibt wieder nur der gang zum Rechtsanwalt.
Das is klasse irgendwie wenn man eh sterbenskrank is.
Ich habe nu den ganzen fall in einer stillen stunde geordnet, mit allen beweisen, unterlagen, urteilen.
Z.z wird geprüft wer am besten geeignet ist den ganzen Fall in die Öffendlichkeit zu bringen.
Ich wollte nicht das es so kommt, aber RA, Arzt, und ein verband haben mir mehrmals dazu geraten.
lg
der kann bestehen auf was er will, nur bekommen tut er es nicht. Dein Arzt hat schon ganz recht. Die Kasse muss zur Kenntnis nehmen dass Du arbeitsunfähig aus der Reha entlassen wurdest. Durch die Aushändigung des Entlassungsscheins bist deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen.
Wenn die Kasse nun Zweifel daran hat und dir deshalb keine Auszahlscheine ausgibt, dann besorg dir welche - die Auszahlscheine sind vom Inhalt her bei jeder Kasse gleich - von der Optik vielleicht verschieden. Lass dir einen solchen
vom Arzt bestätigen und ich rate als Zugabe eine Folge-AU-Meldung.
Die Kasse hat nur die Möglichkeit dich zum MDK vorzuladen und dieser kann auch den Entlassungsbericht einsehen bzw. anfordern.
Fest steht - du bist arbeitsunfähig und hast einen Anspruch auf Krankengeld, was durch den Entlassungsschein nachhaltig belegt ist und auch durch deinen Arzt bestätigt werden kann.
Gruss
Czauderna
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Auszahlungsschein verweigert
Hallo,
gerne helfen wir Fatbob weiter. Wir haben ihm eine pn geschickt und hoffen, dass er sich meldet. Durch die Größe der AOK können wir nicht direkt herausfinden, welche Geschäftsstelle Fatbob betreut, so dass wir auf weitere Infos von ihm angewiesen sind.
Viele Grüße, das Serviceteam der AOK NW
gerne helfen wir Fatbob weiter. Wir haben ihm eine pn geschickt und hoffen, dass er sich meldet. Durch die Größe der AOK können wir nicht direkt herausfinden, welche Geschäftsstelle Fatbob betreut, so dass wir auf weitere Infos von ihm angewiesen sind.
Viele Grüße, das Serviceteam der AOK NW
Re: Auszahlungsschein verweigert
AOKNW-Service hat geschrieben:Hallo, gerne helfen wir
Viele Grüße, das Serviceteam der AOK NW
Erklären Sie hier doch mal,
http://www.krankenkassenforum.de/auffor ... t4888.html
Auf welcher rechtlichen Grundlage, begründet die AOK- NW
Ihre Aufforderung an den Versicherten im Krankheitsfall
" Seine berufliche Existenz aufzugeben "
denn das geht aus der Aktennotiz, die uns vorliegt, nicht hervor.
Gruß Bully
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Auszahlungsschein verweigert
Hallo Bully,
ohne genaue Kenntnis, was hier vorgefallen ist, können wir keine Erklärung hierzu geben. Theoretisch sind Situationen denkbar, wo es für die Patienten - sofern er weiterhin arbeitsunfähig ist - besser ist, einen Rentenantrag zu stellen und das Arbeitsverhältnis zu beenden, um zum Beispiel nach Ablauf des Krankengeldanspruches gesetzlich versichert zu bleiben. Und das ist dann sicher auch im Sinne des Versicherten.
Viele Grüße, das Serviceteam der AOK NW
ohne genaue Kenntnis, was hier vorgefallen ist, können wir keine Erklärung hierzu geben. Theoretisch sind Situationen denkbar, wo es für die Patienten - sofern er weiterhin arbeitsunfähig ist - besser ist, einen Rentenantrag zu stellen und das Arbeitsverhältnis zu beenden, um zum Beispiel nach Ablauf des Krankengeldanspruches gesetzlich versichert zu bleiben. Und das ist dann sicher auch im Sinne des Versicherten.
Viele Grüße, das Serviceteam der AOK NW
Hallo Bully,
auf so eine Erklärung muss man erst einmal kommen - Arbeitsplatz kündigen um weiter krankenversichert zu sein - abwarten ob Rentenantrag durchgeht ohne vorher den Job zu kündigen, auf die Variante ist man leider nicht gekommen.
Aber grundsätzlich ist das schon richtig - ohne den Fall direkt zu kennen kann man wirklich nichts Konkretes dazu sagen.
Gruss
Czauderna
auf so eine Erklärung muss man erst einmal kommen - Arbeitsplatz kündigen um weiter krankenversichert zu sein - abwarten ob Rentenantrag durchgeht ohne vorher den Job zu kündigen, auf die Variante ist man leider nicht gekommen.
Aber grundsätzlich ist das schon richtig - ohne den Fall direkt zu kennen kann man wirklich nichts Konkretes dazu sagen.
Gruss
Czauderna