Auszahlungsschein verweigert
Moderator: Czauderna
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Auszahlungsschein verweigert
Hallo zusammen,
ich freue mich, dass mein Eintrag ein positives Echo erzeugt hat. Ich habe inzwischen Fatbob eine PN geschickt und hoffe nun, ihm im direkten Kontakt weiterhelfen zu können.
VG
AOKNW-Service
ich freue mich, dass mein Eintrag ein positives Echo erzeugt hat. Ich habe inzwischen Fatbob eine PN geschickt und hoffe nun, ihm im direkten Kontakt weiterhelfen zu können.
VG
AOKNW-Service
Re: Auszahlungsschein verweigert - Krankengeld
Nein natürlich nicht, denn dann würde ich auch noch an den Weihnachtsmannleser hat geschrieben: Du erwartest jetzt hier kein offizielles Statement, oder?
glauben.
Aber wie heißt es so schön " Keine Antwort ist auch eine Antwort "
leser hat geschrieben: Ich fürchte, da musst Du Dich an die Pressestelle wenden
ja, den Wink mit dem Zaunpfahl hat ich schon verstandenleser hat geschrieben: Deswegen hab ich es ja geschrieben
ohhh so ein wenig Gegenwind wird Ihn schon nicht vertreibenleser hat geschrieben: Also verscheuch ihn jetzt nicht wieder...
darüberhinaus denke ich wird er uns erhalten bleiben
ich kenne Ihn nicht persönlich und will Ihm doch seine ehrenwerten Motive,
hier auf dem kleinen Dienstweg zu vermitteln,garnicht absprechen.
Ganz im Gegenteil ich wünsche Ihm viel Kraft und Erfolg
@ AOKNW-Service
Ich weiß, wenn man einen offiziellen Service betreibt,ist es natürlich nicht immer leicht zu antworten,aber auf der anderen Seite haben wir hier im Forum viele Leser die sich für Ihre Entscheidungen z.b. Kassenwahl einiges an Info erhoffen.
Dazu gehört auch wie arbeitet eine Kasse
wie geht Sie mit dem Datenschutz um,
wie ist die Beratungsqualität in ihrer Regionaldirektion, kann es sein das beraten wird und die Direktion anschließend schreibt, (sinngemäß )tja da war der Mitarbeiter mit der Materie nicht so vertraut. ????
beantworten Sie,in Ihrem Hause, Anfragen Ihrer Aufsichtsbehörde immer wahrheitsgemäß,oder kann es sein das Ihre Pressestelle es hier mit dieser nicht so genau nimmt.????
Gruß Bully
Re: Auszahlungsschein verweigert - Krankengeld
Ähem, den Werbeteil haben wir jetzt - wenn überhaupt - dann doch lieber oben und rechts in den Bannern. Sonst kommt sowieso robbyugo wieder mit seiner TK dazwischenBully hat geschrieben:...für Ihre Entscheidungen z.b. Kassenwahl einiges an Info erhoffen...
Hey Bully,Bully hat geschrieben:beantworten Sie,in Ihrem Hause, Anfragen Ihrer Aufsichtsbehörde immer wahrheitsgemäß,oder kann es sein das Ihre Pressestelle es hier mit dieser nicht so genau nimmt.?
die Pressestelle ist für uns Ahnungslose zuständig. Die Aufsicht hält sich im Zweifelsfall an jemanden der haftet , sprich Vorstand - vorausgesetzt diese nimmt es ebenfalls genau
Re: Auszahlungsschein verweigert - Krankengeld
meinsteleser hat geschrieben: Ähem, den Werbeteil haben wir jetzt - wenn überhaupt - dann doch lieber oben und rechts in den Bannern. Sonst kommt sowieso robbyugo wieder mit seiner TK dazwischen
nein, ich sehe es nicht unter der Rubrik " Werbung "
sind wir doch mal ehrlich, für viele Nutzer sind doch solche Foren wie dieses hier die einzigste Informationsquelle, wie oft lesen wir denn " welche Kasse könnt Ihr empfehlen " bei der Wahl hat doch jeder seine eigenen Prioritäten.
für einen ist der Zusatzbeitrag wichtig, für den anderen ein anteilig finanazierter Urlaub auf Malle, für den nächsten halt eben wie arbeitet meine kasse.
und da Frage ich doch mal, sollen wir den letzteren diese Info vorenthalten.
jo ich hab es auch erst nicht glauben wollen,leser hat geschrieben: Hey Bully,
die Pressestelle ist für uns Ahnungslose zuständig. Die Aufsicht hält sich im Zweifelsfall an jemanden der haftet , sprich Vorstand - vorausgesetzt diese nimmt es ebenfalls genau
nach Akteneinsicht bei der Aufsichtsbehörde
konnte das Antwortschreiben von der Unterschrift her, der Pressestelle zugeordnet werden.
Gruß Bully
Auszahlungsschein verweigert
Frage zu dem Kommentar von czauderna:
Ist das neu, dass ein Widerspruch gegen die Einstellung des KG aufschiebende Wirkung hat???
Ist das neu, dass ein Widerspruch gegen die Einstellung des KG aufschiebende Wirkung hat???
Re: Auszahlungsschein verweigert
Ja und nein - Eine Abhandlung zu dem Thema findest Du hier: http://www.krankenkassenforum.de/rechts ... t4276.html (aber schön bis zum Ende lesen )johnie hat geschrieben:Ist das neu, dass ein Widerspruch gegen die Einstellung des KG aufschiebende Wirkung hat???
Lach! Ja dann wollte wohl keiner haften. Köstlich. Oder hatte die Pressestelle was verbockt...?Bully hat geschrieben:nach Akteneinsicht bei der Aufsichtsbehörde
konnte das Antwortschreiben von der Unterschrift her, der Pressestelle zugeordnet werden.
Re: Auszahlungsschein verweigert
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
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also, ich weiß nicht, ob es für einen Laien zumutbar ist, den gesamt Thread zu lesen....johnie hat folgendes geschrieben::
Ist das neu, dass ein Widerspruch gegen die Einstellung des KG aufschiebende Wirkung hat???
Ja und nein - Eine Abhandlung zu dem Thema findest Du hier: http://www.krankenkassenforum.de/rechts ... t4276.html (aber schön bis zum Ende lesen Wink )
Gruß
Lady Butterfly
Re: Auszahlungsschein verweigert
Wobei Du die kurze Frage jetzt nicht beantwortet hastMachts Sinn hat geschrieben:Der gesamte Text im Parallelthread ist vielleicht doch zu umfangreich - für die kurze Frage.
Aber der Thread begann ja auch mit der zitierten Grundlage
Da gebe ich Dir ausdrücklich recht (deswegen 'zwinker').Lady Butterfly hat geschrieben:also, ich weiß nicht, ob es für einen Laien zumutbar ist, den gesamt Thread zu lesen....
Hallo johnie,
bist Du ein Laie?
(Darf man die Frage so stellen?)
Re: Auszahlungsschein verweigert
Hallo,leser hat geschrieben:
Oder hatte die Pressestelle was verbockt...?
nein, der kann man eigentlich keinen Vorwurf machen,
Du weißt doch auch wie es abläuft,
Anfrage Aufsichtsbehörde an Direktion
keine Akten da,
diese tätigt Nachfrage bei der Regionaldirektion
und gibt dann diese Auskunft 1:1 weiter.
die haben halt Ihren Kollegen vertraut.
Tja
Gruß Bully