Auszahlungsschein bei der Post verschwunden: Hilfe!

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Miep
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Auszahlungsschein bei der Post verschwunden: Hilfe!

Beitrag von Miep » 23.04.2013, 11:38

Hallo Forum,

ich habe gestern nach dem Arztbesuch meinen Auszahlungsschein per Einschreiben versendet. Wenn ich die Sendungsnr. bei der Deutschen Post eingebe, kommt die Angabe "Keine Daten zur Sendung gefunden".

Bei der Hotline sagte man mir, es könnte sein, dass der Brief nicht richtig gescannt wurde, aber trotzdem ankommt.

Wenn nicht, was dann?

Habe eine Kopie vom Auszahlungsschein für meine Unterlagen gemacht, aber würde den die Kasse überhaupt akzeptieren?

Oder muss mir meine Ärztin einen neuen ausstellen, mit Datum von gestern?

Ich bin arbeitslos und muss wohl eh bald zum MDK, trotz freiwillig gestellten Rentenantrags. Meine Ärztin hat schon das Formular ausgefüllt und zurückgesandt.

Wenn nun der Auszahlungsschein weg ist, krieg ich nicht nur kein Geld, sondern der Versicherungsschutz ist auch weg, weil er über das Krankengeld läuft...

Die Kasse wird, da sie mich eh loswerden will, behaupten, dass die AU nicht nahtlos erfolgt sei...

Da es nur ein Einschreiben/Einwurf war, kann ich nur beweisen, dass ich einen Brief auf diesem Wege versendet habe, nicht aber dass es jener an die Kasse war...

Was nun?

Danke.

Gast

Beitrag von Gast » 23.04.2013, 12:19

Einschreiben lassen sich in der Sendungsverfolgung nur nachlesen, wenn sie mit Rückschein verschickt wurden. Einwurfeinschreiben kann man nicht nachverfolgen.

und unabhängig davon - hast du dir keine Kopie gemacht vom Auszahlschein?

Carola
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Beitrag von Carola » 23.04.2013, 14:38

Der Absender bekommt bei der Aufgabe des Einwurfeinschreibens in der Postfiliale einen Einlieferungsschein mit der Sendungsnummer. Jedes Einwurfeinschreiben hat eine solche Sendungsnummer, mit der sich der Status des Einschreibens verfolgen lässt. Der Briefzusteller wirft das Einwurfeinschreiben beim Empfänger in den Briefkasten ein, eine persönliche Unterschrift durch den Empfänger ist beim Einwurfeinschreiben im Unterschied zum Übergabe-Einschreiben nicht erforderlich. Datum und Uhrzeit vermerkt der Briefzusteller bei der Zustellung des Einwurfeinschreibens auf einem separaten Auslieferungsschein, der ebenfalls diese Sendungsnummer besitzt. Der Absender kann anhand der Sendungsnummer (die auch als Identcode bezeichnet wird) jederzeit online den Status seines Einwurfschreibens nachverfolgen.
lg
PS: ich bin mir sicher das beim Eintüten des Briefes dir ein Freund über die Schulter geschaut hat, und zur Not bezeugt das der Auszahlungsschein drin war. Ansonsten hast du genau richtig gehandelt, du hast eine Kopie vom Auszahlungsschein.

Poet
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Beitrag von Poet » 23.04.2013, 15:01

@miep: Ruhig Blut. Wichtig ist, dass das Schreiben in den Empfangsbereich des Empfängers hätte kommen können. Du hast den Beleg, dass Du (einen) Brief versandt hast. Jetzt könnte man noch streiten, ob in dem Brief auch der Auszahlschein steckte...den Beweis kann keiner antreten aber auch den Gegenbeweis nicht.

Im Zweifel immer für den Angeklagten.

Miep
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Beitrag von Miep » 23.04.2013, 16:06

In der Sendungsverfolgung steht immer:

Es konnten keine Informationen zur Sendung gefunden werden.

Morgen mal bei der Kasse anrufen und auf dumm fragen, wo die Zahlung bleibt?

Dann Kopie hinschicken oder neu ausstellen lassen?

Danke.

Bully
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Beitrag von Bully » 23.04.2013, 16:10

Poet hat geschrieben:
Im Zweifel immer für den Angeklagten.
Hallo Poet,

das ist mir aber ganz NEU, im SGB. :)

bestenfalls ist es ein Nachweis, das Sie es verschickt hat,
aber KEIN Beweis, das es auch angekommen ist.

Gruß Bully

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 23.04.2013, 16:19

Hi,

steht vielleicht nicht im SGB. Aber er hat ja den Nachweis, DASS Post zugestellt wurde.

Jetzt muss ja die Kasse vorlegen können, was ihr da zugestellt wurde, denn bekommen hat sie es ja.

Insofern ergibt es sich aus der Sache an sich, dass die Beweislast umgekehrt wurde. Poet wollte ggf. auch darauf hinaus.

Gruß
Sportsfreund

Miep
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Beitrag von Miep » 23.04.2013, 16:28

Die Kasse hat den Auszahlungsschein nicht gekriegt, weil das Einschreiben verschwunden ist.

"Es konnten keine Informationen zur Sendung gefunden werden"

wird auch mehr als 24 Stunden nach Einlieferung auf

https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html

angezeigt.

Poet
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Beitrag von Poet » 23.04.2013, 16:41

@Miep: Dann sende eine Kopie Deiner Kopie des Auszahlscheines mit einer Kopie des Sendebeleges nach.

Das Verschwinden bei der Post kann Dir nicht zur Last gelegt werden.

vlac
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Beitrag von vlac » 23.04.2013, 17:20

Hallo,

bitte keine Panik - aktuell ist noch nichts verschwunden.

Diese sogenannte "Sendungsverfolgung" ist nicht akurat, und oft sehr verspätet. Die Deutsche Post selbst sagt in auf ihrer Homepage an versteckter Stelle (http://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html) dies hier:

"In der Regel können Sie bereits einen Tag nach Einlieferung den aktuellen Sendungsstatus online abrufen."

Was bedeutet, dass es im Grunde nichts zu bedeuten hat, dass Deine Sendung noch keine Infomationen liefert.

Ich habe zur Sicherheit auch mal nachgeschaut, wo einige der Einschreiben sind, die mein Büro gestern zur Post gegeben hat - die sind auch alle noch da, wo keine Informationen verfügbar sind.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 23.04.2013, 19:53

Und die Streiks bei der Post auch nicht vergessen - auch hierin kann das Fehlen der Sendeinfos begründet sein:
http://www.n-tv.de/wirtschaft/Post-Stre ... 12591.html

Wie vlac geschrieben hat: Kein Panik!

Miep
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Beitrag von Miep » 24.04.2013, 06:36

Noch immer lautet die Meldung:

"Es konnten keine Informationen zur Sendung gefunden werden"

Verschickt habe ich das Einschreiben am Montag, 22.04 um 11.57 Uhr.

Die 24 Std. sind damit weit überschritten.

Auch bei der Post konnte mir keiner helfen. Einen Nachforschungsantrag könne ich stellen, hieß es.

Binnen welcher Zeitspanne muss ich mir einen neuen Auszahlungsschein ausstellen lassen, wenn die Kasse die Kopie nicht akzeptiert, damit die AU noch lückenlos ist?

Da hängt ja auch mein Krankenversicherungsschutz dran.

Meine laufenden Kosten werde ich eh nicht pünktlich zahlen können, wenn das Krankengeld nicht überwiesen wird, weil der Auszahlungsschein nie ankam.

Danke.

Miep
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Beitrag von Miep » 24.04.2013, 07:33

Grad bei der Kasse angerufen.

Kein Auszahlungsschein da, keine Zahlung erfolgt.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 24.04.2013, 07:45

Bleib ruhig, es kann sein da der Schein udn das schreiben vieleicht übermorgen auftaucht.

Bully
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Beitrag von Bully » 24.04.2013, 10:19

Hallo Miep,

sende die Kopie des Auszahlscheines per Mail zu Deiner KK,
und laß Dir den Empfang des Scheines ebenfalls per Mail bestätigen.

sollten Sie Dir die Mail nicht automatisch bestätigen,
mußt Du mal zum Tel. greifen, und diese nachdrücklich anfordern.

durch den Streik, können sich Brieflaufzeiten verlängern

Gruß Bully

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