Aussteuerung und zum Arbeitsamt

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Sephoria
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Aussteuerung und zum Arbeitsamt

Beitrag von Sephoria » 22.03.2020, 13:05

Guten Morgen,

ich werde Ende des Monats ausgesteuert und ich soll ALG I beantragen.

Meine Fragen dazu wären:
1.
Wird die Berechnung für ALG I von meinem netto Krankengeld berechnet oder wird die Grundlage mein nettogehalt vor Krankengeldbezug sein?

2.
Falls die Berechnung von meinem Nettogehalt des letzten Arbeitgebers für ALG I berechnet wird, muss der ehemalige AG (besteht kein Arbeitsveehältnis mehr) die Bescheinigung ausfüllen oder reicht meine Jahresabrechnung oder das was damals die KK vom Arbeitgeber ausgefüllt bekommen hat? Oder wie läuft das ab?

3.
Ich war ja in der Reha und wurde als arbeitsunfähig entlassen. Meine Ärztin hat mich weiterhin krankgeschrieben. Die Rehaklinik hat eine berufliche Rehamaßnahme empfohlen und die Klinik sagte ich muss zum Arbeitsamt.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
Sephoria

Czauderna
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Re: Aussteuerung und zum Arbeitsamt

Beitrag von Czauderna » 22.03.2020, 20:01

Hallo,
die rechtliche Grundlage für die Berechnung bilden die §§ 150.1 und 151 SGB III - danach geht es nach dem zuletzt bezogenen Arbeitsentgelt.
Krankengeldzeiten gelten als Anrechnungszeiten.
Aus Punkt 3. kann ich jetzt keine konkrete Frage erkennen - was möchtest du da wissen ?.
Gruss
Czauderna

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