Aussteuerung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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fr.schmidt
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Aussteuerung

Beitrag von fr.schmidt » 08.10.2012, 14:59

Hallo, ich bin es wieder, fr.schmidt :wink:

Nun ist es fast soweit und ich werde zum 18.11.2012 ausgeteuert, mit dem Hinweis, mich zeitig bei der AfA zu melden.
NUn stellen sich mir folgende Fragen:

Ich melde mich zum 18.11.2012 arbeitslos oder arbeitssuchend.
Dann fragt mich die AfA wahrscheinlich, ob ich dann auch wieder gesund bin, was ich wahrscheinlich verneinen werden muss.

Sagen die dann nicht, dass sie mich nicht betreuen können, da aufgrund der bestehenden Erkrankung nicht vermittelbar?

Was dann?
Gesund schreiben lassen, obwohl nicht gesund?

Kennt sich da jemand aus?

Carola
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Beitrag von Carola » 08.10.2012, 15:28

Antwort bekommst du hier..
krank-ohne-rente.de/
Da es ein Thema ist was hier nicht so angesprochen wird, bzw
in der Ausführlichkeit.
Keine Angst, sind alles nette Leute.
lg

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 08.10.2012, 16:12

Hallo Frau Schmidt,

grob gesagt hast Du beim Arbeitsamt nach der Aussteuerung 2 Möglichkeiten:
1. trotz Deiner Erkrankung meldest Du Dich arbeitssuchend für eine leidensgerechte Arbeit: z.B. für nur bestimmte Verrichtungen bzw. entspr. weniger als Vollzeit. Arbeiten also, die Du trotz Deiner Erkrankung erbringen kannst.
Dann erhälst Du das normale ALG, wirst versucht, vermittelt zu werden, kriegst ggf. Jobangebote usw.
2. Du meldest Dich NICHT arbeitssuchend, da ja krank und arbeitsunfähig geschrieben. Auch für diese Fälle gibt es ein besonderes ALG. Dies hängt aber von weiteren Voraussetzungen ab, die ggf. erst durch den Ärztlichen Dienst der AfA geprüft weren müssen. Das ist die sogenannten "Nahtlosigkeitsregelung".
Hierbei wird für Dich kein Job gesucht, da Du ja auch nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehst. Aber es kann trotzdem hierfür ALG geben.

Gruß
Sportsfreund

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 09.10.2012, 00:19

Hallo,

bei mir ist grade das Gleiche, ich war sogar gerade heute (gestern mittlerweile) bei der BfA und habe bereits ausgefüllte Bogen mitgebracht und gleich einen Schwung neue Bogen zum Ausfüllen bekommen.


In einem Schreiben steht, dass man gar kein ALG bekommt, wenn der Medizinische Dienst feststellt, dass man noch über 6 Monate Arbeitsunfähig sein würde und somit nicht vermittelbar wäre.

Ich hoffe ja, dass das so nicht stimmt. Dann würde man ja nicht mal das "normale" ALG 1 bekommen und man müsste nur noch Sozialhilfe beantragen oder sich halt gesund melden.

Gruß
Pfirsich

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 09.10.2012, 00:32

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 09.10.2012, 08:32

pfirsich30 hat geschrieben:In einem Schreiben steht, dass man gar kein ALG bekommt, wenn der Medizinische Dienst feststellt, dass man noch über 6 Monate Arbeitsunfähig sein würde und somit nicht vermittelbar wäre.
Hallo Pfirsisch,

das kann nicht stimmen. Gerade WEIL für mind. 6 Monate noch AU (das ALG-Recht nennt das "Leistungsminderung") vorliegt, besteht ein besonderer Anspruch auf ALG. Nämlich gemäß dieser von mir und MachtsSinn genannten Nahtlosigkeitsregelung. Siehe...

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html

Gruß
Sportsfreund

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 09.10.2012, 12:01

Hallo Sportsfreund,

anbei mal das Schreiben was ich von der AfA mitbekommen hatte.
Bitte mal den letzen Satz besonders lesen.
Ich verstehe darunter, dass wenn der Medizinische Dienst feststellt, dass man mehr als 6 Monate Arbeitsunfähig bleibt,man keinen Anspruch mehr auf ALG hat?

Das ist ja meine Einschätzung, ob es stimmt oder ob ich falsch liege weiß ich ja nicht.

Lieben Gruß
Pfirsich

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broemmel
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Beitrag von broemmel » 09.10.2012, 12:07

Wird durch das ärztliche Gutachten der Agentur für Arbeit eine bis zu 6 Monaten andauernde Nichtleistungsfähigkeit festgestellt kann Ihnen kein Arbeitslosengeld gewährt werden.
Da steht nix mit "mehr als 6 Monate"

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 09.10.2012, 13:22

erklären broemmel bitte, nicht nur berichtigen was da steht und was ich geschrieben habe.
Ich habe ja lediglich was gefragt. Was sagt deine Glaskugel? :P

Mal als Beispiel: Das ärztliche Gutachten sagt, die Nichtleistungsfähigkeit wäre nur bis zu 6 Monate, dann würde man kein Arbeitslosengeld bekommen.
Was wäre denn dann, auch wenn man einen Reha Antrag gestellt hätte?


Weiter oben im Text steht ja, dass wenn man mehr als 6 Monate nicht leistungsfähig ist, dass man dann laut §125 ALG erhält, solange bis die Entscheidung des Antrages der Rente gefällt wurde. Bekommt man dann aber eine Ablehnung, dann ist man automatisch wieder Leistungsfähig und bekommt das "normale" ALG?

Dann würde es sich doch widersprechen oder nicht? Erst sagt die AfA man wäre laut Gutachten mehr als 6 Monate nicht leistungsfähig, dann bekommt man als Beispiel nach einem Monat die Ablehnung der Rente.....und plötzlich ist man doch leistungsfähig, weil man einen vermitteln will um Geld zu sparen?

Hast du da eine Antwort zu broemmel oder auch andere? Ich bitte um "besseres Wissen" nicht "Besserwissen" :D

Ich bin da am grübeln und kenne mich da leider selbst nicht aus.

lg

broemmel
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Beitrag von broemmel » 09.10.2012, 13:59

Richtig fragen und nicht irgendwas reininterpretieren oder nachträglich andere Fragen stellen.
Bitte mal den letzen Satz besonders lesen.
Ich verstehe darunter, dass wenn der Medizinische Dienst feststellt, dass man mehr als 6 Monate Arbeitsunfähig bleibt,man keinen Anspruch mehr auf ALG hat?

Das ist ja meine Einschätzung, ob es stimmt oder ob ich falsch liege weiß ich ja nicht.
Das war die Frage.

Antwort: Deine Einschätzung stimmt nicht, da
Wird durch das ärztliche Gutachten der Agentur für Arbeit eine bis zu 6 Monaten andauernde Nichtleistungsfähigkeit festgestellt kann Ihnen kein Arbeitslosengeld gewährt werden
das im Schreiben steht.

Wenn Du Deine Frage noch einmal genau liest kommst Du vielleicht auf den Unterschied zwischen mehr als 6 Monate und bis zu 6 Monate da besteht nämlich einer.

Das eine sind 6 Monate und 1 Tag und das andere 5 Monate und 29 Tage.

So. Frage beantwortet? :lol:

Und zu Deinen neuen Fragen würde ich Dir ernstens empfehlen das Du die Fragen beim Arbeitsamt stellst. Die sind für diese Leistung zuständig. Hier sind Sofas Fachrichtung Krankenversicherung unterwegs. Die wenigsten haben hier eine Ausbildung Fachrichtung Arbeitslosengeld.

Und wenn Du gesicherte Auskünfte haben willst, frag die Fachleute.
Da hast Du doch mehr davon.

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 09.10.2012, 15:01

* könnten auch 5 Monate und 30 Tage sein * :D

Broemmel wenn du mich schon zitierst, dann musst du aber auch selbst richtig lesen.
Ich hatte in dem Zitat geschrieben " Ich verstehe darunter....
Ich hatte nicht geschrieben, " da steht wortwörtlich....
:wink:

Im vorigen Post unter diesem Thema von mir:

Das ist ja meine Einschätzung, ob es stimmt oder ob ich falsch liege weiß ich ja nicht.

Somit Diskussion über das Thema, ob ich mehr als 6 Monate geschrieben habe und das da wirklich jetzt bis zu stand, beendet 8)

lg

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 09.10.2012, 16:07

Hi Pfirsich,

ich muss im Großen und Ganzen broemmel Recht geben. Denn die Korrektur des von Dir Geschriebenen (ob zitiert oder interpretiert ist ja egal) ist letztendlich ja die Lösung Deiner Frage.

Bis zu 6 Wochen leistungsgemindert = kein ALG
mehr als 6 Wo. leistungsgemindert = ALG-Anspruch nach § 145 SGB III (ehemals § 125).

Also genau das, was zuvor von mir und MachtsSinn beschrieben wurde.

Sollte Ersteres zutreffen hast Du erneut 2 Möglichkeiten:
- doch arbeitssuchend melden; also für einen leidensgerechten Arbeitsplatz = normaler ALG-Anspruch, oder
- ALG-II, sprich: Hartz-IV beantragen

Gruß
Sportsfreund

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