Hallo,
ich habe 78 Wochen Krankengeld mit der Diagnose F 32.2 G bezogen und danach 8 Monate ALG1 bekommen.
Die 3 Jahresfrist begann mit der Krankschreibung.
Jetzt meine Frage:
Was zählt alles zum Schlüssel F32.2G da ich ja mit dieser Diagnose kein Krankengeld mehr bekomme.
Gruß
Hasejunge
Aussteuerung nach 78 Wochen
Moderator: Czauderna
Re: Aussteuerung nach 78 Wochen
Hallo,Hasejunge hat geschrieben: ↑01.03.2021, 10:41Hallo,
ich habe 78 Wochen Krankengeld mit der Diagnose F 32.2 G bezogen und danach 8 Monate ALG1 bekommen.
Die 3 Jahresfrist begann mit der Krankschreibung.
Jetzt meine Frage:
Was zählt alles zum Schlüssel F32.2G da ich ja mit dieser Diagnose kein Krankengeld mehr bekomme.
Gruß
Hasejunge
theoretisch könnte alles was mit dem ICD-Schlüssel "F" beginnt damit im Zusammenhang stehen, aber das kann dir nur ein Arzt
verbindlich sagen oder eben ggf. der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) gutachterlich feststellen bzw. beurteilen.
ICD : ICD F32.2 - Schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome
Gruss
Czauderna
Re: Aussteuerung nach 78 Wochen
Hallo Hasejunge,
ich gebe noch zu Bedenken: Auch wenn du jetzt eine andere Diagnose auf der AU stehen hättest, würdest du wohl nicht ohne weiteres Krankengeld bekommen.
Was ist nach der Aussteuerung passiert, hast du die AU verlängern lassen? Wenn nicht - Wunderheilung?
Die Kasse wird versuchen, nachzuweisen, dass die psychische Erkrankung fortbesteht (auch wenn sie nicht mehr attestiert wird) und dass du eigentlich weiter arbeitsunfähig warst. Gelingt dies, dann wäre jede andere Erkrankung ein Hinzutritt - und bei hinzugetretenen Diagnosen besteht kein weiterer Krankengeldanspruch.
Viele Grüße
D-S-E
ich gebe noch zu Bedenken: Auch wenn du jetzt eine andere Diagnose auf der AU stehen hättest, würdest du wohl nicht ohne weiteres Krankengeld bekommen.
Was ist nach der Aussteuerung passiert, hast du die AU verlängern lassen? Wenn nicht - Wunderheilung?
Die Kasse wird versuchen, nachzuweisen, dass die psychische Erkrankung fortbesteht (auch wenn sie nicht mehr attestiert wird) und dass du eigentlich weiter arbeitsunfähig warst. Gelingt dies, dann wäre jede andere Erkrankung ein Hinzutritt - und bei hinzugetretenen Diagnosen besteht kein weiterer Krankengeldanspruch.
Viele Grüße
D-S-E