Hallo,
ich kämpfe gerade mit dem AA und der DRV und brauche hierzu Eure Hilfe.
Ich war als Elektriker angestellt (inzwischen auch gekündigt- das tut aber nichts zur Sache) und bin seit seit Monaten wegen einer Augenkrankheit die irgendwann zur Blindheit fortschreiten wird, krank geschrieben. Da ich während des Krankengeldbezuges auf Drängen der KK einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt habe, hat mich die Rentenversicherung in ein Berufsförderwerk für Sehbehinderte gesteckt. Dort wurde ein Gutachten erstellt. Das BFW hat festgestellt, dass ich max. 5 Stunden mit ausreichend Pausen und einem sehbehinderten gerechten Arbeitsplatz arbeiten kann. Aufgrund dieses Gutachtens hat die DRV einen Bescheid erlassen dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt werden. Hier solllen also Kosten des zukünftigen Arbeitgebers o.ä von der DRV übernommen werden. Der Bescheid ist bis Oktober 2013 befristet.
Zum Jahreswechsel (genau zum 03.01.2013) lief das Krankengeld aus. Da mich die KK darauf hingewiesen hat, dass ich mich beim AA melden muss, habe ich mich am 17.12.2012 zum 04.01.2013 arbeitslos gemeldet, die Fragebögen und die Schweigepflichtsentbindungen noch vor Ort ausgefüllt und abgegeben. Ab 03.01.2013 war ich auch nicht mehr krankgeschrieben, da das AA ja eine Erstbescheinigung haben wollte.... somit wäre ich vermittelbar gewesen.
Am 19.02.2013 - also zwei Monate nach Antragstellung - war nun die Untersuchung durch den Arzt beim AA, welcher nun merkwürdigerweise feststellte, dass ich weniger als 3 Stunden arbeiten kann...
Nun stellt sich das Arbeitsamt quer und will nicht zahlen, da ich für sie nicht vermittelbar bin. Einen Rentenantrag kann ich aber auch nicht stellen, weil die DRV ja davon ausgeht, dass ich 5 Stunden arbeiten kann....
Großes Dilemma - was kann ich tun, da ich seit 03.01.2013 kein Geld mehr bekomme.... die Bearbeitungsfristen des AA kommen mir auch sehr lange vor - gibt es keine Frist, in welcher das AA den Antrag auf Arbeitslosengeld entscheiden muss?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Beamaus
Aussteuerung - für DRV beschränkt arbeitsfähig -für AA nicht
Moderator: Czauderna
hallo beamaus,
hast Du das Gutachten Teil A und B von der AfA vorliegen? Kommt bei
Dir die Nahtlosigkeitsregelung § 145 zum Tragen?
Im Übrigen kann ich Dir raten, Dich im Forum Krank-ohne-Rente
anzumelden. Dort gibt es kompetente Leute, die Dir bezüglich
AfA und DRV weiterhelfen können.
Die KK ist hier ja nicht mehr im Spiel!
Gruß Hedi
hast Du das Gutachten Teil A und B von der AfA vorliegen? Kommt bei
Dir die Nahtlosigkeitsregelung § 145 zum Tragen?
Im Übrigen kann ich Dir raten, Dich im Forum Krank-ohne-Rente
anzumelden. Dort gibt es kompetente Leute, die Dir bezüglich
AfA und DRV weiterhelfen können.
Die KK ist hier ja nicht mehr im Spiel!
Gruß Hedi
Zuletzt geändert von hedi am 26.02.2013, 14:56, insgesamt 1-mal geändert.