Hallo,
wir brauchen dringend Rat wie wir uns am bestehen verhalten müssen. Ich möchte kurz unsere Situation schildern.
Seit Aug. 09 erhält mein Mann Krankengeld, verausgegangen war die Diagnose bösartiger Hirntumor Grad 3.
Angefangen hat die KK im Okt. 09 beim behandelnten Arzt vorzufühlen ob mein Mann nicht in Kur möchte. Der nächste Schritt war ob er nicht Rente beantragen möchte. Es folgten weitere Gespräche mit dem Arzt meines Mannes incl. des Medizinischen Dienstes. Heute wieder Anruf bei uns persönlich, Gott sei Dank habe ich das Gespräch angenommen.1. Frage möchte ich Mann nicht einen Rentenantrag-Erwerbsmindungsrente-, was halten sie denn von einer Rehamassnahme. Mann ist 57 Jahre alt und er wird in seinem Beruf nicht mehr tätig werden können (Wachdienst), da es aufgrund des Krankheitsbildes auch jederzeit zu einem epileptischen anfall kommen kann und er auch nicht belastbar ist.
Der soziale Abstieg ist ja jetzt schon enorm . Mein Mann bekommt gerade mal 4 Monate Krankengeld und hätte Anspruch auf 18. Obwohl mein Mann seit 35 Jahren durchgängig erwerbstätig war, bekäme er nur knapp 700 Euro Erwerbsm.Rente. Davon kann kein Mensch leben, die kosten laufen doch alle weiter. Wie kann man es am besten handhaben, die Sache so lange wie möglich rauszuzögern.Ich denke wenn man erst mal einen Rehantrag stellen muss .. ist der Zug dann abgefahren.
Ich wäre dankbar für einige Ratschläge, Hinweise, Tips.
Lieben Gruss
Ballettraum
Ausschöpfung von Krankengeld
Moderator: Czauderna
Hallo,
das was die Kasse da betreibt nennt man Fallsteuerung, d.h. zum Einen, dem Versicherten Hilfe anzubieten und Beratung um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen und um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und das heisst zum Anderen möglichst wenig bzw. kurzzeitig Krankengeld zahlen zu müssen.
So wie geschildert handelt die Kasse z.Zt. präventiv, also ohne medizinischen Rückhalt durch den MDK. - denn wenn es so wäre, dann hätte die Kasse direkt eine schriftliche Aufforderung zur Beantragung von Reha-Massnahmen innerhalb von 10 Wochen zugesandt - das kann und darf Sie wenn ärztlicherseits bestätigt wird, dass die Erwerbsfähigkeit bedroht ist bzw. nicht vorliegt. Sie darf auf keinen Fall offiziell eine Aufforderung zur Stellung eines Rentenantrages abgeben. Wie soll sich nun der Versicherte verhalten ?
Nun, ich empfehle zunächst mit dem oider den behandelnden Ärzten diese Sache zu besprechen um die Frage zu entscheiden ob eine Reha-Massnahme tatsächlich zum jetzigen Zeitpunkt eine geeignete Massnahme wäre um die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit zu bescheleunigen, was im Sinne aller Beteiligten wäre, also auch des Betroffenen Patienten. Wenn die Frage mit "nein" beantwortet wird würde ich dies der Kasse beim nächsten telefonischen oder mündlichen Kontakt entsprechend mitteilen. Die Kasse wird dann mit Sicherheit den MDK einschalten und sollte dieser aufgrund der Begutachtung, die in der Regel aufgrund der Befundberichte erstellt wird, der Auffassung sein das die Voraussetzungen des § 51 SGB V. erfüllt sind (Erwerbsfähigkeit), dann wird es eben zu diesem 10 Wochen-Brief kommen. Dieser Aufforderung muss Folger geleistet werden ( der letzte Tag der 10-Wochen-Frist genügt da durchaus) um eine Sperrung des KRankengeldes zu verhindern.
Damit ist aber noch lange nicht gesagt dass der Rentenversichgerungsträger (der ist nämlich dafür zuständig) auch diesem Antrag entspricht und wenn er dies tut, dass die Reha nicht sofort angetreten werden muss (kann). Was nicht zu hoffen ist, dass er ablehnt weil ein Reha-Ziel nicht gesehen wird wegen der Schwere der Erkrankung und direkt eine Rentenbewilligung (ggf. auch Zeitrente) in Aussicht stellt, der aber unbedingt ein formeller Rentenantrag seitens des Versicherten folgen muss. Ja, und hier kann die Kasse nicht unbedingt auf die Beantragung der Rente bestehen wenn es für den Versicherten gegenüber dem Krankengeldbezug ein entscheidender finanzieller Nachteil wäre (Gestaltungsrecht), aber das kommt dann wieder auf den Einzelfall an.
Gruß
Czauderna
das was die Kasse da betreibt nennt man Fallsteuerung, d.h. zum Einen, dem Versicherten Hilfe anzubieten und Beratung um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen und um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und das heisst zum Anderen möglichst wenig bzw. kurzzeitig Krankengeld zahlen zu müssen.
So wie geschildert handelt die Kasse z.Zt. präventiv, also ohne medizinischen Rückhalt durch den MDK. - denn wenn es so wäre, dann hätte die Kasse direkt eine schriftliche Aufforderung zur Beantragung von Reha-Massnahmen innerhalb von 10 Wochen zugesandt - das kann und darf Sie wenn ärztlicherseits bestätigt wird, dass die Erwerbsfähigkeit bedroht ist bzw. nicht vorliegt. Sie darf auf keinen Fall offiziell eine Aufforderung zur Stellung eines Rentenantrages abgeben. Wie soll sich nun der Versicherte verhalten ?
Nun, ich empfehle zunächst mit dem oider den behandelnden Ärzten diese Sache zu besprechen um die Frage zu entscheiden ob eine Reha-Massnahme tatsächlich zum jetzigen Zeitpunkt eine geeignete Massnahme wäre um die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit zu bescheleunigen, was im Sinne aller Beteiligten wäre, also auch des Betroffenen Patienten. Wenn die Frage mit "nein" beantwortet wird würde ich dies der Kasse beim nächsten telefonischen oder mündlichen Kontakt entsprechend mitteilen. Die Kasse wird dann mit Sicherheit den MDK einschalten und sollte dieser aufgrund der Begutachtung, die in der Regel aufgrund der Befundberichte erstellt wird, der Auffassung sein das die Voraussetzungen des § 51 SGB V. erfüllt sind (Erwerbsfähigkeit), dann wird es eben zu diesem 10 Wochen-Brief kommen. Dieser Aufforderung muss Folger geleistet werden ( der letzte Tag der 10-Wochen-Frist genügt da durchaus) um eine Sperrung des KRankengeldes zu verhindern.
Damit ist aber noch lange nicht gesagt dass der Rentenversichgerungsträger (der ist nämlich dafür zuständig) auch diesem Antrag entspricht und wenn er dies tut, dass die Reha nicht sofort angetreten werden muss (kann). Was nicht zu hoffen ist, dass er ablehnt weil ein Reha-Ziel nicht gesehen wird wegen der Schwere der Erkrankung und direkt eine Rentenbewilligung (ggf. auch Zeitrente) in Aussicht stellt, der aber unbedingt ein formeller Rentenantrag seitens des Versicherten folgen muss. Ja, und hier kann die Kasse nicht unbedingt auf die Beantragung der Rente bestehen wenn es für den Versicherten gegenüber dem Krankengeldbezug ein entscheidender finanzieller Nachteil wäre (Gestaltungsrecht), aber das kommt dann wieder auf den Einzelfall an.
Gruß
Czauderna
Hallo,
nein, so stimmt das nicht - die Reha. orientiert sich an der medizinischen Notwendigkeit und nicht an laufenden Streitfällen. Ich habe vielemehr die Erfahrung gemacht, dass gerade wegen eines Rechtstreites (Ablehnung eines Rentenantrages wegen Erwerbsminderung) eine Reha. sogar angeboten wurde seitens des RV-Trägers.
Gruß
Czauderna
nein, so stimmt das nicht - die Reha. orientiert sich an der medizinischen Notwendigkeit und nicht an laufenden Streitfällen. Ich habe vielemehr die Erfahrung gemacht, dass gerade wegen eines Rechtstreites (Ablehnung eines Rentenantrages wegen Erwerbsminderung) eine Reha. sogar angeboten wurde seitens des RV-Trägers.
Gruß
Czauderna