Aufforderung zur Teilhabe
Moderator: Czauderna
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Hallo,
das hat mir gut gefallen "Dabei ist das bloße Interesse des Versicherten, das Krankengeld weiterhin und möglichst lange in Anspruch nehmen zu wollen, nicht schützenswert."
Ich stelle es mir aber in der Praxis schwer vor, dass in einem Ablehnungsschreiben kundenorientiert zu kommunizieren Es trifft in vielen Fällen den Nagel auf den Kopf ...
LG, Fee
das hat mir gut gefallen "Dabei ist das bloße Interesse des Versicherten, das Krankengeld weiterhin und möglichst lange in Anspruch nehmen zu wollen, nicht schützenswert."
Ich stelle es mir aber in der Praxis schwer vor, dass in einem Ablehnungsschreiben kundenorientiert zu kommunizieren Es trifft in vielen Fällen den Nagel auf den Kopf ...
LG, Fee
§ 1 SGB IX
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/11.htmlBehinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.
§ 11 SGB IX Zusammenwirken der Leistungen
(
Steht alles im Gesetz.1) Soweit es im Einzelfall geboten ist, prüft der zuständige Rehabilitationsträger gleichzeitig mit der Einleitung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation, während ihrer Ausführung und nach ihrem Abschluss, ob durch geeignete Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die Erwerbsfähigkeit des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen erhalten, gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Er beteiligt die Bundesagentur für Arbeit nach § 38.
(2) Wird während einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation erkennbar, dass der bisherige Arbeitsplatz gefährdet ist, wird mit den Betroffenen sowie dem zuständigen Rehabilitationsträger unverzüglich geklärt, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind.
(3) Bei der Prüfung nach den Absätzen 1 und 2 wird zur Klärung eines Hilfebedarfs nach Teil 2 auch das Integrationsamt beteiligt.
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Trifft es in Einzelfällen, in wenigen Fällen, in einigen oder in vielen Fällen zu?Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,
das hat mir gut gefallen "Dabei ist das bloße Interesse des Versicherten, das Krankengeld weiterhin und möglichst lange in Anspruch nehmen zu wollen, nicht schützenswert."
Ich stelle es mir aber in der Praxis schwer vor, dass in einem Ablehnungsschreiben kundenorientiert zu kommunizieren Es trifft in vielen Fällen den Nagel auf den Kopf ...
LG, Fee
Sind viele Fälle 49%?
Man kann obigen Text doch fast schon abändern in: Dabei ist der Kranke nicht schützenswert.
Wieviele Kranke kennst du, die nicht am liebsten sofort wieder gesund werden möchten???
Und ich rede nicht von denjenigen, die Montags "blau" machen, weil sie am Wochenende einen übern Durst gesoffen haben oder gefeiert haben "bis der Arzt kommt."
Gruß
RA
Hallo,reallyangry hat geschrieben:Trifft es in Einzelfällen, in wenigen Fällen, in einigen oder in vielen Fällen zu?Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,
das hat mir gut gefallen "Dabei ist das bloße Interesse des Versicherten, das Krankengeld weiterhin und möglichst lange in Anspruch nehmen zu wollen, nicht schützenswert."
Ich stelle es mir aber in der Praxis schwer vor, dass in einem Ablehnungsschreiben kundenorientiert zu kommunizieren :? Es trifft in vielen Fällen den Nagel auf den Kopf ...
LG, Fee
Sind viele Fälle 49%?
Man kann obigen Text doch fast schon abändern in: Dabei ist der Kranke nicht schützenswert.
Wieviele Kranke kennst du, die nicht am liebsten sofort wieder gesund werden möchten???
Und ich rede nicht von denjenigen, die Montags "blau" machen, weil sie am Wochenende einen übern Durst gesoffen haben oder gefeiert haben "bis der Arzt kommt."
Gruß
RA
bevor wir uns wieder um des Kaisers Bart streiten, auch hier sind es im Verhältnis nur Einzelfälle, nach meiner Erfahrung kommen auf etwa 100 Krankengeldbezieher ca. weniger als 10, denen eigentlich kein Krankengeld zusteht sondern ....., aber lassen wir das.
Die absolute Mehrheit ist wirklich krank - was allerdings in der Praxis auffällt, die Beschwerden über Ärzte, Krankenhäuser, MDK und Kasse häufen sich je
leichter die Erkrankung selbst ist, aber auch das nur nebenbei.
Gruss
Czauderna
Und auch hier bietet sich die Unterscheidung zwischen "krank" (= nicht zwingend arbeitsunfähig) und "arbeitsunfähig" an.
Und ja, es gibt Fälle, in denen Versicherte versuchen, möglichst lange im KG-Bezug zu bleiben - aus den verschiedensten Gründen, am häufigsten aus dem finanziellen. Ob das jetzt viele, wenige, einige oder Einzelfälle sind, kann eh niemand beurteilen.
Und ja, es gibt Fälle, in denen Versicherte versuchen, möglichst lange im KG-Bezug zu bleiben - aus den verschiedensten Gründen, am häufigsten aus dem finanziellen. Ob das jetzt viele, wenige, einige oder Einzelfälle sind, kann eh niemand beurteilen.
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Nachdem die Presse schon aufmerksam wurde, das etwas richtig falschHallo,
bevor wir uns wieder um des Kaisers Bart streiten, auch hier sind es im Verhältnis nur Einzelfälle, nach meiner Erfahrung kommen auf etwa 100 Krankengeldbezieher ca. weniger als 10, denen eigentlich kein Krankengeld zusteht sondern ....., aber lassen wir das.
Die absolute Mehrheit ist wirklich krank - was allerdings in der Praxis auffällt, die Beschwerden über Ärzte, Krankenhäuser, MDK und Kasse häufen sich je
leichter die Erkrankung selbst ist, aber auch das nur nebenbei.
Gruss
Czauderna
läuft, würde ich sagen das weniger als 10 von 100 Betrüger sind, aber
mindestens (wohlwohlend) 10 von 100 die um ihr Krankengeld geprellt werden.
Also denke ich wird es Zeit beide Seiten näher zu betrachten, da hat aber keine KK Lust zu, sollte die andere Seite der Medallie genauso streng gehandhabt werden.
Das rüht noch aus den guten alten Zeiten der RVO und der Novemberbotschaft 1883 durch Bismarck her.reallyangry hat geschrieben:ok, danke für eure Antworten.
Wie ist man denn auf die Zahl "maximal 78 Wochen" gekommen?
Weiß das jemand?
Würde mich mal interessieren.
Danke.
LG
RA
Gruss
Jochen
PS. das gilt im Prinzip schon seit 125 Jahren und die 78 Wochen Regelung gibt es in den meisten europäischen Ländern.
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Beim ollen Bismarck gab es noch die 26-Wochen-Regelung, und die nur für Arbeiter.
Die 78 Wochen gelten schon, seit ich das erste Mal mit der alten RVO in Berührung kam, wann und warum die Erhöhungen stattfanden, weiß ich nicht.
Unbefristetes Krankengeld gab und gibt es meines Wissens nirgendwo.
Luxemburg hat eine 52-Wochen-Regelung und die Krankenkasse stellt den Rentenantrag, ohne dass der Versicherte was dagegen machen kann.
Die 78 Wochen gelten schon, seit ich das erste Mal mit der alten RVO in Berührung kam, wann und warum die Erhöhungen stattfanden, weiß ich nicht.
Unbefristetes Krankengeld gab und gibt es meines Wissens nirgendwo.
Luxemburg hat eine 52-Wochen-Regelung und die Krankenkasse stellt den Rentenantrag, ohne dass der Versicherte was dagegen machen kann.
Japp das Ganze gibt es denn seit 05/1911, da wurde das gesamte denn in die RVO eingewebt.
forum-gesundheitspolitik.de/meilensteine/meilensteine.pl?content=1881-1914
Die KG Zahlungen erfolgten bis zu 26 Wochen und per Satzungen bis zu 52 Wochen.
forum-gesundheitspolitik.de/meilensteine/meilensteine.pl?content=1933-1945
Anders als in den Jahren davor gab es nach Beginn des 2. Weltkriegs eine Reihe von Leistungsverbesserungen:
forum-gesundheitspolitik.de/meilensteine/meilensteine.pl?content=1881-1914
Die KG Zahlungen erfolgten bis zu 26 Wochen und per Satzungen bis zu 52 Wochen.
forum-gesundheitspolitik.de/meilensteine/meilensteine.pl?content=1933-1945
Anders als in den Jahren davor gab es nach Beginn des 2. Weltkriegs eine Reihe von Leistungsverbesserungen:
Krankenpflege erfolgte unbegrenzt
Krankengeldzahlung per Gesetz für 26 Wochen und per Satzung bis 52 Wochen
Gleichstellung von Versicherten und Familienangehörigen, Beseitigung der Krankenscheingebühr und Erhöhung der Rezeptgebühr auf 50 Reichspfennig mit einer "Verordnung" vom 17. März 1945
Das ganz entstand allerdings auch erst nach dem fast 78 wöchigen Arbeitskampf der Stahlarbeiter in Schleswig - Holstein zur Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten. diese Gleichstellung erfolgt erst 1969 mit der Einführung des Effzg, bishdahin wurde bis zum 3 Tag keinen Entgeltfortzahlung gezahlung gezahlt sondern Krankengeld. Und meistens gabe es denn meist auch einen netten Besuch durch die Kasse.1961 RVO § 183 (2) Krankengeld wird ohne zeitliche Begrenzung gewährt, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für höchstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, so wird die Leistungsdauer nicht verlängert.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 03.11.2012, 09:50, insgesamt 1-mal geändert.
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wieso brauchst auch nur hier kucken
nachdenkseiten.de/
forum-gesundheitspolitik.de/
bmg.bund.de/krankenversicherung/grundprinzipien.html
bmas.de/DE/Startseite/start.html
deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/
deutsche-rentenversicherung.de/DRVB/de/Navigation/_home_node.html
gbe-bund.de/gbe10/pkg_isgbe5.prc_isgbe?p_uid=gastg&p_aid=79049815&p_sprache=D
iqwig.de/
mdk.de/index.htm
sozialpolitik-aktuell.de/arbeitsbedingungen-berichte.html
dimdi.de/static/de/index.html
g-ba.de/
arbeitsagentur.de/
bundessozialgericht.de/
finkenbusch.de/
wido.de/
tk.de/tk/wineg/118306
Aber wozu die Frage an der Entwicklung Gesetze können geändert werden.
nachdenkseiten.de/
forum-gesundheitspolitik.de/
bmg.bund.de/krankenversicherung/grundprinzipien.html
bmas.de/DE/Startseite/start.html
deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/
deutsche-rentenversicherung.de/DRVB/de/Navigation/_home_node.html
gbe-bund.de/gbe10/pkg_isgbe5.prc_isgbe?p_uid=gastg&p_aid=79049815&p_sprache=D
iqwig.de/
mdk.de/index.htm
sozialpolitik-aktuell.de/arbeitsbedingungen-berichte.html
dimdi.de/static/de/index.html
g-ba.de/
arbeitsagentur.de/
bundessozialgericht.de/
finkenbusch.de/
wido.de/
tk.de/tk/wineg/118306
Aber wozu die Frage an der Entwicklung Gesetze können geändert werden.
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Hey,
das reicht jetzt an links!!!
Gruß
ReallyAngry
das reicht jetzt an links!!!
Ich möchte verstehen wie die Gesetze zu Stande gekommen sind. Wie /warum sie sich ändern...den (Un)Geist der Zeit erfassen und zwischen 1982 und 2001 habe ich in den USA gelebt und da ist die Entwicklung in Deutschland an mir vorbei gegangen.Aber wozu die Frage an der Entwicklung Gesetze können geändert werden.
Gruß
ReallyAngry
Eine sehr gute Übersicht über die Sozialgesetzgebung der letzten 40 Jahre gab es von der Arbeiterkammer Bremen. Um es mal so zusagen. Die sozialgesetzgebung befindet sich unter dem Kostendruck die Zeiten von wünsch dir was sind seit 40 Jahren vorbei, wir sind bei so ist das. allerdings was bei dem was im System verballert wird ohne nutzen will ich mal lieber schweigen, rein praktisch ist dieses System gut finanzierbar und ein qualitativ hochwertige Allgemeinversorgung ist auch möglich, die Finnen, Schweden und die Niederländer machen es vor.reallyangry hat geschrieben:Hey,
das reicht jetzt an links!!!
.den (Un)Geist der Zeit erfassen und zwischen 1982 und 2001 habe ich in den USA gelebt und da ist die Entwicklung in Deutschland an mir vorbei gegangen.Aber wozu die Frage an der Entwicklung Gesetze können geändert werden.
Gruß
ReallyAngry
Im übrigen begann das Ganze schon ab 1977
spiegel.de/wirtschaft/soziales/techniker-krankenkasse-schafft-praxisgebuehr-ab-a-860925.html
ak-sozialpolitik.de/doku/02_politik/chronik/chronik_gesamt.pdf
z.b Kosten durch Qualmen
krankenkassen.de/dpa/221685.html
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 03.11.2012, 16:44, insgesamt 1-mal geändert.