Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 70
- Registriert: 29.07.2018, 20:27
Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
sollte ich darauf antoworten
Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo,
die Sache befindet sich noch im Widerspruchsverfahren oder auch Verwaltungsverfahren oder auch Anhörung, um mal die gängigen Begriffe zu verwenden. Der Kasse reichen für eine Entscheidung über den Widerspruch die genannten Gründe nicht aus, deshalb die gezielte Fragestellung - antwortst du nicht, läuft es auf eine Ablehnung deines Widerspruchs hinaus. Natürlich kann man vermuten, dass die Kasse auf Zeit spielt und hofft, dass in den nächsten Tagen die Reha-Bewilligung kommt, aber in diesem Verfahren ist eine entsprechende Frist zur Reaktion seitens des Widerspruchsführers normal.
Ich persönlich würde antworten und zumindest versuchen die Fragen zu beantworten soweit es mir möglich wäre.
Gruss
Czauderna
die Sache befindet sich noch im Widerspruchsverfahren oder auch Verwaltungsverfahren oder auch Anhörung, um mal die gängigen Begriffe zu verwenden. Der Kasse reichen für eine Entscheidung über den Widerspruch die genannten Gründe nicht aus, deshalb die gezielte Fragestellung - antwortst du nicht, läuft es auf eine Ablehnung deines Widerspruchs hinaus. Natürlich kann man vermuten, dass die Kasse auf Zeit spielt und hofft, dass in den nächsten Tagen die Reha-Bewilligung kommt, aber in diesem Verfahren ist eine entsprechende Frist zur Reaktion seitens des Widerspruchsführers normal.
Ich persönlich würde antworten und zumindest versuchen die Fragen zu beantworten soweit es mir möglich wäre.
Gruss
Czauderna
Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Das ist ja ein rumgeeiere wieder.
Die Aufforderung zum Reha Antrag basiert auf der Gefährdung der Erwerbsfähigkeit.
Dagegen wird Widerspruch eingelegt. Das ärztliche Attest geht nicht auf die Gefährdung der Erwerbsfähigkeit ein. Also schreibt Dir die Kasse was benötigt wird, um bei der Wiedervorlage beim MDK ein anderes Ergebnis zu erzielen.
Und jetzt wird spekuliert warum die das machen.
Alternativ wird der Widerspruch zurückgewiesen die eingereichten Unterlagen führen zu keinem anderen Ergebnis. Das wäre auch wieder doof.
Was willst Du eigentlich?
Die Aufforderung zum Reha Antrag basiert auf der Gefährdung der Erwerbsfähigkeit.
Dagegen wird Widerspruch eingelegt. Das ärztliche Attest geht nicht auf die Gefährdung der Erwerbsfähigkeit ein. Also schreibt Dir die Kasse was benötigt wird, um bei der Wiedervorlage beim MDK ein anderes Ergebnis zu erzielen.
Und jetzt wird spekuliert warum die das machen.
Alternativ wird der Widerspruch zurückgewiesen die eingereichten Unterlagen führen zu keinem anderen Ergebnis. Das wäre auch wieder doof.
Was willst Du eigentlich?
-
- Beiträge: 70
- Registriert: 29.07.2018, 20:27
Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
[quote=Czauderna post_id=97465 time=1562660471 user_id=7033]
Hallo,
die Sache befindet sich noch im Widerspruchsverfahren oder auch Verwaltungsverfahren oder auch Anhörung, um mal die gängigen Begriffe zu verwenden. Der Kasse reichen für eine Entscheidung über den Widerspruch die genannten Gründe nicht aus, deshalb die gezielte Fragestellung - antwortst du nicht, läuft es auf eine Ablehnung deines Widerspruchs hinaus. Natürlich kann man vermuten, dass die Kasse auf Zeit spielt und hofft, dass in den nächsten Tagen die Reha-Bewilligung kommt, aber in diesem Verfahren ist eine entsprechende Frist zur Reaktion seitens des Widerspruchsführers normal.
Ich persönlich würde antworten und zumindest versuchen die Fragen zu beantworten soweit es mir möglich wäre.
Gruss
Czauderna
[/quote]
Hallo Czauderna ,
vielen Dank für die Antwort. Gerne würde ich der KK antworten aber auf die Frage warum ich der Meinung bin gegen das MDK dass meine Erwerbsunfähigkeit nicht gefährdet sei habe ich keine Antwort da ich es nicht weiss. Ich weiss nur das ich natürlich bemüht bin schnell wieder gesund zu werden und es jetzt nicht der richtige Zeitpunkt für eine Reha ist da noch Untersuchen und Behandlungen ausstehen derzeit (dazu mehr in meiner nächsten Antwort von Broemmel).
Beste Grüße
Marco
Hallo,
die Sache befindet sich noch im Widerspruchsverfahren oder auch Verwaltungsverfahren oder auch Anhörung, um mal die gängigen Begriffe zu verwenden. Der Kasse reichen für eine Entscheidung über den Widerspruch die genannten Gründe nicht aus, deshalb die gezielte Fragestellung - antwortst du nicht, läuft es auf eine Ablehnung deines Widerspruchs hinaus. Natürlich kann man vermuten, dass die Kasse auf Zeit spielt und hofft, dass in den nächsten Tagen die Reha-Bewilligung kommt, aber in diesem Verfahren ist eine entsprechende Frist zur Reaktion seitens des Widerspruchsführers normal.
Ich persönlich würde antworten und zumindest versuchen die Fragen zu beantworten soweit es mir möglich wäre.
Gruss
Czauderna
[/quote]
Hallo Czauderna ,
vielen Dank für die Antwort. Gerne würde ich der KK antworten aber auf die Frage warum ich der Meinung bin gegen das MDK dass meine Erwerbsunfähigkeit nicht gefährdet sei habe ich keine Antwort da ich es nicht weiss. Ich weiss nur das ich natürlich bemüht bin schnell wieder gesund zu werden und es jetzt nicht der richtige Zeitpunkt für eine Reha ist da noch Untersuchen und Behandlungen ausstehen derzeit (dazu mehr in meiner nächsten Antwort von Broemmel).
Beste Grüße
Marco
-
- Beiträge: 70
- Registriert: 29.07.2018, 20:27
Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
[quote=broemmel post_id=97467 time=1562667473 user_id=19567]
Das ist ja ein rumgeeiere wieder.
Die Aufforderung zum Reha Antrag basiert auf der Gefährdung der Erwerbsfähigkeit.
Dagegen wird Widerspruch eingelegt. Das ärztliche Attest geht nicht auf die Gefährdung der Erwerbsfähigkeit ein. Also schreibt Dir die Kasse was benötigt wird, um bei der Wiedervorlage beim MDK ein anderes Ergebnis zu erzielen.
Und jetzt wird spekuliert warum die das machen.
Alternativ wird der Widerspruch zurückgewiesen die eingereichten Unterlagen führen zu keinem anderen Ergebnis. Das wäre auch wieder doof.
Was willst Du eigentlich?
[/quote]
Hallo Broemmel,
vielen Dank für deine Antwort. Zu deiner Frage was ich eigentlich will.
Ich will in erster Linie natürlich Gesund werden oder so gesund sein um wieder arbeiten zu können. Ich will zu einer Reha gehen wenn ich und meine Ärzte es angebracht finden, denn eine Reha soll ja zu meiner Genesung dienen und mich nicht kränker oder meine gesundheitlichen Probleme und Ursachen ungeklärt lassen.Ich war in den letzten 12 Jahren (zuletzt 2018 ) in einer Reha aber habe diese nach meinem Wunsch und Wunsch der Ärzte beantragt und nicht weil mich jemand dazu aufgefordert hat ....(das zeigt Ja auch das ich grundsätzlich nicht gegen eine Reha bin)
ich befinde mich seit ca. 1 Jahr in Augenärztlicher Behandlung unter hoher Kortisoneinnahme diese wird derzeit reduziert und in der Augenklinik und beim Augenarzt überwacht (auf einem Auge bereits erblindet) und jetzt ist das andere betroffen. Durch die hohe und lange Kortisoneinnahme haben sich an meinen Gelenke eine Knochennekrose entwickelt auf beiden Knie so dass ich da eingeschränkt bin und nun eine Medikamentöse Therapie dafür begonnen habe diese muss jetzt beobachtet werden und erneut müssten dann MRT Untersuchungen durchgeführt werden um zu sehen ob es besser wird (Medikament gegen Osteoporose). Durch meine Augenerkrankung haben sich in der Zeit Psychische Ängste und Depressionen entwickelt und ich habe überall nach einer Therapeutin gesucht und nach über 10 Monate eine vetrauensvolle Therapeutin gefunden mit der ich vor kurzem eine Psychotherapie begonnen habe....ja und die Ursache meiner Augenerkrankung wird jetzt auch derzeit mit der Immunologie erforscht (Immundefekt Tests , gen Tests usw ) Ergebnisse stehen noch aus ...nächsten Monat soll ich eine spezielle Impfung bekommen die mit hohen Nebenwirkung zu erwarten sind und dann wieder erneut 2 Monate später....
Wie soll ich mit meinen offenen Behandlungen und Diagnosen da beruhigt zu einer Psychosomatischen Reha fahren und diese alles unterbrechen....vielleicht versteht ihr mich jetzt besser...
Eine Reha würde aus meiner und ärztlicher Sicht zu einem späterem Zeitpunkt zu mehr Erfolg führen ....denn nach einer Psychosomatischen Reha wäre ich mit meinen o.G Problemen nicht geheilt und würde mit der o.g. Ungewissheit meiner bestehenden Erkrankungen und wie es meinem Augendruck z.B nicht konzentriert an der Reha teilnehmen können und würde nach der Reha wieder da anfangen wo ich meine Behandlungen und Untersuchungen unterbrechen würde..
Vielleicht sollte ich auch das alles mal schriftlich der KK schreiben denn ich hatte es nur telefonisch mitgeteilt ......Warum hat die KK dafür kein Verständnis ....verstehe es nicht nur wegen dem Krankengeld.....Alles dreht sich leider nur ums Geld und nicht um die Gesundheit!!
Beste Grüße
Marco
Das ist ja ein rumgeeiere wieder.
Die Aufforderung zum Reha Antrag basiert auf der Gefährdung der Erwerbsfähigkeit.
Dagegen wird Widerspruch eingelegt. Das ärztliche Attest geht nicht auf die Gefährdung der Erwerbsfähigkeit ein. Also schreibt Dir die Kasse was benötigt wird, um bei der Wiedervorlage beim MDK ein anderes Ergebnis zu erzielen.
Und jetzt wird spekuliert warum die das machen.
Alternativ wird der Widerspruch zurückgewiesen die eingereichten Unterlagen führen zu keinem anderen Ergebnis. Das wäre auch wieder doof.
Was willst Du eigentlich?
[/quote]
Hallo Broemmel,
vielen Dank für deine Antwort. Zu deiner Frage was ich eigentlich will.
Ich will in erster Linie natürlich Gesund werden oder so gesund sein um wieder arbeiten zu können. Ich will zu einer Reha gehen wenn ich und meine Ärzte es angebracht finden, denn eine Reha soll ja zu meiner Genesung dienen und mich nicht kränker oder meine gesundheitlichen Probleme und Ursachen ungeklärt lassen.Ich war in den letzten 12 Jahren (zuletzt 2018 ) in einer Reha aber habe diese nach meinem Wunsch und Wunsch der Ärzte beantragt und nicht weil mich jemand dazu aufgefordert hat ....(das zeigt Ja auch das ich grundsätzlich nicht gegen eine Reha bin)
ich befinde mich seit ca. 1 Jahr in Augenärztlicher Behandlung unter hoher Kortisoneinnahme diese wird derzeit reduziert und in der Augenklinik und beim Augenarzt überwacht (auf einem Auge bereits erblindet) und jetzt ist das andere betroffen. Durch die hohe und lange Kortisoneinnahme haben sich an meinen Gelenke eine Knochennekrose entwickelt auf beiden Knie so dass ich da eingeschränkt bin und nun eine Medikamentöse Therapie dafür begonnen habe diese muss jetzt beobachtet werden und erneut müssten dann MRT Untersuchungen durchgeführt werden um zu sehen ob es besser wird (Medikament gegen Osteoporose). Durch meine Augenerkrankung haben sich in der Zeit Psychische Ängste und Depressionen entwickelt und ich habe überall nach einer Therapeutin gesucht und nach über 10 Monate eine vetrauensvolle Therapeutin gefunden mit der ich vor kurzem eine Psychotherapie begonnen habe....ja und die Ursache meiner Augenerkrankung wird jetzt auch derzeit mit der Immunologie erforscht (Immundefekt Tests , gen Tests usw ) Ergebnisse stehen noch aus ...nächsten Monat soll ich eine spezielle Impfung bekommen die mit hohen Nebenwirkung zu erwarten sind und dann wieder erneut 2 Monate später....
Wie soll ich mit meinen offenen Behandlungen und Diagnosen da beruhigt zu einer Psychosomatischen Reha fahren und diese alles unterbrechen....vielleicht versteht ihr mich jetzt besser...
Eine Reha würde aus meiner und ärztlicher Sicht zu einem späterem Zeitpunkt zu mehr Erfolg führen ....denn nach einer Psychosomatischen Reha wäre ich mit meinen o.G Problemen nicht geheilt und würde mit der o.g. Ungewissheit meiner bestehenden Erkrankungen und wie es meinem Augendruck z.B nicht konzentriert an der Reha teilnehmen können und würde nach der Reha wieder da anfangen wo ich meine Behandlungen und Untersuchungen unterbrechen würde..
Vielleicht sollte ich auch das alles mal schriftlich der KK schreiben denn ich hatte es nur telefonisch mitgeteilt ......Warum hat die KK dafür kein Verständnis ....verstehe es nicht nur wegen dem Krankengeld.....Alles dreht sich leider nur ums Geld und nicht um die Gesundheit!!
Beste Grüße
Marco
-
- Beiträge: 70
- Registriert: 29.07.2018, 20:27
Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo zusammen,
Die DRV hat mir nun eine Klinik zugewiesen die nicht oder nur teilweise zu meinem Krankheitsbild passt. Was kann ich jetzt tun?? Muss ich wenn ich der DRV antworte meine KK mit einbeziehen?? denn dadurch wird ja vermutlich sich der reha antritt sich verzögern...
Beste Grüße
MARCO
Die DRV hat mir nun eine Klinik zugewiesen die nicht oder nur teilweise zu meinem Krankheitsbild passt. Was kann ich jetzt tun?? Muss ich wenn ich der DRV antworte meine KK mit einbeziehen?? denn dadurch wird ja vermutlich sich der reha antritt sich verzögern...
Beste Grüße
MARCO
Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo,
der Widerspruch gegen die Aufforderung zum Reha-Antrag hat keine aufschiebende Wirkung. Nach jetzigem Stand ist dein Gestaltungsrecht eingeschränkt. Deshalb brauchst du die Zustimmung der Krankenkasse, wenn du einen Klinikwechsel bei der Rentenversicherung beantragen willst.
Wenn du die Zustimmung der Krankenkasse nicht einholst, musst du damit rechnen, dass man dir ab dem Zeitpunkt, zu dem du in der 1. Klinik aufgenommen worden wärest, bis zur tatsächlichen Aufnahme kein Krankengeld zahlt.
Wenn dein Widerspruch später Erfolg hat, muss die Krankenkasse einbehaltenes Geld nachzahlen.
Viele Grüße
D-S-E
der Widerspruch gegen die Aufforderung zum Reha-Antrag hat keine aufschiebende Wirkung. Nach jetzigem Stand ist dein Gestaltungsrecht eingeschränkt. Deshalb brauchst du die Zustimmung der Krankenkasse, wenn du einen Klinikwechsel bei der Rentenversicherung beantragen willst.
Wenn du die Zustimmung der Krankenkasse nicht einholst, musst du damit rechnen, dass man dir ab dem Zeitpunkt, zu dem du in der 1. Klinik aufgenommen worden wärest, bis zur tatsächlichen Aufnahme kein Krankengeld zahlt.
Wenn dein Widerspruch später Erfolg hat, muss die Krankenkasse einbehaltenes Geld nachzahlen.
Viele Grüße
D-S-E
Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Und damit die Kasse überhaupt zustimmt sollte die Aussage über die Eignung der Klinik ärztlich untermauert sein.D-S-E hat geschrieben: ↑15.07.2019, 22:45Hallo,
der Widerspruch gegen die Aufforderung zum Reha-Antrag hat keine aufschiebende Wirkung. Nach jetzigem Stand ist dein Gestaltungsrecht eingeschränkt. Deshalb brauchst du die Zustimmung der Krankenkasse, wenn du einen Klinikwechsel bei der Rentenversicherung beantragen willst.
Wenn du die Zustimmung der Krankenkasse nicht einholst, musst du damit rechnen, dass man dir ab dem Zeitpunkt, zu dem du in der 1. Klinik aufgenommen worden wärest, bis zur tatsächlichen Aufnahme kein Krankengeld zahlt.
Wenn dein Widerspruch später Erfolg hat, muss die Krankenkasse einbehaltenes Geld nachzahlen.
Viele Grüße
D-S-E
-
- Beiträge: 70
- Registriert: 29.07.2018, 20:27
Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Mir fällt da noch eine wichtige Frage ein ?? Muss in dem Schreiben der Reha Aufforderung innerhalb der 10 Wochenfrist nicht der Paragraph mit dabei stehen ??
Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo,
ja, eigentlich schon, denn die Fristsetzung ist im § 51 SGB V. festgelegt und wenn man die 10-Wochen-Frist setzt, sollte da schon die Rechtsgrundlage in einem entsprechenden Bescheid bekanntgegeben werden, ob das allerdings jetzt noch von Bedeutung ist, dass kann ich nicht beurteilen, das wäre dann rechtlich zu klären.
Gruss
Czauderna
ja, eigentlich schon, denn die Fristsetzung ist im § 51 SGB V. festgelegt und wenn man die 10-Wochen-Frist setzt, sollte da schon die Rechtsgrundlage in einem entsprechenden Bescheid bekanntgegeben werden, ob das allerdings jetzt noch von Bedeutung ist, dass kann ich nicht beurteilen, das wäre dann rechtlich zu klären.
Gruss
Czauderna
Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Wieso soll das von Bedeutung sein? sonst müsste ja in jedem Bescheid ein Hinweis auf das BGB über die Fristenberechnung stehen.
Das ist 1. kein Formfehler und 2. ändert die nicht erfolgte Angabe nichts am Inhalt des Schreibens. Der ist doch deutlich, oder?
Das ist 1. kein Formfehler und 2. ändert die nicht erfolgte Angabe nichts am Inhalt des Schreibens. Der ist doch deutlich, oder?