Hallo mal in die Runde.
Folgendes. ich bin seit langer Zeit AU erkrankt. Nun trete ich am 3.7.13 meine Reha an.
Meine Krankenkasse hat mich nun telefonisch aufgefordert, meinen Arzt darauf hinzuweisen, daß er die Krankmeldung nur bis zum 2.7.13 ausstellt. Ab dem Reha-Beginn würde ich ja Übergangsgeld bekommen.
Bedeutet das denn aber nicht, daß, wenn mein Arzt mich nur bis zum 2.7.13 AU schreibt, ich vom 3.7.13 an arbeitsfähig bin??!!
Ich spinne den Faden jetzt mal weiter...
was ist wenn ich als arbeitsfähig aus der Reha entlassen werde, ich aber tatsächlich noch krank bin. ( ich habe gelesen,dass so etwas von den Reha-Einrichtungen gern gemacht wird). Wird mir mein Arzt dann eine Erst-oder eine Folgebescheinigung ausstellen.
Ich finde das alles sehr verwirrend.
Ich hoffe hier eine Antwort zu finden und danke Euch im Voraus dafür
Sicherlich wäre ich glücklich wenn ich diese Schmerzen nicht mehr hätte und endlich wieder zur Arbeit gehen könnte. Abver das ist ein anderes Thema.
AU und dann Reha- Übergangsgeld
Moderator: Czauderna
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Ich nehme an, dass die Krankenkasse meinte, dass der Auszahlungsschein bis zum 02.07. ausgestellt wird. Arbeitsunfähigkeit besteht auch während der Rehamaßnahme.
Solltest du arbeitsfähig entlassen werden, würde ich dir raten, zumindest einen Arbeitsversuch zu starten. Eine erneute Krankschreibung ist verwaltungstechnisch einfacher als eine weitere Krankschreibung, wenn der Rehaarzt Arbeitsfähigkeit festgestellt hat.
Solltest du arbeitsfähig entlassen werden, würde ich dir raten, zumindest einen Arbeitsversuch zu starten. Eine erneute Krankschreibung ist verwaltungstechnisch einfacher als eine weitere Krankschreibung, wenn der Rehaarzt Arbeitsfähigkeit festgestellt hat.