Ich beziehe nach einer beruflichen Reha noch 3 Monate Anschlussuebergangsgeld .
Jetzt muesste ich ca Anfang Dezember einen Alg 2-Antrag stellen, da ich ab 1. Jan 2010 dann Alg 2 beziehen wuerde.
Bin aber ziemlich schwer erkrankt und werde das mit ziemlicher Sicherheit auch ueber den 1. Jan. hinaus sein.
Bekomme also erstmal das Uebergangsgeld weiter ( fuer 6 Wochen – wie Lohnfortzahlung?)- und dann Krankengeld?
Dazwischen liegt aber der Beginn von Alg 2 ab 1. Jan.
Muss ich jetzt trotz AU einen Antrag auf Alg 2 stellen - oder erst nach Gesundung-und erhalte ich dann solange das bisherige Krankengeld?
Evtl. ne knifflige Frage - aber vielleicht gibt’s ja ExpertInnen, die mir helfen koennen!!!
AU und Antrag auf Alg 2
Moderator: Czauderna
Hallo,
während des Bezuges von Übergangsgeld ist man auch grundsätzlich mit Krankengeldanspruch versichert - wenn nun während des Übergangsgeldbezuges Arbeitsunfähigkeit eintritt und der Übergangsgeldbezug während der Arbeitsunfähigkeit endet, zahlt die Kasse ab dem nächsten Tag Krankengeld in Höhe des Übergangsgeldes weiter für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, maximal 78 Wochen unter Anrechnung von eventuell vorhanden Vorerkrankungen.
Ob der Antrag auf ALG II trotzdem gestellt werden muss vermag ich nicht zu sagen - ich denke eher nein, weil es ja wegen des Krankengeldbezuges nicht zur Leistung von ALG II kommen wird.
Gruß
Czauderna
während des Bezuges von Übergangsgeld ist man auch grundsätzlich mit Krankengeldanspruch versichert - wenn nun während des Übergangsgeldbezuges Arbeitsunfähigkeit eintritt und der Übergangsgeldbezug während der Arbeitsunfähigkeit endet, zahlt die Kasse ab dem nächsten Tag Krankengeld in Höhe des Übergangsgeldes weiter für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, maximal 78 Wochen unter Anrechnung von eventuell vorhanden Vorerkrankungen.
Ob der Antrag auf ALG II trotzdem gestellt werden muss vermag ich nicht zu sagen - ich denke eher nein, weil es ja wegen des Krankengeldbezuges nicht zur Leistung von ALG II kommen wird.
Gruß
Czauderna