Hallo,
ich wurde am 15.04.2010 ausgesteuert. Meine AU wurde vom 09.04.-09.05.2010 ausgestellt. Mittlerweile wurde mir der Auszahlungsschein der Krankenkasse zugestellt. Den hatte ich heute morgen in der Klinik ausfüllen lassen. Fakt ist, dass ich weiterhin arbeitsunfähig lt. Auszahlungsschein bin, die AU (gelber Schein) endet am 09.05.2010. Ein neuer Auszahlungsschein habe ich angefordert.
Fragen:
Wird die AU jetzt über den Auszahlungsschein attestiert oder gibt es weiterhin die gelbe AU-Bescheinigung?
Als nächster Vorstellungstermin wurde der 12.05.2010 angegeben, bin ich damit automatisch bis zum 12.05.2010 weiterhin krank gemeldet?
Wird die Abrechnung vom Aussteuerungstag (15.04.2010) bis zum 12.05.2010 (Vorstellungstag in der Klinik) oder 09.05.2010 (letzter AU-Tag) berechnet?
Vermerk: Ich bin Tumorpatientin am Anfang einer Chemo-Therapie, die Arbeitsunfähigkeit wird sich also hinziehen.
AU, Auszahlungsschein, wie geht es weiter
Moderator: Czauderna
Hallo,
ich vermute, dass mit Aussteuerung das Auslaufen der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber gemeint ist. (Bei den Krankenkassen ist mit Aussteuerung das Ablaufen der 78 Wochen Krankengeldhöchstdauer gemeint.)
Die gelbe AU-Bescheinigung wird nur für die Dauer der Entgeltfortzahlung ausgestellt. Danach soll der Arzt die AU auf dem jeweiligen Auszahlschein bestätigen.
Die Auszahlung erfolgt bis zu dem Datum, an dem der Schein vom Arzt unterschrieben wurde. In der Regel wird auf dem Schein (oder im Anschreiben) ein Datum genannt, wann der Schein beim Arzt vorgelegt werden soll. Wahrscheinlich wird dies auch beim nächsten Auszahlschein der Fall sein. Normalerweise ergibt sich dann für die Auszahlung ein 30- Tage-Rhythmus.
Gruß
RHW
ich vermute, dass mit Aussteuerung das Auslaufen der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber gemeint ist. (Bei den Krankenkassen ist mit Aussteuerung das Ablaufen der 78 Wochen Krankengeldhöchstdauer gemeint.)
Die gelbe AU-Bescheinigung wird nur für die Dauer der Entgeltfortzahlung ausgestellt. Danach soll der Arzt die AU auf dem jeweiligen Auszahlschein bestätigen.
Die Auszahlung erfolgt bis zu dem Datum, an dem der Schein vom Arzt unterschrieben wurde. In der Regel wird auf dem Schein (oder im Anschreiben) ein Datum genannt, wann der Schein beim Arzt vorgelegt werden soll. Wahrscheinlich wird dies auch beim nächsten Auszahlschein der Fall sein. Normalerweise ergibt sich dann für die Auszahlung ein 30- Tage-Rhythmus.
Gruß
RHW