Hallo,
zum Ende meines Arbeitsvertrages habe ich ein paar Fragen auf die Ihr hoffentlich Antworten für mich habt
Zu den Fakten: mein befristeter Arbeitsvertrag endet zum 31.8.09. Seit dem 10.06.2008 bin ich au und beziehe Krankengeld. Mein Urlaubsanspruch von ca. 40 Tagen wurde inzwischen abgegolten, so dass ich damit rechne, dass mein Krankengeldanspruch für 2 Monate ruhen wird. Ausgesteuert werde ich am 6.12.09; die Arbeitsunfähigkeit dauert vorläufig bis 9.9.09.
Ich frage mich nun, ob das Krankengeld wirklich ruhen wird. Bei der Arbeitsagentur ist es ja inzwischen so, dass die Abgeltung des Urlaubsanspruchs kein Ruhen des Al-Geldes I mehr zur Folge hat. So lautet zumindest die telefonische Auskunft der Leistungsabteilung. Es habe vor einigen Monaten ein entsprechendes Urteil gegeben.
Falls das Krankengeld für ca. 2 Monate ruht, bin ich dann weiterhin krankenversichert? Wenn nein, was muss ich unternehmen? Ich bin verheiratet - kann ich in die Familienversicherung wechseln?
Über ein paar Antworten würde ich mich freuen - ich möchte vermeiden, dass ich etwas Wichtiges übersehe und vor Allem möchte ich vermeiden, ohne KV da zu stehen
Gruß
die Haselmaus
Arbeitsvertrag endet während KG-Bezug
Moderator: Czauderna
Hallo,
nein, das Krankengeld wird nicht ruhen - die Abgeltung von Urlaub zählt als Einmalzahlung und führt nicht zum Ruhen des Krankengeldanspruchs.
Die Abgeltungssumme ist Steuer- und Sozialversicherungspflichtig und wird
der Jahres- bzw. Abmeldung für die Rentenversicherung zugeschlagen.
Krankengeld wird ununterbrochen weitergezahlt.
Gruß
Czauderna
nein, das Krankengeld wird nicht ruhen - die Abgeltung von Urlaub zählt als Einmalzahlung und führt nicht zum Ruhen des Krankengeldanspruchs.
Die Abgeltungssumme ist Steuer- und Sozialversicherungspflichtig und wird
der Jahres- bzw. Abmeldung für die Rentenversicherung zugeschlagen.
Krankengeld wird ununterbrochen weitergezahlt.
Gruß
Czauderna
Hallo!
Ja das Thema wurde schonmal diskutiert, da viele Kassen das immer wieder probieren. Hintergrund ist, dass erwerbsfähigen Arbeitslosen eine Urlaubsabgeltung den Anspruch bei der Arge ruhen lässt. Eine solche Regelung wurde vom Gesetzgeber bei Krankengeldbeziehern, die bei beendetem Beschäftigungsverhältnis auch eine solche Abgeltung erhalten, nicht geschaffen. Darin sehen viele Krankenkassen eine ungleichbehandlung und die schöne Möglichkeit, Krankengeld zu sparen.
Daher musste sich das Bundessozialgericht damit beschäftigen. Google mal 30. Mai 2006; B 1 KR 26/05 R .
Demnach führt die Abgeltung nicht zum Ruhen!
Gruß, die Bine
Ja das Thema wurde schonmal diskutiert, da viele Kassen das immer wieder probieren. Hintergrund ist, dass erwerbsfähigen Arbeitslosen eine Urlaubsabgeltung den Anspruch bei der Arge ruhen lässt. Eine solche Regelung wurde vom Gesetzgeber bei Krankengeldbeziehern, die bei beendetem Beschäftigungsverhältnis auch eine solche Abgeltung erhalten, nicht geschaffen. Darin sehen viele Krankenkassen eine ungleichbehandlung und die schöne Möglichkeit, Krankengeld zu sparen.
Daher musste sich das Bundessozialgericht damit beschäftigen. Google mal 30. Mai 2006; B 1 KR 26/05 R .
Demnach führt die Abgeltung nicht zum Ruhen!
Gruß, die Bine