Arbeitsunfall Verletztengeldberechnung

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Moderator: Czauderna

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mister t
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Arbeitsunfall Verletztengeldberechnung

Beitrag von mister t » 30.06.2010, 22:52

Habe eine Woche Praktikum bei einer Firma gemacht und wurde nahtlos eingestellt ab Montags.
Hatte am Ende des 1 Arbeitstages einen Arbeitsunfall mit Sprunggelenksverletzung Operation etc.mindestens 3-6 Monate Au.

Meine Frage wie wird jetzt das Verletztengeld berechnet,war Stundenlohn am ersten Arbeitstag waren es 14 Arbeitsstunden.
Oder wird Alghöhe bezahlt?(war vorher arbeitslos)
Firma hat bereits erklärt daß Sie erst nach 4 Wochen bezahlt

RHW
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Beitrag von RHW » 01.07.2010, 05:29

Hallo,
die Berechnung des Verletztengeldes richtet sich nach § 47 SGB V, § 47 SGB VII und dem folgenden Rundschreiben:
http://www.vdek.com/versicherte/Leistun ... engeld.pdf
(Seite 10+11)
2.1.1.1.2.1 Arbeitsaufnahme in einem noch nicht abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum
Sofern bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum von mindestens 4-wöchiger Dauer noch nicht vorliegt, weil das Arbeitsverhältnis erst während eines laufenden Entgeltabrechnungszeitraums aufgenommen wurde, ist grundsätzlich das vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses an bis zum Tage vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielte Arbeitsentgelt der Berechnung des Regelentgelts zugrunde zu legen.
Der Wechsel von einem Ausbildungs- in ein Arbeitsverhältnis begründet ein neues Beschäftigungsverhältnis.
Hinsichtlich der Berechnung des Regelentgelts gelten die vorgenannten Ausführungen.

§ 47 Absatz 1 Nr. 2 SGB VII
Die Satzung kann bei nicht kontinuierlicher Arbeitsverrichtung und -vergütung abweichende Bestimmungen zur Zahlung und Berechnung des Verletztengeldes vorsehen, die sicherstellen, daß das Verletztengeld seine Entgeltersatzfunktion erfüllt.
Diese Quellen geben leider für diese Konstellation keine genaue Auskunft.
Die Krankenkasse berechnet und zahlt das Verletztengeld im Auftrage der Berufsgenossenschaft. Das gilt aber nur in "Normalfällen". Ob dies hier ein Normalfall ist, kann ich nicht feststellen, da ich die "Verwaltungsvereinbarung Verletztengeld Generalauftrag" im Internet nicht gefunden habe.

Hilfreich wären hier die Satzung (welche Berufsgenossenschaft?) und diese Verwaltungsvereinbarung.

Meine Vermutung ist, dass man die Stunden vom Arbeitsbeginn bis zum Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für die Verletztengeldberechnung zugrunde legt. 14 Arbeitsstunden täglich sind in Deutschland verboten. Laut Arbeitszeitgesetz sind maximal 10 Stunden (Pausen nicht mitgerechnet) erlaubt. Dies könnte zu Nachfragen und Verzögerungen führen.

Nach § 3 Absatz 3 EFZG besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst nach 4 Wochen Beschäftigung.
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html
Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger dauert, zahlt der Arbeitgeber ab 29. Tag das Entgelt.

Gruß
RHW

mister t
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Beitrag von mister t » 01.07.2010, 06:53

Danke für die Antwort
14 Arbeitsstunden sind verboten?
Für Lkwfahrer sind 3x die Woche 15 Stunden und 2x 13 Std innerhalb von 24 Stunden Normalität natürlich keine reine Lenkzeit!!

jumpingpoint
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Beitrag von jumpingpoint » 01.07.2010, 07:50

Grundsätzlich erfolgt eine Berechnung wie von RHW dargestellt. Bei Stundenlöhnern wird das erzielte Einkommen durch die Zahl der Stunden geteilt, mit der vereinbarten Wochenarbeitszeit multipliziert und durch 7 geteilt, sodass man auf einen Tageswert (Regelentgelt) kommt. (Die weitere Berechnung spare ich mir an dieser Stelle).
2.1.1.1.2.9. Regelung in weiteren Sonderfällen
Führt die nach den Abschnitten 2.1.1.1.2.1 bis 2.1.1.1.2.8. vorgenommene Berücksichtigung des vom Versicherten tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts zu einem Regelentgelt, das die Entgeltverhältnisse offensichtlich nicht richtig wiedergibt, so sind unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Einzelfalles die individuellen Verhältnisse zugrunde zu legen, die unter normalen Umständen vorgelegen hätten.
In solchen Sonderfällen wird man unter Umständen auf das im Arbeitsvertrag vereinbarte Monatseinkommen oder alternativ auf das Monatseinkommen eines vergleichbaren Mitarbeiters abstellen.

Die Krankenkasse zahlt im Auftrag der Berufsgenossenschaft innerhalb der ersten 4 Wochen der Beschäftigung (also bis max. 28. Tag nach Beschäftigungsaufnahme) Verletztengeld. Vom 29. Tag bis 70. Tag zahlt der Arbeitgeber das Entgelt weiter und ab dem 71. Tag zahlt die Krankenkasse wieder Verletztengeld.

Mit freundlichen Grüßen[/quote]

mister t
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Beitrag von mister t » 01.07.2010, 16:40

Hatte eben einen Anruf von der Krankenkasse,wurde fiktiv berechnet,nach vergleichbaren Lohn anderer Mitarbeiter.
Aber was für eine Bescheinigung bekomme ich eigentlich wenn ich nach 4 wochen nicht entlassen werde? gelb oder auszahlungschein.
Danke für die kompetenten Infos.

jumpingpoint
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Beitrag von jumpingpoint » 02.07.2010, 08:15

Nach 4 Wochen leistet der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung. Dieser benötigt dafür eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Also wird die normale gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (für die Dauer der Entgeltfortzahlung) ausgestellt. Danach läuft es über einen Auszahlungsschein für das Verletztengeld durch die Krankenkasse.

Mit freundlichen Grüßen

mister t
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Beitrag von mister t » 02.07.2010, 20:33

Also für die ersten 28 Tage gibts nur nen Auszahlungsschein und ab 29 Tag,die
gelbe Bescheinigung ??
War halt noch nie in so einer Situation oder Auszahlungsschein und gelber??

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