Hallo,
wie sieht die soziale Absicherung bei Selbständigen im Falle eines Arbeitsunfalls aus?
Kann man als Selbständiger überhaupt Verletztengeld beziehen, wenn man keine Beiträge zur Berufsgenossenschaft (gesetzlichen Unfallversicherung) oder privaten Unfallversicherung gezahlt hat?
Erhält der Selbständige dann aber in jedem Fall Krankengeld, wenn er in einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist?
Grüße - charles
Arbeitsunfall bei Selbständigen-Verletzten- oder Krankengeld
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 24.03.2010, 16:34
Arbeitsunfälle im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit.
Wenn ein Selbständiger nicht zu den Versicherten in der Unfallversicherung zählt, kann er keinen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung haben und somit hat er auch keinen Anspruch auf Verletztengeld.
Auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung besteht kein Anspruch, wenn sie als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zu erbringen sind.
Wenn ein Selbständiger also in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht versichert ist, kann er keinen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung haben. Somit besteht ein Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Umfasst dieser einen Krankengeldanspruch, so müsste er dann auch Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn ein Selbständiger nicht zu den Versicherten in der Unfallversicherung zählt, kann er keinen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung haben und somit hat er auch keinen Anspruch auf Verletztengeld.
Auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung besteht kein Anspruch, wenn sie als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zu erbringen sind.
Wenn ein Selbständiger also in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht versichert ist, kann er keinen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung haben. Somit besteht ein Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Umfasst dieser einen Krankengeldanspruch, so müsste er dann auch Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit erhalten.
Mit freundlichen Grüßen