Aber genau dieser Hinweis steht doch Standardmäßig auf dem Durchschlag der gelben AU-Bescheinigungen. Oder gibt es auch andere?die AU-Bescheinigung bekommt man in 2 Ausfertigungen: Für den Arbeitgeber und für die Kasse. Nur, wenn der Arzt auf der Arbeitgeber-Ausfertigung vermerkt hat, dass er (der Arzt) für die Weiterleitung an die Kasse sorgt, ist der Versicherte raus. Dann behält der Arzt die Ausfertigung für die Kasse ein und leitet sie selbst an die Kasse weiter.
Wenn die Ärzte nämlich die Standard-Muster verwenden, müssten diese Ärzte ja eigentlich auch die Krankmeldungen an die Kassen senden.
Gruß
Sportsfreund