Hallo,Machts Sinn hat geschrieben:Ja Czauderna,
die Begutachtungsrichtlinien haben aber mit den AU-Richtlinien nichts zu tun und heißen Begutachtungsanleitung. Dass sie in Zusammenarbeit zwischen dem GKV-Spitzenverband, den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene und der MDK-Gemeinschaft erarbeitet wurde, erkennt man mit verschlossenen Augen!
Nur soviel zum unabhängigen MDK.
Gruß!
Machts Sinn
also auch rechtswidrig ???
Gruss
Czauderna