Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) – wozu?
Moderator: Czauderna
Hallo Machts Sinn,
also, dann auch hier von mir eine Antwort, aber keine Angst, nicht die Gleiche
wie im anderen Strang. Ich habe mit diesen Strang noch einmal angesehen
und habe mir so meine Gedanken gemacht über die Möglichkeiten der Petitionen -
du selbst hast ja offenbar auch schon eine losgelassen. Ein Kollege hat mir nun den Tipp gegeben, dass es im Internet eine Seite geben soll, wo man alle, bereits erledigten Petitionen nachlesen kann - sogar mit Namen.
Ich werde mir mal die Mühe machen die Petitionen zum Thema Krankenversicherung/Krankenkassen/Sozialgesetzgebung.
Mich interessiert einfach, ob es ähnliche Petitionen wie die deinige schon einmal gab und wie die formuliert und "abgeschmettert" wurden.
Gruss
Czauderna
also, dann auch hier von mir eine Antwort, aber keine Angst, nicht die Gleiche
wie im anderen Strang. Ich habe mit diesen Strang noch einmal angesehen
und habe mir so meine Gedanken gemacht über die Möglichkeiten der Petitionen -
du selbst hast ja offenbar auch schon eine losgelassen. Ein Kollege hat mir nun den Tipp gegeben, dass es im Internet eine Seite geben soll, wo man alle, bereits erledigten Petitionen nachlesen kann - sogar mit Namen.
Ich werde mir mal die Mühe machen die Petitionen zum Thema Krankenversicherung/Krankenkassen/Sozialgesetzgebung.
Mich interessiert einfach, ob es ähnliche Petitionen wie die deinige schon einmal gab und wie die formuliert und "abgeschmettert" wurden.
Gruss
Czauderna
Hallo Machts Sinn,
ich weiß nicht, aber die hier würde zu dir und deiner hier vertretenen Meinung passen:
"Die Petition ist beendet. Es wurden 129 Unterschriften gesammelt.
Petitionsbeschluss: Der Petition wurde nicht entsprochen oder überwiegend nicht entsprochen.
Reformvorschläge in der Sozialversicherung - Zentrale Einrichtung zur gesundheitlichen Begutachtung im Sozialversicherungssystem
Von: *********** Deutschland / Baden-Württemberg "
Ich hatte allerdings noch nicht so viel Zeit, mich intensiv damit zu beschäftigen und zu dem Thema Krankenkasse noch mehr zu finden.
Gruss
Czauderna
ich weiß nicht, aber die hier würde zu dir und deiner hier vertretenen Meinung passen:
"Die Petition ist beendet. Es wurden 129 Unterschriften gesammelt.
Petitionsbeschluss: Der Petition wurde nicht entsprochen oder überwiegend nicht entsprochen.
Reformvorschläge in der Sozialversicherung - Zentrale Einrichtung zur gesundheitlichen Begutachtung im Sozialversicherungssystem
Von: *********** Deutschland / Baden-Württemberg "
Ich hatte allerdings noch nicht so viel Zeit, mich intensiv damit zu beschäftigen und zu dem Thema Krankenkasse noch mehr zu finden.
Gruss
Czauderna
Taschenspielertrick-Rechtsanwendung
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Hallo Machts Sinn,
indirekt hat das doch alles miteinander zu tun.
Stammt die Petition von dir ?
Wenn ja, dann habe ich dir vor langer Zeit
in einem anderen Forum schon mal
geantwortet ( Die ******* habe ich
gesetzt, da steht ein Name im Internet).
Wenn das alles so ist wie ich es befuerchte,
dann wirst du sicher verstehen dass ich
dann hier voerst nichts mehr zu dir und
deinen Beitraegen schreiben werde.
Gruss
Czauderna
indirekt hat das doch alles miteinander zu tun.
Stammt die Petition von dir ?
Wenn ja, dann habe ich dir vor langer Zeit
in einem anderen Forum schon mal
geantwortet ( Die ******* habe ich
gesetzt, da steht ein Name im Internet).
Wenn das alles so ist wie ich es befuerchte,
dann wirst du sicher verstehen dass ich
dann hier voerst nichts mehr zu dir und
deinen Beitraegen schreiben werde.
Gruss
Czauderna
Hallo Machts Sinn,Machts Sinn hat geschrieben:Von Krankenkassenfee zur Aussage, dass die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien ein ziemlich unmaßgeblichen Papier seien:
Nun ja, wenn die Diskussion zu den AU-Richtlinien, die nun mal als "Gesetz" maßgeblich sind, so wenig sachlich abdriftet, legt sich auch mein Interesse weiterzudiskutieren.
Es scheint ein weit verbreiteter Irrtum zu sein, dass die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien, als "Gesetz" maßgeblich sind. Jedenfalls „pfeift“ die Sozialgerichtsbarkeit auf weite Teile und behauptet schlicht das Gegenteil, nämlich dass die „untergesetzlichen Regelungen“ insoweit unwirksam sind. Nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr 7 SGB V dürfen die Richtlinien nur die „Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit“ regeln. Diese gesetzliche Vorgabe enthält keine Ermächtigung für insbesondere vom SGB V und vom SGB X sowie von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes abweichende Regelungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss; er ist mit seinen Richtlinien an den Rahmen des Gesetzes gebunden, den er aber mehrfach verlassen hat.
Gruß!
Machts Sinn
das meinst du - du meinst auch, dass es ein weit verbreiteter Irrtum wäre.
Meinst du, glaubst du oder weißt du.
Natürlich sind diese Richtlinien an die gesetzlichen Vorgaben gebunden, daran gibt es keine Zweifel, dass diese Vorgaben aber mehrfach (was heißt eigentlich mehrfach ?? 1,2,3....50...1000 mal, und von wem genau ??) nicht beachtet
wurden, das stellst du als Behauptung mal hier rein.
Gruss
Czauderna
Hallo Machts Sinn,
da muss das SGB V geändert werden. Der Krankengeldanspruch stellt immer auf das Feststellungsdatum der Arbeitsunfähigkeit ab, nicht auf das Beginndatum. Insofern sind die AU-Richtlinien hier nicht ausreichend, die lediglich die Möglichkeit eines rückwirkenden Beginns der AU beschreiben. Ich halte die "1 Tag zu spät"-Praxis einiger Kassen ohnehin nicht für nachvollziehbar. Daraus resultierte ja gerade das LSG-Urteil in NRW (wohl noch nicht rechtswirksam)
da muss das SGB V geändert werden. Der Krankengeldanspruch stellt immer auf das Feststellungsdatum der Arbeitsunfähigkeit ab, nicht auf das Beginndatum. Insofern sind die AU-Richtlinien hier nicht ausreichend, die lediglich die Möglichkeit eines rückwirkenden Beginns der AU beschreiben. Ich halte die "1 Tag zu spät"-Praxis einiger Kassen ohnehin nicht für nachvollziehbar. Daraus resultierte ja gerade das LSG-Urteil in NRW (wohl noch nicht rechtswirksam)
Hallo Machts Sinn,Machts Sinn hat geschrieben:Ja Leser,
da müsste das SGB V geändert werden; wenn der Gesetzgeber das will, wäre dies im Zusammenhang mit dem Patientenrechtegesetz möglich. Wenn die Rechtslage aber unverändert bleiben soll, wären die AU-RL zu harmonisieren, damit sich künftig weniger Ärzte auf unzutreffende Richtlinien verlassen.
Gruß!
Machts Sinn
die Begutachtungsrichtlinien des MDK hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeit wurde inzwischen geändert - schon gelesen ??
Dein zitiertes Schreiben des BVA an den Bundesdatenschutzbeauftragten ist von 2001 - das sind mittlerweile 11 Jahre !!!
Schreiben des BVA stellen übrigens keine verbindliche Regelung für alle Krankenkassen dar.
Nicht, dass ich damit sagen will, dass das eine oder das andere richtig wäre,
nur solche Schreiben besagen rein gar nichts, schon erst recht nicht eine
Rechtsverbindlichkeit für die Kassen allgemein.
Gruss
Czauderna
Gruss
Czauderna