Arbeitslosengeld endet wegen längerer Erkrankung - automatisch krankenversichert?
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 31.01.2019, 14:17
Arbeitslosengeld endet wegen längerer Erkrankung - automatisch krankenversichert?
Hallo liebe Foren-Mitglieder,
ich benötige bitte eure Hilfe.
Ich bin aktuell im ALG 1-Bezug und über 6 Wochen krankgeschrieben. Somit endet mein ALG 1 in den nächsten Tagen.
Es wird noch ein Änderungsbescheid der Arge erstellt und die Daten dann elektronisch an meine KK übermittelt. Soweit alles richtig und verstanden.
Auf Rückfrage bei der KK konnte mir der "freundliche" Mitarbeiter jedoch nicht sagen, ob ich Anspruch auf Krankengeld habe. Das würde erst nach Übermittlung der Arge festgestellt und mir dann mitgeteilt. Auf meine weitere Frage, ob ich denn nahtlos krankenversichert sei, sagte er mir, wenn ich Anspruch auf Krankengeld hätte, wäre ich auch krankenversichert.
Ich war in der Vergangenheit bereits länger auf diese Krankheit (AU vom 13.12.2018 - 05.06.2020) im Krankengeldbezug, wenn ich es richtig verstehe, ist eine neue Blockfrist ab 13.12.2021 eingetreten.
Was mich nun umtreibt ist die Frage, bin ich automatisch erstmal weiter krankenversichert?
Lieben Dank schonmal und viele Grüße Hildegard
ich benötige bitte eure Hilfe.
Ich bin aktuell im ALG 1-Bezug und über 6 Wochen krankgeschrieben. Somit endet mein ALG 1 in den nächsten Tagen.
Es wird noch ein Änderungsbescheid der Arge erstellt und die Daten dann elektronisch an meine KK übermittelt. Soweit alles richtig und verstanden.
Auf Rückfrage bei der KK konnte mir der "freundliche" Mitarbeiter jedoch nicht sagen, ob ich Anspruch auf Krankengeld habe. Das würde erst nach Übermittlung der Arge festgestellt und mir dann mitgeteilt. Auf meine weitere Frage, ob ich denn nahtlos krankenversichert sei, sagte er mir, wenn ich Anspruch auf Krankengeld hätte, wäre ich auch krankenversichert.
Ich war in der Vergangenheit bereits länger auf diese Krankheit (AU vom 13.12.2018 - 05.06.2020) im Krankengeldbezug, wenn ich es richtig verstehe, ist eine neue Blockfrist ab 13.12.2021 eingetreten.
Was mich nun umtreibt ist die Frage, bin ich automatisch erstmal weiter krankenversichert?
Lieben Dank schonmal und viele Grüße Hildegard
Re: Arbeitslosengeld endet wegen längerer Erkrankung - automatisch krankenversichert?
Hallo und willkommen im Forum
Ich war in der Vergangenheit bereits länger auf diese Krankheit (AU vom 13.12.2018 - 05.06.2020) im Krankengeldbezug, wenn ich es richtig verstehe, ist eine neue Blockfrist ab 13.12.2021 eingetreten.
Was mich nun umtreibt ist die Frage, bin ich automatisch erstmal weiter krankenversichert?
also, theoretisch besteht ab dem 13.12.2021 wieder Krankengeldanspruch, vorausgesetzt, dass das mit der Blockfrist auch stimmt und dass am 13.12.2021 auch eine Versicherung mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch bestand.
Ob auch praktisch ein Anspruch auf Krankengeld besteht, muss die Krankenkasse prüfen.
Dabei gilt folgendes - wenn seit dem 06.06.2020 bis zum Beginn der neuen Blockfrist bzw. dem Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit, die nach Beginn der neuen Blockfrist begonnen hat, für die Dauer von sechs Monaten keine Arbeitsunfähigkeit wegen der alten Erkrankung bestand, dann besteht auch wieder ein Krankengeldanspruch, entweder ab Beginn der neuen Blockfrist, bzw. ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit, soweit sie nach Beginn der neuen Blockfrist eingetreten ist, wobei diese sechs Monate nicht am Stück nachgewiesen werden müssen.
Unabhängig davon ist die nahtlose, weitere Krankenversicherung nach Ablauf des Arbeitslosengeld-1 Anspruchs sichergestellt, entweder wenn ALG-2 bezogen wird oder durch eine freiwillige Versicherung im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung oder auch ggf. durch eine Familienversicherung.
Gruss
Czauderna
Ich war in der Vergangenheit bereits länger auf diese Krankheit (AU vom 13.12.2018 - 05.06.2020) im Krankengeldbezug, wenn ich es richtig verstehe, ist eine neue Blockfrist ab 13.12.2021 eingetreten.
Was mich nun umtreibt ist die Frage, bin ich automatisch erstmal weiter krankenversichert?
also, theoretisch besteht ab dem 13.12.2021 wieder Krankengeldanspruch, vorausgesetzt, dass das mit der Blockfrist auch stimmt und dass am 13.12.2021 auch eine Versicherung mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch bestand.
Ob auch praktisch ein Anspruch auf Krankengeld besteht, muss die Krankenkasse prüfen.
Dabei gilt folgendes - wenn seit dem 06.06.2020 bis zum Beginn der neuen Blockfrist bzw. dem Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit, die nach Beginn der neuen Blockfrist begonnen hat, für die Dauer von sechs Monaten keine Arbeitsunfähigkeit wegen der alten Erkrankung bestand, dann besteht auch wieder ein Krankengeldanspruch, entweder ab Beginn der neuen Blockfrist, bzw. ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit, soweit sie nach Beginn der neuen Blockfrist eingetreten ist, wobei diese sechs Monate nicht am Stück nachgewiesen werden müssen.
Unabhängig davon ist die nahtlose, weitere Krankenversicherung nach Ablauf des Arbeitslosengeld-1 Anspruchs sichergestellt, entweder wenn ALG-2 bezogen wird oder durch eine freiwillige Versicherung im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung oder auch ggf. durch eine Familienversicherung.
Gruss
Czauderna
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 31.01.2019, 14:17
Re: Arbeitslosengeld endet wegen längerer Erkrankung - automatisch krankenversichert?
Guten Morgen Czauderna,
vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.
Seit dem 06.06.2020 war ich weder auf diese noch auf eine andere Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben.
Da man mir bei der Agentur für Arbeit jedoch sagte, dass der Bescheid der vorläufigen Beendigung des Alg 1 erst am Tag der tatsächlichen Beendigung erstellt wird, und wenn ich es richtig verstanden habe, auch erst dann wird es an die KK übermittelt. Somit entscheidet erst dann meine KK, ob ich überhaupt Krankengeld und somit auch krankenversichert bin?
Theoretisch könnte ich mich familienversichern, jedoch bei einer anderen Krankenkasse. Sollte ich da sicherheitshalber aktiv werden? Oder gibt es irgendwelche Übergangsregelungen?
Ich habe einige wichtige Arzttermine nach Beendigung des ALG 1 und weiß echt nicht was ich jetzt tun muss.
Herzliche Grüße Hilde
vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.
Seit dem 06.06.2020 war ich weder auf diese noch auf eine andere Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben.
Da man mir bei der Agentur für Arbeit jedoch sagte, dass der Bescheid der vorläufigen Beendigung des Alg 1 erst am Tag der tatsächlichen Beendigung erstellt wird, und wenn ich es richtig verstanden habe, auch erst dann wird es an die KK übermittelt. Somit entscheidet erst dann meine KK, ob ich überhaupt Krankengeld und somit auch krankenversichert bin?
Theoretisch könnte ich mich familienversichern, jedoch bei einer anderen Krankenkasse. Sollte ich da sicherheitshalber aktiv werden? Oder gibt es irgendwelche Übergangsregelungen?
Ich habe einige wichtige Arzttermine nach Beendigung des ALG 1 und weiß echt nicht was ich jetzt tun muss.
Herzliche Grüße Hilde
Re: Arbeitslosengeld endet wegen längerer Erkrankung - automatisch krankenversichert?
Hallo,Hildegard C. hat geschrieben: ↑07.05.2022, 10:07Guten Morgen Czauderna,
vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.
Seit dem 06.06.2020 war ich weder auf diese noch auf eine andere Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben.
Da man mir bei der Agentur für Arbeit jedoch sagte, dass der Bescheid der vorläufigen Beendigung des Alg 1 erst am Tag der tatsächlichen Beendigung erstellt wird, und wenn ich es richtig verstanden habe, auch erst dann wird es an die KK übermittelt. Somit entscheidet erst dann meine KK, ob ich überhaupt Krankengeld und somit auch krankenversichert bin?
Theoretisch könnte ich mich familienversichern, jedoch bei einer anderen Krankenkasse. Sollte ich da sicherheitshalber aktiv werden? Oder gibt es irgendwelche Übergangsregelungen?
Ich habe einige wichtige Arzttermine nach Beendigung des ALG 1 und weiß echt nicht was ich jetzt tun muss.
Herzliche Grüße Hilde
ich würde erst mal abwarten. Das Arbeitsamt stellt nach sechs Wochen die Zahlung ein und die Krankenkasse muss den Krankengeldanspruch von sich aus prüfen und entscheiden. So, wie ich es sehe, wird es zur Krankengeldzahlung kommen und deshalb auch die Krankenversicherung bei deiner Kasse (beitragsfrei) weiterlaufen. Sollte es wider Erwarten dazu nicht kommen, kannst du immer noch, auch rückwirkend die Familienversicherung bei der anderen Kasse beantragen, das geht dann nahtlos und die neue Kasse übernimmt dann auch alle Leistungen (Krankengeld ausgenommen).
Gruss
Czauderna
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 31.01.2019, 14:17
Re: Arbeitslosengeld endet wegen längerer Erkrankung - automatisch krankenversichert?
Hallo,
vielen Dank, dann werde ich erstmal abwarten.
Ich bin erstmal ein bisschen beruhigt, dass ich notfalls auch rückwirkend die Familienversicherung nahtlos beantragen kann.
Wieso mir der "freundliche" (Ironie) Mitarbeiter bei der KK nicht sagen konnte, ob oder ob nicht, kann ich trotzdem nicht verstehen. Es ging mir nicht um die Höhe des KG sondern lediglich um die Beantwortung, ob ich Anspruch habe. Die Daten sind ja bekannt.
Na ja, ich warte nun ab was geschieht.
Herzlichen Dank Hilde
vielen Dank, dann werde ich erstmal abwarten.
Ich bin erstmal ein bisschen beruhigt, dass ich notfalls auch rückwirkend die Familienversicherung nahtlos beantragen kann.
Wieso mir der "freundliche" (Ironie) Mitarbeiter bei der KK nicht sagen konnte, ob oder ob nicht, kann ich trotzdem nicht verstehen. Es ging mir nicht um die Höhe des KG sondern lediglich um die Beantwortung, ob ich Anspruch habe. Die Daten sind ja bekannt.
Na ja, ich warte nun ab was geschieht.
Herzlichen Dank Hilde
Re: Arbeitslosengeld endet wegen längerer Erkrankung - automatisch krankenversichert?
Hallo Hildegard,
gerade bei Versicherten, die bereits lange im Krankengeldbezug waren, sind wir (= Ich arbeite auch in diesem Bereich bei einer Kasse) sehr vorsichtig mit (telefonischen) Zusagen.
Das hat folgende Gründe:
- Die Blockfrist beginnt nicht zwingend mit deiner langen Erkrankung im Dezember 2018. Gibt es auch nur einen einzigen AU-Tag mit dieser Diagnose vorher, können die Fristen ganz anders sein. Das kann sich dann auch auf den Anspruch auswirken.
- Für die Frage des erneuten Anspruchs auf Krankengeld ist auch wichtig, ob du mindestens 6 Monate gearbeitet hast oder vermittelbar warst --> Das heißt nicht zwingend, dass der Bezug von Arbeitslosengeld 1 reicht. Möglicherweise hast du das Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung erhalten, was bedeutet, dass du nicht vermittelbar warst.
Jedenfalls ist es für die Krankenkasse schwierig, am Telefon "mal eben schnell" eine verbindliche Aussage zu treffen.
Übrigens:
Deine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist IMMER gesichert.
Wenn du kein Krankengeld bekommst, auch kein Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2, dann wird dich die Kasse kontaktieren, um die Möglichkeiten für die Versicherung mit dir zu besprechen (Familienversicherung oder Selbstzahler). In der Zwischenzeit kannst du aber selbstverständlich deine Karte regulär nutzen. Da Anmeldungen von Arbeitsamt oder neuen Arbeitgebern IMMER rückwirkend erfolgen, bleiben die Karten immer nutzbar.
Viele Grüße
D-S-E
gerade bei Versicherten, die bereits lange im Krankengeldbezug waren, sind wir (= Ich arbeite auch in diesem Bereich bei einer Kasse) sehr vorsichtig mit (telefonischen) Zusagen.
Das hat folgende Gründe:
- Die Blockfrist beginnt nicht zwingend mit deiner langen Erkrankung im Dezember 2018. Gibt es auch nur einen einzigen AU-Tag mit dieser Diagnose vorher, können die Fristen ganz anders sein. Das kann sich dann auch auf den Anspruch auswirken.
- Für die Frage des erneuten Anspruchs auf Krankengeld ist auch wichtig, ob du mindestens 6 Monate gearbeitet hast oder vermittelbar warst --> Das heißt nicht zwingend, dass der Bezug von Arbeitslosengeld 1 reicht. Möglicherweise hast du das Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung erhalten, was bedeutet, dass du nicht vermittelbar warst.
Jedenfalls ist es für die Krankenkasse schwierig, am Telefon "mal eben schnell" eine verbindliche Aussage zu treffen.
Übrigens:
Deine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist IMMER gesichert.
Wenn du kein Krankengeld bekommst, auch kein Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2, dann wird dich die Kasse kontaktieren, um die Möglichkeiten für die Versicherung mit dir zu besprechen (Familienversicherung oder Selbstzahler). In der Zwischenzeit kannst du aber selbstverständlich deine Karte regulär nutzen. Da Anmeldungen von Arbeitsamt oder neuen Arbeitgebern IMMER rückwirkend erfolgen, bleiben die Karten immer nutzbar.
Viele Grüße
D-S-E
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 31.01.2019, 14:17
Re: Arbeitslosengeld endet wegen längerer Erkrankung - automatisch krankenversichert?
Hallo D-S-E,
vielen Dank für Deine Erläuterungen.
Es ist für mich erstmal eine gute Nachricht, dass ich auf jeden Fall krankenversichert bin.
Herzlichen Dank für deine gute Erklärung, dass hätte ich mir von meiner KK genauso gewünscht.
Ich werde jetzt abwarten, so wie es auch Czauderna empfohlen hat, und meine Erfahrungen auf jeden Fall hier teilen.
Vielen Dank nohmal und herzliche Grüße Hilde
vielen Dank für Deine Erläuterungen.
Es ist für mich erstmal eine gute Nachricht, dass ich auf jeden Fall krankenversichert bin.
Herzlichen Dank für deine gute Erklärung, dass hätte ich mir von meiner KK genauso gewünscht.
Ich werde jetzt abwarten, so wie es auch Czauderna empfohlen hat, und meine Erfahrungen auf jeden Fall hier teilen.
Vielen Dank nohmal und herzliche Grüße Hilde