Zu meinem Fall:
nach 1 3/4 Jahren Tz Job (30h/Woche) zum 31.05.2023 gekündig worden. Die Arbeit wurde zu 100% remote ausgeübt. Parallel bin ich zu max. 10h/Woche freelancer im gleichen Berufsfeld (remote). Dafür zahle ich kein Beiträge in die SV.
ALG1 Antrag wurde gestellt. Mit der Agentur für Arbeit wurde bereits geklärt,dass ich geringfügige freelancer Tätigkeiten ausüben darf (Ich würde mich dann für z.B. 10 Tage abmelden).
Diagnose MS am 30.05.2023 erhalten.
In meinem KG Antrag steht sinngemäß, dass ich während des Bezuges von KG u.a. keine freelancer Tätigkeit ausüben darf, sonst müsste ich KG zurückzahlen. Ist das korrekt so? Hat die KK Zugriff auf meinen EK Bescheid?
Arbeit als freelancer während Krankengeldbezug
Moderator: Czauderna
Re: Arbeit als freelancer während Krankengeldbezug
Hallo und willkommen im Forum
Ja, grundsätzlich gilt, wenn man arbeitsunfähig ist, speziell bei ALG-1 Bezug, dann kann man nicht "neben" der Arbeitsunfähigkeit trotzdem arbeiten. So, wie geschildert, wird es allerdings kompliziert. Wenn du dich beim Arbeitsamt abmeldest, dann wird auch kein ALG-1 mehr weitergezahlt. Das Arbeitsamt meldet dich dann auch bei der Krankenkasse ab, was zur Folge hat, dass die Krankenkasse dich ab dem Folgetag (erst mal) in die obligatorische Anschlussversicherung (OAV) steckt und von dir den höchsten Beitrag fordert, was du korrigieren kannst, in dem du deine tatsächlichen Einkünfte erklärst bzw. nachweist. Es kann dann sein, dass aufgrund deiner Erklärung ein niedrigerer Beitrag angesetzt wird, der aber dann nachträglich durch den passenden Einkommensteuerbescheid bestätigt werden muss. Damit wäre die Frage , ob die Krankenkasse "Zugriff" auf deinen Einkommensteuerbescheid hätte, mit "ja" zu beantworten. Allerdings nicht in der Form, dass die Kasse den Bescheid vom Finanzamt bekommt, sondern dass er von dir vorgelegt werden muss.
Jetzt kommt aber die positive Nachricht - wenn zwischen dem Ende des ALG-1 und Wiederbeginn der ALG-1 Zahlung weniger als 30 Tage liegen, dann könnte ggf. der nachgehende Leistungsanspruch greifen, was bedeutet, dass du zwar Anspruch auf Leistungen hättest, aber dafür keine Beiträge entrichten müsstest. Da ich mal davon ausgehe, dass du als Freelancer im Vorfeld schon die genauen Zeiträume kennst, rate ich dir, in solchen Fällen direkt mit der Kasse Kontakt aufzunehmen und eine Klärung herbeizuführen.
Was den Krankengeldanspruch während der Arbeitsunfähigkeitszeiten betrifft, gilt, dass ALG-1 bis zur Dauer von sechs Wochen weitergezahlt wird und danach die Krankenkasse Krankengeld zahlt. Bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit außerhalb des ALG1- Bezuges kommt es dann darauf an, welcher Art deine Versicherung wäre - hauptberuflich selbständig (Klasse mit Krankengeldanspruch) oder im Rahmen des nachgehenden Leistungsanspruchs - wäre dann ein neues Problem.
Gruss
Czauderna
Nachtrag vom 08.06.2023 18:16 Uhr - die schlechte Nachricht, dass mit dem nachgehenden Anspruch musst du leider vergessen, also alles was oben in roter Schrift steht - Ratte 1 sei Dank.
Ja, grundsätzlich gilt, wenn man arbeitsunfähig ist, speziell bei ALG-1 Bezug, dann kann man nicht "neben" der Arbeitsunfähigkeit trotzdem arbeiten. So, wie geschildert, wird es allerdings kompliziert. Wenn du dich beim Arbeitsamt abmeldest, dann wird auch kein ALG-1 mehr weitergezahlt. Das Arbeitsamt meldet dich dann auch bei der Krankenkasse ab, was zur Folge hat, dass die Krankenkasse dich ab dem Folgetag (erst mal) in die obligatorische Anschlussversicherung (OAV) steckt und von dir den höchsten Beitrag fordert, was du korrigieren kannst, in dem du deine tatsächlichen Einkünfte erklärst bzw. nachweist. Es kann dann sein, dass aufgrund deiner Erklärung ein niedrigerer Beitrag angesetzt wird, der aber dann nachträglich durch den passenden Einkommensteuerbescheid bestätigt werden muss. Damit wäre die Frage , ob die Krankenkasse "Zugriff" auf deinen Einkommensteuerbescheid hätte, mit "ja" zu beantworten. Allerdings nicht in der Form, dass die Kasse den Bescheid vom Finanzamt bekommt, sondern dass er von dir vorgelegt werden muss.
Jetzt kommt aber die positive Nachricht - wenn zwischen dem Ende des ALG-1 und Wiederbeginn der ALG-1 Zahlung weniger als 30 Tage liegen, dann könnte ggf. der nachgehende Leistungsanspruch greifen, was bedeutet, dass du zwar Anspruch auf Leistungen hättest, aber dafür keine Beiträge entrichten müsstest. Da ich mal davon ausgehe, dass du als Freelancer im Vorfeld schon die genauen Zeiträume kennst, rate ich dir, in solchen Fällen direkt mit der Kasse Kontakt aufzunehmen und eine Klärung herbeizuführen.
Was den Krankengeldanspruch während der Arbeitsunfähigkeitszeiten betrifft, gilt, dass ALG-1 bis zur Dauer von sechs Wochen weitergezahlt wird und danach die Krankenkasse Krankengeld zahlt. Bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit außerhalb des ALG1- Bezuges kommt es dann darauf an, welcher Art deine Versicherung wäre - hauptberuflich selbständig (Klasse mit Krankengeldanspruch) oder im Rahmen des nachgehenden Leistungsanspruchs - wäre dann ein neues Problem.
Gruss
Czauderna
Nachtrag vom 08.06.2023 18:16 Uhr - die schlechte Nachricht, dass mit dem nachgehenden Anspruch musst du leider vergessen, also alles was oben in roter Schrift steht - Ratte 1 sei Dank.
Re: Arbeit als freelancer während Krankengeldbezug
Ok, danke für die Info.
In der Zeit 01. 06. - 15.07. bekäme ich wohl erst mal ALG1. (wahrscheinlich musste ich mich gar nicht erst um Arbeit kümmern, denn ich bin ja krank). Danach würde KG bezahlt werden. Das Entgelt aus der Freelancer Tätigkeit wäre wahrscheinlich niedriger als das KG. (halb so viel). Das kann sich aber je nach Auftrag auch stark ändern. Bin gerade dabei ein Angebot abzugeben, welches das KG deutlich übersteigen würde.
Ich weiß, es ist und bleibt eine Gratwanderung. Ich habe halt schon noch den Anspruch etwas zu tun. Ich denke ich lasse das auf mich zu kommen. KG ablehnen kann ich ja immer noch, oder ggf. zurueckzahlen.
In der Zeit 01. 06. - 15.07. bekäme ich wohl erst mal ALG1. (wahrscheinlich musste ich mich gar nicht erst um Arbeit kümmern, denn ich bin ja krank). Danach würde KG bezahlt werden. Das Entgelt aus der Freelancer Tätigkeit wäre wahrscheinlich niedriger als das KG. (halb so viel). Das kann sich aber je nach Auftrag auch stark ändern. Bin gerade dabei ein Angebot abzugeben, welches das KG deutlich übersteigen würde.
Ich weiß, es ist und bleibt eine Gratwanderung. Ich habe halt schon noch den Anspruch etwas zu tun. Ich denke ich lasse das auf mich zu kommen. KG ablehnen kann ich ja immer noch, oder ggf. zurueckzahlen.
Re: Arbeit als freelancer während Krankengeldbezug
Hallo,
Diagnose MS am 30.05.2023 erhalten.
Vorsicht,
Erkrankung ist nicht gleichbedeutend mit Arbeitsunfähigkeit . dies nur als Hinweis.
Gruss
Czauderna
Diagnose MS am 30.05.2023 erhalten.
Vorsicht,
Erkrankung ist nicht gleichbedeutend mit Arbeitsunfähigkeit . dies nur als Hinweis.
Gruss
Czauderna
Re: Arbeit als freelancer während Krankengeldbezug
Hallo czauderna,
m.E. gibt es in diesem Fall keinen nachgehenden Leistungsanspruch, da er ja nach der Versicherungspflicht erwerbstätig ist. Auf den Umfang der Erwerbstätigkeit kommt es dabei nicht an.
MfG
ratte1
m.E. gibt es in diesem Fall keinen nachgehenden Leistungsanspruch, da er ja nach der Versicherungspflicht erwerbstätig ist. Auf den Umfang der Erwerbstätigkeit kommt es dabei nicht an.
MfG
ratte1
Re: Arbeit als freelancer während Krankengeldbezug
Danke für das update. Das würde aber auch bedeuten, ich melde mein Gewerbe ab, mache nix und beziehe in Ruhe ALG1 / KG.